Wie werden besonders besorgniserregende Stoffe in der Schweiz reguliert?
- ShortId
-
24.7915
- Id
-
20247915
- Updated
-
10.12.2024 11:33
- Language
-
de
- Title
-
Wie werden besonders besorgniserregende Stoffe in der Schweiz reguliert?
- AdditionalIndexing
-
15;2841;10
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk129251238"></a><a name="_Hlk119657624"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Aufnahme in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe in der EU ist ein zweistufiges Verfahren. Zunächst werden besonders besorgniserregende Stoffe, sogenannte Kandidatenstoffe, ermittelt, die aufgrund ihrer intrinsischen Eigenschaften bestimmte gefährliche Kriterien erfüllen. Diese Stoffe werden auf die Kandidatenliste aufgenommen und auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht. Triphenylphosphat wurde am 7. November 2024 in diese Liste aufgenommen. Die Schweiz übernimmt die Aufnahme von Stoffen in diese Kandidatenliste im autonomen Nachvollzug. Die Übernahme von Triphenylphosphat ist im Frühjahr 2025 vorgesehen.</span></a></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Im zweiten Schritt werden Kandidatenstoffe priorisiert und von der EU-Kommission nach einem festgelegten Verfahren in die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe aufgenommen. Diese werden wiederum in der Schweiz im autonomen Nachvollzug übernommen. Triphenylphosphat wurde bisher in der EU noch nicht in diese Liste aufgenommen und somit auch noch nicht in der Schweiz. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die gemeinsame Anmeldestelle von BAG, BAFU und SECO führt ein öffentliches Verzeichnis über Bewilligungen, die für besonders besorgniserregende Stoffe erteilt wurden. Bis heute wurden in der Schweiz nach einer Risikobeurteilung drei Bewilligungen für bestimmte Verwendungen für Stoffe mit hormonähnlichen Eigenschaften erteilt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Schweizer Regelungen bezüglich der besonders besorgniserregenden Stoffe entsprechen grundsätzlich denen der EU, das sichert ein vergleichbares Schutzniveau und vermeidet Handelshemmnisse.</span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk129251238"></span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk119657624"></span></p></div>
- <p>Triphenylphosphat weist hormonähnliche Eigenschaften auf. Es beeinträchtigt Mensch und Umwelt vermutlich stark. Die Europäische Chemikalienagentur führt es in der Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe. Diese dürfen nur mit Zulassung der Europäischen Kommission angewendet werden.<br>- Hat die Schweiz Zugang zu dieser Liste?<br>- Wie sind die Stoffe darauf in der Schweiz geregelt?<br>- Wie viele Stoffe mit hormonähnlichen Eigenschaften sind in der Schweiz zugelassen?<br>- Wie sind sie geregelt? </p>
- Wie werden besonders besorgniserregende Stoffe in der Schweiz reguliert?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><a name="_Hlk129251238"></a><a name="_Hlk119657624"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Aufnahme in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe in der EU ist ein zweistufiges Verfahren. Zunächst werden besonders besorgniserregende Stoffe, sogenannte Kandidatenstoffe, ermittelt, die aufgrund ihrer intrinsischen Eigenschaften bestimmte gefährliche Kriterien erfüllen. Diese Stoffe werden auf die Kandidatenliste aufgenommen und auf der Internetseite der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlicht. Triphenylphosphat wurde am 7. November 2024 in diese Liste aufgenommen. Die Schweiz übernimmt die Aufnahme von Stoffen in diese Kandidatenliste im autonomen Nachvollzug. Die Übernahme von Triphenylphosphat ist im Frühjahr 2025 vorgesehen.</span></a></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Im zweiten Schritt werden Kandidatenstoffe priorisiert und von der EU-Kommission nach einem festgelegten Verfahren in die Liste der zulassungspflichtigen Stoffe aufgenommen. Diese werden wiederum in der Schweiz im autonomen Nachvollzug übernommen. Triphenylphosphat wurde bisher in der EU noch nicht in diese Liste aufgenommen und somit auch noch nicht in der Schweiz. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die gemeinsame Anmeldestelle von BAG, BAFU und SECO führt ein öffentliches Verzeichnis über Bewilligungen, die für besonders besorgniserregende Stoffe erteilt wurden. Bis heute wurden in der Schweiz nach einer Risikobeurteilung drei Bewilligungen für bestimmte Verwendungen für Stoffe mit hormonähnlichen Eigenschaften erteilt.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Schweizer Regelungen bezüglich der besonders besorgniserregenden Stoffe entsprechen grundsätzlich denen der EU, das sichert ein vergleichbares Schutzniveau und vermeidet Handelshemmnisse.</span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk129251238"></span><span style="-aw-bookmark-end:_Hlk119657624"></span></p></div>
- <p>Triphenylphosphat weist hormonähnliche Eigenschaften auf. Es beeinträchtigt Mensch und Umwelt vermutlich stark. Die Europäische Chemikalienagentur führt es in der Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe. Diese dürfen nur mit Zulassung der Europäischen Kommission angewendet werden.<br>- Hat die Schweiz Zugang zu dieser Liste?<br>- Wie sind die Stoffe darauf in der Schweiz geregelt?<br>- Wie viele Stoffe mit hormonähnlichen Eigenschaften sind in der Schweiz zugelassen?<br>- Wie sind sie geregelt? </p>
- Wie werden besonders besorgniserregende Stoffe in der Schweiz reguliert?
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