Stiehlt sich der Bund nach 5 Jahren aus der Verantwortung für die Zahlungen an Ukrainer?

ShortId
24.7888
Id
20247888
Updated
09.12.2024 16:08
Language
de
Title
Stiehlt sich der Bund nach 5 Jahren aus der Verantwortung für die Zahlungen an Ukrainer?
AdditionalIndexing
2811;04;24;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Der Bund vergütet den Kantonen für schutzbedürftige Personen ohne Aufenthaltsbewilligung die Globalpauschalen für die Abgeltung der Sozialhilfekosten während längstens 5 Jahren. Nach 5 Jahren Aufenthalt haben schutzbedürftige Personen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Ab diesem Zeitpunkt erhalten die Kantone während der Dauer von maximal weiteren 5 Jahren die Hälfte der Globalpauschale. Der Bund beteiligt sich somit auch ab 2027 weiterhin an den Kosten der Kantone für Sozialhilfe beziehende Schutzbedürftige. Es ist zudem davon auszugehen, dass diese Personen mit Erhalt der Aufenthaltsbewilligung und mit zunehmender Aufenthaltsdauer vermehrt in den Arbeitsmarkt integriert werden können und somit keine Sozialhilfekosten mehr verursachen.</span></p></div>
  • <p>Solange Ukrainer den S-Status innehaben, zahlt der Bund den Gemeinden eine Globalpauschale für die Sozialhilfe. Bald dürfte der Status in eine B-Bewilligung umgewandelt werden, die Meisten aber immer noch von Fürsorgegeldern abhängig sein.&nbsp;</p><p>Der Bund entscheidet über den Aufenthalt, aber die Kantone und Gemeinden sind für die ganze Betreuung zuständig.<br>Stiehlt sich der Bund ab 2027 aus der finanziellen Verantwortung und lässt die Kantone und Gemeinden alleine für die Ukrainer aufkommen?</p>
  • Stiehlt sich der Bund nach 5 Jahren aus der Verantwortung für die Zahlungen an Ukrainer?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; text-align:justify; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Der Bund vergütet den Kantonen für schutzbedürftige Personen ohne Aufenthaltsbewilligung die Globalpauschalen für die Abgeltung der Sozialhilfekosten während längstens 5 Jahren. Nach 5 Jahren Aufenthalt haben schutzbedürftige Personen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Ab diesem Zeitpunkt erhalten die Kantone während der Dauer von maximal weiteren 5 Jahren die Hälfte der Globalpauschale. Der Bund beteiligt sich somit auch ab 2027 weiterhin an den Kosten der Kantone für Sozialhilfe beziehende Schutzbedürftige. Es ist zudem davon auszugehen, dass diese Personen mit Erhalt der Aufenthaltsbewilligung und mit zunehmender Aufenthaltsdauer vermehrt in den Arbeitsmarkt integriert werden können und somit keine Sozialhilfekosten mehr verursachen.</span></p></div>
    • <p>Solange Ukrainer den S-Status innehaben, zahlt der Bund den Gemeinden eine Globalpauschale für die Sozialhilfe. Bald dürfte der Status in eine B-Bewilligung umgewandelt werden, die Meisten aber immer noch von Fürsorgegeldern abhängig sein.&nbsp;</p><p>Der Bund entscheidet über den Aufenthalt, aber die Kantone und Gemeinden sind für die ganze Betreuung zuständig.<br>Stiehlt sich der Bund ab 2027 aus der finanziellen Verantwortung und lässt die Kantone und Gemeinden alleine für die Ukrainer aufkommen?</p>
    • Stiehlt sich der Bund nach 5 Jahren aus der Verantwortung für die Zahlungen an Ukrainer?

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