Die Schweiz ist lediglich Schengen-/Dublin-assoziiert und kein Schengen-/Dublin-Vollmitglied

ShortId
24.7785
Id
20247785
Updated
23.09.2024 16:46
Language
de
Title
Die Schweiz ist lediglich Schengen-/Dublin-assoziiert und kein Schengen-/Dublin-Vollmitglied
AdditionalIndexing
10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Es gibt die Differenzierung zwischen EU-Mitgliedstaaten, die das Schengen/Dublin-Recht wie ihr eigenes nationales Recht anwenden und Schengen/Dublin-assoziierte Staaten, die keine EU-Mitgliedstaaten sind. Zwei Hauptmerkmale unterscheiden diese beiden Kategorien: der Übernahmeprozess der Weiterentwicklungen des Schengen/Dublin-Besitzstands und die Mitwirkungsrechte bei der Erarbeitung.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Alle neuen Rechtsakte, die als Weiterentwicklungen des Schengen/Dublin-Besitzstands bezeichnet werden, müssen von den EU-Mitgliedstaaten und von den assoziierten Staaten übernommen werden. Für die EU-Mitgliedstaaten ist es EU-Recht, das direkt in ihr nationales Recht übernommen bzw. umgesetzt wird. Die assoziierten Staaten übernehmen die Weiterentwicklungen des Besitzstands hingegen nach den Regelungen der Assoziierungsabkommen in das nationale Recht. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Es obliegt bei jeder notifizierten Weiterentwicklung dem Bundesrat bzw. dem Schweizer Parlament und gegebenenfalls dem Volk zu entscheiden, ob die Weiterentwicklungen übernommen werden und ob die Schweiz somit auch in Zukunft an Schengen/Dublin assoziiert bleibt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Schweiz verfügt im Rahmen ihrer Assoziierung über ein Mitspracherecht bei der Ausarbeitung von Schengen-Rechtsakten. Die Schweiz nutzt dieses systematisch, um den verfügbaren Handlungsspielraum optimal auszuschöpfen zu können.</span></p></div>
  • <p>Im Gegensatz zu den EU-Mitgliedstaaten ist die Schweiz kein Schengen-/Dublin-Vollmitglied, sondern lediglich Schengen-/Dublin-assoziiert.<br>- Der Bundesrat wird gebeten zu erläutern, in welchen Bereichen die Schengen-/Dublin-Assoziierung der Schweiz im Vergleich zu einer Vollmitgliedschaft mehr Freiheiten gewährt?<br>- Wie resp. in welchen Bereichen nutzt der Bundesrat diesen zusätzlichen Handlungsspielraum?</p>
  • Die Schweiz ist lediglich Schengen-/Dublin-assoziiert und kein Schengen-/Dublin-Vollmitglied
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Es gibt die Differenzierung zwischen EU-Mitgliedstaaten, die das Schengen/Dublin-Recht wie ihr eigenes nationales Recht anwenden und Schengen/Dublin-assoziierte Staaten, die keine EU-Mitgliedstaaten sind. Zwei Hauptmerkmale unterscheiden diese beiden Kategorien: der Übernahmeprozess der Weiterentwicklungen des Schengen/Dublin-Besitzstands und die Mitwirkungsrechte bei der Erarbeitung.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Alle neuen Rechtsakte, die als Weiterentwicklungen des Schengen/Dublin-Besitzstands bezeichnet werden, müssen von den EU-Mitgliedstaaten und von den assoziierten Staaten übernommen werden. Für die EU-Mitgliedstaaten ist es EU-Recht, das direkt in ihr nationales Recht übernommen bzw. umgesetzt wird. Die assoziierten Staaten übernehmen die Weiterentwicklungen des Besitzstands hingegen nach den Regelungen der Assoziierungsabkommen in das nationale Recht. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Es obliegt bei jeder notifizierten Weiterentwicklung dem Bundesrat bzw. dem Schweizer Parlament und gegebenenfalls dem Volk zu entscheiden, ob die Weiterentwicklungen übernommen werden und ob die Schweiz somit auch in Zukunft an Schengen/Dublin assoziiert bleibt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Schweiz verfügt im Rahmen ihrer Assoziierung über ein Mitspracherecht bei der Ausarbeitung von Schengen-Rechtsakten. Die Schweiz nutzt dieses systematisch, um den verfügbaren Handlungsspielraum optimal auszuschöpfen zu können.</span></p></div>
    • <p>Im Gegensatz zu den EU-Mitgliedstaaten ist die Schweiz kein Schengen-/Dublin-Vollmitglied, sondern lediglich Schengen-/Dublin-assoziiert.<br>- Der Bundesrat wird gebeten zu erläutern, in welchen Bereichen die Schengen-/Dublin-Assoziierung der Schweiz im Vergleich zu einer Vollmitgliedschaft mehr Freiheiten gewährt?<br>- Wie resp. in welchen Bereichen nutzt der Bundesrat diesen zusätzlichen Handlungsspielraum?</p>
    • Die Schweiz ist lediglich Schengen-/Dublin-assoziiert und kein Schengen-/Dublin-Vollmitglied

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