Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs: Welche Haltung nimmt die Schweiz ein?

ShortId
24.7826
Id
20247826
Updated
09.12.2024 15:46
Language
de
Title
Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs: Welche Haltung nimmt die Schweiz ein?
AdditionalIndexing
1231;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><ol type="1" style="margin:0pt; padding-left:0pt"><li style="margin-left:16.45pt; line-height:18pt; padding-left:1.55pt; font-family:Arial; font-size:12pt"><span>Die 124 Vertragsstaaten des Römer Statuts, darunter die Schweiz, sind zur Festnahme und Überstellung der Beschuldigten an den IStGH verpflichtet. In der Schweiz ist es der Bundesrat, der gemäss Art. 6 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof auf Antrag des EJPD abschliessend über Immunitätsfragen, die sich bei der Erledigung eines Ersuchens des IStGH ergeben, entscheidet. Das beinhaltet auch die Frage der Gewährung von freiem Geleit.</span><span style="-aw-import:spaces">&#xa0; </span><span>Das EJPD kann vorsorgliche Massnahmen wie die Festnahme anordnen.</span></li><li style="margin-left:16.45pt; line-height:18pt; padding-left:1.55pt; font-family:Arial; font-size:12pt"><a name="_Hlk184106546"><span>Die Schweiz könnte sich folglich mit widersprechenden internationalen Verpflichtungen konfrontiert sehen: Auf der einen Seite die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit dem IStGH nach dem Römer Statut, auf der anderen Seite die Achtung von Immunitäten nach den Sitzabkommen bzw. dem Übereinkommen von 1969 über Sondermissionen. Es gibt keine Präzedenzfälle; es wäre das erste Mal, dass eine vom IStGH mit Haftbefehl gesuchte Person in die Schweiz einreist. </span></a></li><li style="margin-left:16.45pt; line-height:18pt; padding-left:1.55pt; font-family:Arial; font-size:12pt"><span>Die Fälle Gaddafi (Libyen) und Al-Bashir (Sudan) wurden vom UN-Sicherheitsrat gestützt auf Kapitel VII der UN-Charta an den IStGH überwiesen. Kapitel VII-Resolutionen sind für alle UN-Staaten bindend, auch für solche, die das Römer Statut nicht ratifiziert haben. Gestützt darauf wurde argumentiert, dass die Immunität von Al-Bashir für seine Verhaftung irrelevant sei, obwohl der Sudan das Römer Statut nicht ratifiziert hat. Dieses Argument kann in den Situationen von Russland/Ukraine und Israel/Palästina nicht verwendet werden, da diese Situationen nicht durch den UN-Sicherheitsrat überwiesen wurden. Die Frage der Immunität muss in jedem einzelnen Fall gestützt auf die völkerrechtlichen Verpflichtungen gesondert geprüft werden.</span></li><li style="margin-left:16.45pt; line-height:18pt; padding-left:1.55pt; font-family:Arial; font-size:12pt"><span>Die Aussenpolitik der Schweiz erfolgt grundsätzlich im Rahmen der Förderung des Völkerrechts und der Rechtsstaatlichkeit. Die Schweiz unterstützt den IStGH als unabhängige und unparteiische Justizinstitution schon seit Langem. Die schweizerische Nahost-Politik basiert auf der vom Bundesrat verabschiedeten MENA-Strategie.</span></li><li style="margin-left:16.45pt; line-height:18pt; padding-left:1.55pt; font-family:Arial; font-size:12pt"><span>Das BJ wurde von Aljazeera in der Sache nicht kontaktiert. </span></li></ol></div>
  • <p>Ende letzten Monats hat der Internationale Strafgerichtshof einen internationalen Haftbefehl gegen den israelischen Premierminister wegen Kriegsverbrechen (Aushungern) und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Vorsätzliche Tötung, Verfolgung usw.) erlassen.&nbsp;<br>- Welche offizielle, klare und unwiderrufliche Haltung würden die Polizeibehörden einnehmen, wenn er auf Schweizer Boden auftauchen würde?<br>- Könnte der Betroffene einen «Laissez-Passer» beantragen? Was wäre in diesem Fall die Position des Bundesrates?&nbsp;</p>
  • Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs: Welche Haltung nimmt die Schweiz ein?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
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    • <p>Ende letzten Monats hat der Internationale Strafgerichtshof einen internationalen Haftbefehl gegen den israelischen Premierminister wegen Kriegsverbrechen (Aushungern) und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Vorsätzliche Tötung, Verfolgung usw.) erlassen.&nbsp;<br>- Welche offizielle, klare und unwiderrufliche Haltung würden die Polizeibehörden einnehmen, wenn er auf Schweizer Boden auftauchen würde?<br>- Könnte der Betroffene einen «Laissez-Passer» beantragen? Was wäre in diesem Fall die Position des Bundesrates?&nbsp;</p>
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