Welche Gebühren beim Familiennachzug zahlt die Öffentlichkeit und wofür genau?
- ShortId
-
24.8003
- Id
-
20248003
- Updated
-
18.12.2024 11:38
- Language
-
de
- Title
-
Welche Gebühren beim Familiennachzug zahlt die Öffentlichkeit und wofür genau?
- AdditionalIndexing
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2811;28;04;24
- 1
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- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Verlangt ein Kanton im ausländerrechtlichen Familiennachzugsverfahren beispielsweise einen DNA-Test, so verlangt die zuständige Auslandvertretung vom Kanton einen Kostenvorschuss, der von der gesuchstellenden Person getragen wird. Die Höhe des Kostenvorschusses wird von der Auslandvertretung aufgrund der vor Ort anfallenden geschätzten Kosten und des geschätzten Zeitaufwands bemessen. Dies entspricht der Rechtslage, wonach die Gebühr nach Zeitaufwand bemessen wird, wenn kein fester Gebührenansatz vorliegt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Anders verhält es sich beim Familiennachzug von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist in diesen Verfahren rechtlich verpflichtet, die Kosten für DNA-Analysen zu übernehmen, wenn die DNA-Analyse vom SEM veranlasst wurde und die Gesuchsteller ihre Bedürftigkeit nachweisen. </span></p></div>
- <p>Der Bund stellt den Kantonen (und diese den Gemeinden) Gebühren für die Beglaubigung von Geburtsurkunden und für DNA-Tests bei Migranten in Rechnung, wenn insbesondere eine Person aus dem Asylbereich Familienangehörige aus dem Ausland nachziehen kann.<br>- In welchen Konstellationen ist dies der Fall?<br>- Wie hoch ist die Gebühr pro Person für welche Fälle?</p>
- Welche Gebühren beim Familiennachzug zahlt die Öffentlichkeit und wofür genau?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Verlangt ein Kanton im ausländerrechtlichen Familiennachzugsverfahren beispielsweise einen DNA-Test, so verlangt die zuständige Auslandvertretung vom Kanton einen Kostenvorschuss, der von der gesuchstellenden Person getragen wird. Die Höhe des Kostenvorschusses wird von der Auslandvertretung aufgrund der vor Ort anfallenden geschätzten Kosten und des geschätzten Zeitaufwands bemessen. Dies entspricht der Rechtslage, wonach die Gebühr nach Zeitaufwand bemessen wird, wenn kein fester Gebührenansatz vorliegt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore"> </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Anders verhält es sich beim Familiennachzug von Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist in diesen Verfahren rechtlich verpflichtet, die Kosten für DNA-Analysen zu übernehmen, wenn die DNA-Analyse vom SEM veranlasst wurde und die Gesuchsteller ihre Bedürftigkeit nachweisen. </span></p></div>
- <p>Der Bund stellt den Kantonen (und diese den Gemeinden) Gebühren für die Beglaubigung von Geburtsurkunden und für DNA-Tests bei Migranten in Rechnung, wenn insbesondere eine Person aus dem Asylbereich Familienangehörige aus dem Ausland nachziehen kann.<br>- In welchen Konstellationen ist dies der Fall?<br>- Wie hoch ist die Gebühr pro Person für welche Fälle?</p>
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