Erneute Verurteilung der Schweiz durch den links-progressiv verpolitisierten Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
- ShortId
-
24.7786
- Id
-
20247786
- Updated
-
27.09.2024 14:30
- Language
-
de
- Title
-
Erneute Verurteilung der Schweiz durch den links-progressiv verpolitisierten Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
- AdditionalIndexing
-
1221;1231;2811;1216
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall <i>P.J. und R.J gegen Schweiz</i> betrifft die Frage, ob die Landesverweisung gestützt auf Artikel 66a StGB das Recht des Beschwerdeführers, seiner Schweizer Ehefrau und der gemeinsamen Kinder auf Achtung ihres Familienlebens verletzt. Das Urteil wurde von einer Kammer des Gerichtshofs mit 5 gegen 2 Stimmen gefällt. Gemäss Artikel 43 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist es nicht endgültig, sondern kann innerhalb von drei Monaten an die Grosse Kammer verwiesen werden, wenn der Fall eine schwerwiegende Frage bezüglich der Auslegung oder Anwendung der Konvention oder ihrer Protokolle oder eine schwerwiegende Frage allgemeiner Art aufwirft. Das Bundesamt für Justiz wird das Urteil eingehend analysieren. In diesem Zusammenhang wird es auch die Instanzen konsultieren, die innerstaatlich den Fall zu beurteilen hatten, d.h. das Bundesgericht und die Gerichte des betroffenen Kantons.</p>
- <p>Erneut wurde die Schweiz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt, weil sie einen bosnischen Drogenkurier in sein Herkunftsland ausschaffte.<br>- Ist der Bundesrat bereit, dieses Urteil wegen Kompetenzüberschreitung seitens des EGMR zu ignorieren?<br>- Falls nein, wie lange will sich der Bundesrat noch durch den links-progressiv verpolitisierten EGMR gängeln lassen?</p>
- Erneute Verurteilung der Schweiz durch den links-progressiv verpolitisierten Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall <i>P.J. und R.J gegen Schweiz</i> betrifft die Frage, ob die Landesverweisung gestützt auf Artikel 66a StGB das Recht des Beschwerdeführers, seiner Schweizer Ehefrau und der gemeinsamen Kinder auf Achtung ihres Familienlebens verletzt. Das Urteil wurde von einer Kammer des Gerichtshofs mit 5 gegen 2 Stimmen gefällt. Gemäss Artikel 43 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist es nicht endgültig, sondern kann innerhalb von drei Monaten an die Grosse Kammer verwiesen werden, wenn der Fall eine schwerwiegende Frage bezüglich der Auslegung oder Anwendung der Konvention oder ihrer Protokolle oder eine schwerwiegende Frage allgemeiner Art aufwirft. Das Bundesamt für Justiz wird das Urteil eingehend analysieren. In diesem Zusammenhang wird es auch die Instanzen konsultieren, die innerstaatlich den Fall zu beurteilen hatten, d.h. das Bundesgericht und die Gerichte des betroffenen Kantons.</p>
- <p>Erneut wurde die Schweiz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt, weil sie einen bosnischen Drogenkurier in sein Herkunftsland ausschaffte.<br>- Ist der Bundesrat bereit, dieses Urteil wegen Kompetenzüberschreitung seitens des EGMR zu ignorieren?<br>- Falls nein, wie lange will sich der Bundesrat noch durch den links-progressiv verpolitisierten EGMR gängeln lassen?</p>
- Erneute Verurteilung der Schweiz durch den links-progressiv verpolitisierten Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
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