Nicht durchgeführte Untersuchungen: Fordert der Bundesrat von Versicherten das Unmögliche?
- ShortId
-
24.7967
- Id
-
20247967
- Updated
-
16.12.2024 15:41
- Language
-
de
- Title
-
Nicht durchgeführte Untersuchungen: Fordert der Bundesrat von Versicherten das Unmögliche?
- AdditionalIndexing
-
2836;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Sobald die versicherte Person Kenntnis vom Gutachtenbericht hat, kann sie allfällige darin erwähnte, aber nicht durchgeführte Tests bei der IV-Stelle bemängeln. Einen solchen Mangel kann die versicherte Person beim Durchlesen des Gutachtens insbesondere bei der Testbeschreibung und Befunderhebung feststellen. Eine versicherte Person konnte bis 2021 ihre Bemängelung mit ihrer mündlichen oder schriftlichen Aussage vorbringen. Seit 2022 stehen auch Tonaufnahmen zur Verfügung. Die IV-Stelle verifizierte bereits ohne Tonaufnahmen im Rahmen der Untersuchungsmaxime allfällige Einwände mittels Einholung einer Stellungnahme bei der betreffenden Gutachterperson.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Dem Bundesrat sind bezogen auf neuropsychologische oder andere Tests in Gutachten der PMEDA AG weder theoretische noch konkrete Beispiele bekannt.</span></p></div>
- <p>Zu PMEDA-Gutachten 2012–2021 wurde seitens Versicherter bemängelt, der "Unterberger Tretversuch" oder neuropsychologische Tests seien nicht erfolgt oder Befunde hätten sich auf nicht untersuchte Körperteile bezogen. Es ist unrealistisch, dass solche Untersuchungen durchgeführt wurden, ohne dass die Versicherten dies bemerkt hätten.<br>- Welche Beweismöglichkeiten hatten Versicherte vor der Tonbandaufnahme, also bis Ende 2021?<br>- Kann der Bundesrat zu 24.4052 (zumindest theoretische) Beispiele nennen?</p>
- Nicht durchgeführte Untersuchungen: Fordert der Bundesrat von Versicherten das Unmögliche?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Sobald die versicherte Person Kenntnis vom Gutachtenbericht hat, kann sie allfällige darin erwähnte, aber nicht durchgeführte Tests bei der IV-Stelle bemängeln. Einen solchen Mangel kann die versicherte Person beim Durchlesen des Gutachtens insbesondere bei der Testbeschreibung und Befunderhebung feststellen. Eine versicherte Person konnte bis 2021 ihre Bemängelung mit ihrer mündlichen oder schriftlichen Aussage vorbringen. Seit 2022 stehen auch Tonaufnahmen zur Verfügung. Die IV-Stelle verifizierte bereits ohne Tonaufnahmen im Rahmen der Untersuchungsmaxime allfällige Einwände mittels Einholung einer Stellungnahme bei der betreffenden Gutachterperson.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Dem Bundesrat sind bezogen auf neuropsychologische oder andere Tests in Gutachten der PMEDA AG weder theoretische noch konkrete Beispiele bekannt.</span></p></div>
- <p>Zu PMEDA-Gutachten 2012–2021 wurde seitens Versicherter bemängelt, der "Unterberger Tretversuch" oder neuropsychologische Tests seien nicht erfolgt oder Befunde hätten sich auf nicht untersuchte Körperteile bezogen. Es ist unrealistisch, dass solche Untersuchungen durchgeführt wurden, ohne dass die Versicherten dies bemerkt hätten.<br>- Welche Beweismöglichkeiten hatten Versicherte vor der Tonbandaufnahme, also bis Ende 2021?<br>- Kann der Bundesrat zu 24.4052 (zumindest theoretische) Beispiele nennen?</p>
- Nicht durchgeführte Untersuchungen: Fordert der Bundesrat von Versicherten das Unmögliche?
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