Wo bleibt die vom Bundesrat versprochene Wissenschaftlichkeit bei der Wolfsregulierung?

ShortId
24.7834
Id
20247834
Updated
18.12.2024 14:49
Language
de
Title
Wo bleibt die vom Bundesrat versprochene Wissenschaftlichkeit bei der Wolfsregulierung?
AdditionalIndexing
52;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Als Aufsichtsbehörde prüft das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Rechtmässigkeit der Gesuche der Kantone auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Dabei prüft es, ob die Anträge den rechtlichen Anforderungen entsprechen und die zulässigen Kriterien erfüllt sind.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Kantone sind für den Vollzug und damit auch für die korrekte und transparente Dokumentation und Berichterstattung verantwortlich. Am Ende der proaktiven Regulierungsperiode unterbreiten die Kantone dem BAFU einen Bericht über ihre Regulierung der Wolfspopulation. Die erwähnten Fälle werden somit in den jährlichen Besprechungen mit den Kantonen thematisiert. Eine Sistierung der proaktiven Wolfsregulierung aufgrund der erwähnten Einzelfälle wird deshalb aktuell nicht in Erwägung gezogen.</span></p></div>
  • <p>Amtlichen Mitteilungen und den Medien ist zu entnehmen, dass wiederholt die falschen Wölfe und sogar 3 Luchse erschossen worden sind. Die Fehl-Identifikation in der Surselva erfolgte gar mit einer laut Bündner Jagdverordnung verbotenen Wärmebildkamera.<br>Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um eine gesetzeskonforme Situation herzustellen und ⁠ist der Bundesrat bereit, das Handeln des zuständigen Departements untersuchen zu lassen und die Wolfsjagd bis zu einem Ergebnis zu sistieren?</p>
  • Wo bleibt die vom Bundesrat versprochene Wissenschaftlichkeit bei der Wolfsregulierung?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Als Aufsichtsbehörde prüft das Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Rechtmässigkeit der Gesuche der Kantone auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Dabei prüft es, ob die Anträge den rechtlichen Anforderungen entsprechen und die zulässigen Kriterien erfüllt sind.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Kantone sind für den Vollzug und damit auch für die korrekte und transparente Dokumentation und Berichterstattung verantwortlich. Am Ende der proaktiven Regulierungsperiode unterbreiten die Kantone dem BAFU einen Bericht über ihre Regulierung der Wolfspopulation. Die erwähnten Fälle werden somit in den jährlichen Besprechungen mit den Kantonen thematisiert. Eine Sistierung der proaktiven Wolfsregulierung aufgrund der erwähnten Einzelfälle wird deshalb aktuell nicht in Erwägung gezogen.</span></p></div>
    • <p>Amtlichen Mitteilungen und den Medien ist zu entnehmen, dass wiederholt die falschen Wölfe und sogar 3 Luchse erschossen worden sind. Die Fehl-Identifikation in der Surselva erfolgte gar mit einer laut Bündner Jagdverordnung verbotenen Wärmebildkamera.<br>Welche Massnahmen ergreift der Bundesrat, um eine gesetzeskonforme Situation herzustellen und ⁠ist der Bundesrat bereit, das Handeln des zuständigen Departements untersuchen zu lassen und die Wolfsjagd bis zu einem Ergebnis zu sistieren?</p>
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