Wie werden die Gemeinden informiert, dass sie den StimmbürgerInnen Auskunft über geleistete Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden erteilen müssen?
- ShortId
-
24.7817
- Id
-
20247817
- Updated
-
09.12.2024 16:11
- Language
-
de
- Title
-
Wie werden die Gemeinden informiert, dass sie den StimmbürgerInnen Auskunft über geleistete Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden erteilen müssen?
- AdditionalIndexing
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04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Bundeskanzlei und die Schweizerische Staatsschreiberkonferenz (SSK) empfehlen in ihrer Broschüre zur Stimmrechtsbescheinigung, in den Gemeinden pro eidgenössisches Volksbegehren eine separate Liste der Unterzeichnenden zu führen – z.B. direkt in der Stimmregister-Software. Dadurch kann bei der Bescheinigung festgestellt werden, ob eine unterzeichnende Person dieses Volksbegehren bereits unterzeichnet hat. Diese Datensammlungen müssen von den Gemeinden sicher aufbewahrt und nach der Feststellung des Zustandekommens des Volksbegehrens vernichtet werden. Dabei handelt es sich um Datensammlungen kantonaler Behörden. Das entsprechende Auskunftsrecht der stimmberechtigten Personen richtet sich folglich nach den kantonalen Datenschutzgesetzen. In diesem Rahmen sind die Gemeinden verpflichtet, interessierten Stimmberechtigten auf Anfrage Auskunft über die von Ihnen unterzeichneten Volksbegehren zu erteilen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Bundeskanzlei sieht vor, die Informationen an die Gemeinden zur Stimmrechtsbescheinigung in Zusammenarbeit mit den Kantonen vollständig zu überarbeiten. Es ist dabei vorgesehen, entsprechende Ergänzungen zum Auskunftsrecht der Stimmberechtigten über von ihnen unterzeichnete eidgenössische Volksbegehren vorzunehmen. Bis zum Vorliegen der aktualisierten Broschüre im Verlauf des nächsten Jahres wird der Bund die Kantone über die Staatsschreiberkonferenz einladen, die Gemeinden entsprechend zu orientieren.</span></p></div>
- <p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf meine Motion 24.4220 festgehalten, dass StimmbürgerInnen bereits heute bei ihrer Stimmgemeinde Auskunft über die geleisteten Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden erhalten müssen.<br>- Wie wird sichergestellt, dass der Schweizerische Gemeindeverband und die Gemeinden, die gemäss Medienartikel dies nicht wussten, über diese neue Interpretation des geltenden Verfassungsrechts informiert werden?<br>- Wird die Bundeskanzlei dies aktiv kommunizieren?</p>
- Wie werden die Gemeinden informiert, dass sie den StimmbürgerInnen Auskunft über geleistete Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden erteilen müssen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Bundeskanzlei und die Schweizerische Staatsschreiberkonferenz (SSK) empfehlen in ihrer Broschüre zur Stimmrechtsbescheinigung, in den Gemeinden pro eidgenössisches Volksbegehren eine separate Liste der Unterzeichnenden zu führen – z.B. direkt in der Stimmregister-Software. Dadurch kann bei der Bescheinigung festgestellt werden, ob eine unterzeichnende Person dieses Volksbegehren bereits unterzeichnet hat. Diese Datensammlungen müssen von den Gemeinden sicher aufbewahrt und nach der Feststellung des Zustandekommens des Volksbegehrens vernichtet werden. Dabei handelt es sich um Datensammlungen kantonaler Behörden. Das entsprechende Auskunftsrecht der stimmberechtigten Personen richtet sich folglich nach den kantonalen Datenschutzgesetzen. In diesem Rahmen sind die Gemeinden verpflichtet, interessierten Stimmberechtigten auf Anfrage Auskunft über die von Ihnen unterzeichneten Volksbegehren zu erteilen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Bundeskanzlei sieht vor, die Informationen an die Gemeinden zur Stimmrechtsbescheinigung in Zusammenarbeit mit den Kantonen vollständig zu überarbeiten. Es ist dabei vorgesehen, entsprechende Ergänzungen zum Auskunftsrecht der Stimmberechtigten über von ihnen unterzeichnete eidgenössische Volksbegehren vorzunehmen. Bis zum Vorliegen der aktualisierten Broschüre im Verlauf des nächsten Jahres wird der Bund die Kantone über die Staatsschreiberkonferenz einladen, die Gemeinden entsprechend zu orientieren.</span></p></div>
- <p>Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf meine Motion 24.4220 festgehalten, dass StimmbürgerInnen bereits heute bei ihrer Stimmgemeinde Auskunft über die geleisteten Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden erhalten müssen.<br>- Wie wird sichergestellt, dass der Schweizerische Gemeindeverband und die Gemeinden, die gemäss Medienartikel dies nicht wussten, über diese neue Interpretation des geltenden Verfassungsrechts informiert werden?<br>- Wird die Bundeskanzlei dies aktiv kommunizieren?</p>
- Wie werden die Gemeinden informiert, dass sie den StimmbürgerInnen Auskunft über geleistete Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden erteilen müssen?
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