Anpassung Prüfintervalle von Motorfahrzeugen, der Kat. B und Anhänger bis 3.5t an den technischen Fortschritt
- ShortId
-
24.7848
- Id
-
20247848
- Updated
-
09.12.2024 16:26
- Language
-
de
- Title
-
Anpassung Prüfintervalle von Motorfahrzeugen, der Kat. B und Anhänger bis 3.5t an den technischen Fortschritt
- AdditionalIndexing
-
48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk129251238"></a><a name="_Hlk119657624"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Prüfintervalle für Personenwagen und Motorräder gemäss Artikel</span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt"> </span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">33 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge wurden bereits per 1. Februar 2017 verlängert. Anhänger bis 0,75</span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt"> </span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">t wurden damit von der periodischen Prüfungspflicht ausgenommen. Die Schweiz hat mittlerweile für Personenwagen, Lieferwagen und im Binnenverkehr eingesetzte Lastwagen längere Prüffristen als die EU. Das UVEK wird die technologische Entwicklung weiterhin verfolgen und, wenn es angezeigt ist, weitere Anpassungen vorschlagen.</span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk129251238"></span></a></p></div>
- <p>Der technische Fortschritt bei Motorfahrzeugen, Kat. B unabhängig der Antriebsart führt zu deutlich langlebigeren und wartungsarmen Fahrzeugen. Dies gilt ebenfalls für Anhänger bis 3.5t. Die heute geltenden Prüfintervalle tragen diesem Umstand nicht entsprechend Rechnung.<br>Ist der Bundesrat bereit, den Prüfintervall von Fahrzeugen der Kat. B und Anhängern bis 3.5t an den technischen Fortschritt anzupassen und damit den Prüfintervall zu verlängern?</p>
- Anpassung Prüfintervalle von Motorfahrzeugen, der Kat. B und Anhänger bis 3.5t an den technischen Fortschritt
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk129251238"></a><a name="_Hlk119657624"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Prüfintervalle für Personenwagen und Motorräder gemäss Artikel</span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt"> </span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">33 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge wurden bereits per 1. Februar 2017 verlängert. Anhänger bis 0,75</span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt"> </span><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">t wurden damit von der periodischen Prüfungspflicht ausgenommen. Die Schweiz hat mittlerweile für Personenwagen, Lieferwagen und im Binnenverkehr eingesetzte Lastwagen längere Prüffristen als die EU. Das UVEK wird die technologische Entwicklung weiterhin verfolgen und, wenn es angezeigt ist, weitere Anpassungen vorschlagen.</span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk129251238"></span></a></p></div>
- <p>Der technische Fortschritt bei Motorfahrzeugen, Kat. B unabhängig der Antriebsart führt zu deutlich langlebigeren und wartungsarmen Fahrzeugen. Dies gilt ebenfalls für Anhänger bis 3.5t. Die heute geltenden Prüfintervalle tragen diesem Umstand nicht entsprechend Rechnung.<br>Ist der Bundesrat bereit, den Prüfintervall von Fahrzeugen der Kat. B und Anhängern bis 3.5t an den technischen Fortschritt anzupassen und damit den Prüfintervall zu verlängern?</p>
- Anpassung Prüfintervalle von Motorfahrzeugen, der Kat. B und Anhänger bis 3.5t an den technischen Fortschritt
Back to List