Zweiter Versuch: Wann tritt das längst beschlossene Reiseverbot für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige endlich in Kraft?
- ShortId
-
24.8005
- Id
-
20248005
- Updated
-
16.12.2024 16:29
- Language
-
de
- Title
-
Zweiter Versuch: Wann tritt das längst beschlossene Reiseverbot für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige endlich in Kraft?
- AdditionalIndexing
-
2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Vernehmlassung zu dieser Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes soll im ersten Quartal 2025 eröffnet werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Vorläufig aufgenommene Personen dürfen jedoch auch nach geltendem Recht grundsätzlich nicht ins Ausland reisen. Nur für bestimmte Reisegründe kann beim SEM eine Bewilligung beantragt werden.</span></p></div>
- <p>Mit Frage 24.7879 erkundigte ich mich, wieso die vor 3 Jahren verabschiedete Gesetzesänderung, die ein Reiseverbot für Personen im Asylverfahren, mit Status S und vorläufiger Aufnahme vorsieht, noch nicht in Kraft gesetzt wurde.<br>Die seltsame Antwort: «Die Vernehmlassung zu dieser Änderung soll im ersten Quartal 2025 eröffnet werden.»<br>- 2. Versuch: Wieso wurde die beschlossene Gesetzesänderung noch nicht in Kraft gesetzt?<br>- Wieso braucht es für eine beschlossene Gesetzesänderung eine Vernehmlassung?</p>
- Zweiter Versuch: Wann tritt das längst beschlossene Reiseverbot für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige endlich in Kraft?
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Vernehmlassung zu dieser Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes soll im ersten Quartal 2025 eröffnet werden.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Vorläufig aufgenommene Personen dürfen jedoch auch nach geltendem Recht grundsätzlich nicht ins Ausland reisen. Nur für bestimmte Reisegründe kann beim SEM eine Bewilligung beantragt werden.</span></p></div>
- <p>Mit Frage 24.7879 erkundigte ich mich, wieso die vor 3 Jahren verabschiedete Gesetzesänderung, die ein Reiseverbot für Personen im Asylverfahren, mit Status S und vorläufiger Aufnahme vorsieht, noch nicht in Kraft gesetzt wurde.<br>Die seltsame Antwort: «Die Vernehmlassung zu dieser Änderung soll im ersten Quartal 2025 eröffnet werden.»<br>- 2. Versuch: Wieso wurde die beschlossene Gesetzesänderung noch nicht in Kraft gesetzt?<br>- Wieso braucht es für eine beschlossene Gesetzesänderung eine Vernehmlassung?</p>
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