Wildwest-Methoden bei der FINMA?

ShortId
24.7991
Id
20247991
Updated
17.12.2024 09:06
Language
de
Title
Wildwest-Methoden bei der FINMA?
AdditionalIndexing
24;04;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; font-size:12pt"><span style="font-family:Arial">Die FINMA übt ihre Aufsichtstätigkeit selbstständig und unabhängig aus. Der Bundesrat kann folglich zu konkreten Verfahren nicht Stellung nehmen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; font-size:12pt"><span style="font-family:Arial">Allgemein lässt sich sagen, dass die FINMA zur Feststellung eines Sachverhalts Abklärungen einleiten kann, wenn sich konkrete Anhaltspunkte für eine unerlaubte Tätigkeit ergeben. Bei Verdacht auf eine Verletzung von aufsichtsrechtlichen Vorschriften kann die FINMA zur Eindämmung von Risiken für Gläubiger und Anleger verschiedene Massnahmen ergreifen, wie zum Beispiel Kontensperrungen. Eröffnet die FINMA ein Verfahren, hat dies basierend auf sorgfältigen vorangehenden Vorabklärungen zu geschehen. </span></p></div>
  • <p>Ein übereifriger Funktionär der FINMA lancierte ein Verfahren gegen ein Unternehmen, welchem unlängst attestiert wurde, dass alles in bester Ordnung sei.<br>Den Inhabern wurden sämtliche Privatkonten gesperrt. Sie waren nicht einmal mehr in der Lage, die Krankenkassenprämien für die Kinder zu bezahlen. Nachdem die Betroffenen an die Öffentlichkeit gingen, musste die FINMA zurückrudern.<br>Kann es der Bundesrat verantworten, dass die FINMA die CS vom Haken liess und dafür Kleinbetriebe schikaniert?</p>
  • Wildwest-Methoden bei der FINMA?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; font-size:12pt"><span style="font-family:Arial">Die FINMA übt ihre Aufsichtstätigkeit selbstständig und unabhängig aus. Der Bundesrat kann folglich zu konkreten Verfahren nicht Stellung nehmen. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:150%; font-size:12pt"><span style="font-family:Arial">Allgemein lässt sich sagen, dass die FINMA zur Feststellung eines Sachverhalts Abklärungen einleiten kann, wenn sich konkrete Anhaltspunkte für eine unerlaubte Tätigkeit ergeben. Bei Verdacht auf eine Verletzung von aufsichtsrechtlichen Vorschriften kann die FINMA zur Eindämmung von Risiken für Gläubiger und Anleger verschiedene Massnahmen ergreifen, wie zum Beispiel Kontensperrungen. Eröffnet die FINMA ein Verfahren, hat dies basierend auf sorgfältigen vorangehenden Vorabklärungen zu geschehen. </span></p></div>
    • <p>Ein übereifriger Funktionär der FINMA lancierte ein Verfahren gegen ein Unternehmen, welchem unlängst attestiert wurde, dass alles in bester Ordnung sei.<br>Den Inhabern wurden sämtliche Privatkonten gesperrt. Sie waren nicht einmal mehr in der Lage, die Krankenkassenprämien für die Kinder zu bezahlen. Nachdem die Betroffenen an die Öffentlichkeit gingen, musste die FINMA zurückrudern.<br>Kann es der Bundesrat verantworten, dass die FINMA die CS vom Haken liess und dafür Kleinbetriebe schikaniert?</p>
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