Naturheilpraktikerinnen, Naturheilpraktiker und ähnliche Berufe müssten für ihre Leistungen von Amtes wegen von der Mehrwertsteuer ausgenommen sein.

ShortId
24.7881
Id
20247881
Updated
10.12.2024 11:29
Language
de
Title
Naturheilpraktikerinnen, Naturheilpraktiker und ähnliche Berufe müssten für ihre Leistungen von Amtes wegen von der Mehrwertsteuer ausgenommen sein.
AdditionalIndexing
2841;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
  • <p>Gemäss geltendem Mehrwertsteuergesetz müssten Naturheilpraktikerinnen, Naturheilpraktiker und Personen, die ähnliche Gesundheitsberufe ausüben, für ihre Leistungen von der Mehrwertsteuer (MWST) ausgenommen sein, sofern sie über eine Berufsausübungsbewilligung verfügen. Viele Kantone verlangen für die Ausübung dieser Art von Medizin keine Berufsausübungsbewilligung. Das Problem ist jedoch, dass es für diese Berufe eine Berufsausübungsbewilligung braucht, um von der MWST ausgenommen zu werden.<br>Ist das nicht ein Widerspruch, der aufgeklärt werden müsste?</p>
  • Naturheilpraktikerinnen, Naturheilpraktiker und ähnliche Berufe müssten für ihre Leistungen von Amtes wegen von der Mehrwertsteuer ausgenommen sein.
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Antwort des Bundesrates existiert nur in französischer Sprache. (Bitte wechseln Sie auf der Homepage oben rechts die Sprache)</p>
    • <p>Gemäss geltendem Mehrwertsteuergesetz müssten Naturheilpraktikerinnen, Naturheilpraktiker und Personen, die ähnliche Gesundheitsberufe ausüben, für ihre Leistungen von der Mehrwertsteuer (MWST) ausgenommen sein, sofern sie über eine Berufsausübungsbewilligung verfügen. Viele Kantone verlangen für die Ausübung dieser Art von Medizin keine Berufsausübungsbewilligung. Das Problem ist jedoch, dass es für diese Berufe eine Berufsausübungsbewilligung braucht, um von der MWST ausgenommen zu werden.<br>Ist das nicht ein Widerspruch, der aufgeklärt werden müsste?</p>
    • Naturheilpraktikerinnen, Naturheilpraktiker und ähnliche Berufe müssten für ihre Leistungen von Amtes wegen von der Mehrwertsteuer ausgenommen sein.

Back to List