Die Schutzquote der Ukrainer sinkt leicht. Warum?
- ShortId
-
24.7850
- Id
-
20247850
- Updated
-
18.12.2024 10:52
- Language
-
de
- Title
-
Die Schutzquote der Ukrainer sinkt leicht. Warum?
- AdditionalIndexing
-
2811;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Seit Aktivierung des Schutzstatus S ist die Schutzgewährungsquote kontinuierlich gesunken. Während 2022 bei 98.6% der Gesuche Schutz gewährt wurde, betrug die Schutzgewährungsquote im Jahr 2023 95.2% und im Jahr 2024 von Januar bis Ende November 86.8%. Das SEM hat unterdessen diverse Massnahmen im Bereich der Missbrauchsbekämpfung ergriffen, was zur Reduktion der Schutzgewährungsquote geführt hat. So wurde unter anderem ein Datenaustauschabkommen mit Ungarn abgeschlossen. Dadurch kann das SEM die Herkunftsabklärungen einfacher durchführen, Doppelbürgschaften besser identifizieren und eine Wegweisung aus der Schweiz anordnen. Zudem hat das SEM gewisse Praxisanpassungen vorgenommen. So führen beispielsweise seit Dezember 2023 auch beendete Schutztitel in EU-/EFTA+-Staaten, gestützt auf das Subsidiaritätsprinzip, zur Ablehnung des Gesuchs um Status S in der Schweiz. Die Ablehnung erfolgt, sofern der Wegweisungsvollzug in den betroffenen Staat angeordnet werden kann. Die Reduktion der Schutzgewährungsquote betrifft dabei lediglich die neuen Schutzgesuche. Das Erlöschen oder der Widerruf von bereits erteilten Schutzgewährungen fliessen nicht in die Schutzgewährungsquote ein.</span></p></div>
- <p>In der Debatte zum Geschäft 24.3022 führte der Bundesrat ins Feld, dass die Verwaltung auf Wunsch des Parlamentes die Prüfung der Vergabe des S-Status der Ukrainer etwas genauer unter die Lupe genommen habe. Dadurch sei ihre Schutzquote von 95 auf 89% gesunken.<br>- Welche Gründe haben zu dieser Senkung geführt?<br>- Wurden bestehende Aufenthaltsbewilligungen aus diesen Gründen widerrufen?<br>- Wurden neue Aufenthaltsbewilligungen nicht gewährt?</p>
- Die Schutzquote der Ukrainer sinkt leicht. Warum?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Seit Aktivierung des Schutzstatus S ist die Schutzgewährungsquote kontinuierlich gesunken. Während 2022 bei 98.6% der Gesuche Schutz gewährt wurde, betrug die Schutzgewährungsquote im Jahr 2023 95.2% und im Jahr 2024 von Januar bis Ende November 86.8%. Das SEM hat unterdessen diverse Massnahmen im Bereich der Missbrauchsbekämpfung ergriffen, was zur Reduktion der Schutzgewährungsquote geführt hat. So wurde unter anderem ein Datenaustauschabkommen mit Ungarn abgeschlossen. Dadurch kann das SEM die Herkunftsabklärungen einfacher durchführen, Doppelbürgschaften besser identifizieren und eine Wegweisung aus der Schweiz anordnen. Zudem hat das SEM gewisse Praxisanpassungen vorgenommen. So führen beispielsweise seit Dezember 2023 auch beendete Schutztitel in EU-/EFTA+-Staaten, gestützt auf das Subsidiaritätsprinzip, zur Ablehnung des Gesuchs um Status S in der Schweiz. Die Ablehnung erfolgt, sofern der Wegweisungsvollzug in den betroffenen Staat angeordnet werden kann. Die Reduktion der Schutzgewährungsquote betrifft dabei lediglich die neuen Schutzgesuche. Das Erlöschen oder der Widerruf von bereits erteilten Schutzgewährungen fliessen nicht in die Schutzgewährungsquote ein.</span></p></div>
- <p>In der Debatte zum Geschäft 24.3022 führte der Bundesrat ins Feld, dass die Verwaltung auf Wunsch des Parlamentes die Prüfung der Vergabe des S-Status der Ukrainer etwas genauer unter die Lupe genommen habe. Dadurch sei ihre Schutzquote von 95 auf 89% gesunken.<br>- Welche Gründe haben zu dieser Senkung geführt?<br>- Wurden bestehende Aufenthaltsbewilligungen aus diesen Gründen widerrufen?<br>- Wurden neue Aufenthaltsbewilligungen nicht gewährt?</p>
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