Falsche Flüchtlinge aus Eritrea. Wie ist der Stand im SEM?

ShortId
24.8013
Id
20248013
Updated
16.12.2024 16:33
Language
de
Title
Falsche Flüchtlinge aus Eritrea. Wie ist der Stand im SEM?
AdditionalIndexing
2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Wie der Bundesrat bereits bei früheren Gelegenheiten erörtert hat (etwa Fragestunde 23.7780), widerruft das SEM das Asyl und aberkennt die Flüchtlingseigenschaft, wenn Flüchtlinge den Status mit wissentlichen und willentlichen Falschangaben im Asylverfahren erschlichen haben. Darüber hinaus kann einer Person das Asyl bzw. die Flüchtlingseigenschaft gestützt auf das Asylgesetz und die Flüchtlingskonvention auch abgesprochen werden, wenn sie sich freiwillig wieder unter den Schutz des Landes gestellt hat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Teilnahme an Anlässen der eritreischen Diaspora in der Schweiz stellt für sich alleine genommen jedoch keinen Beendigungsgrund für das Asyl und auch keinen Aberkennungsgrund für die Flüchtlingseigenschaft dar. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat den Kanton Zürich entsprechend informiert, dass bei den gemeldeten Personen keine Grundlage für eine Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. einen Asylwiderruf besteht, bei weitergehenden Hinweisen eine erneute Prüfung aber möglich ist. Entsprechende Hinweise sind bisher nicht eingegangen. Sollten konkrete Hinweise eingehen, so wird das SEM den Widerruf des Asyls bzw. die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft im Einzelfall prüfen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Gründe für einen Widerruf des Asyls bzw. für eine Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft sowie jene für eine Prüfung von solchen werden vom SEM nicht statistisch erfasst.</span></p></div>
  • <p>In der NZZaS vom 21. April 2024 wirf der Zürcher Sicherheitsvorsteher Fehr dem Bund vor, nichts gegen falsche Flüchtlinge zu tun. Er habe dem SEM die Namen von 12 gewalttätigen regimetreue Eritreern gemeldet, die daher zu Unrecht den Flüchtlingsstatus erhalten hätten.&nbsp;<br>Was ist inzwischen in diesen 12 Zürcher Dossiers gelaufen?&nbsp;<br>Gegen wie viele Eritreer , die sich regimetreu verhalten haben, sind schweizweit Massnahmen zur Aberkennung des Asylstatus eingeleitet?</p>
  • Falsche Flüchtlinge aus Eritrea. Wie ist der Stand im SEM?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <div><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Wie der Bundesrat bereits bei früheren Gelegenheiten erörtert hat (etwa Fragestunde 23.7780), widerruft das SEM das Asyl und aberkennt die Flüchtlingseigenschaft, wenn Flüchtlinge den Status mit wissentlichen und willentlichen Falschangaben im Asylverfahren erschlichen haben. Darüber hinaus kann einer Person das Asyl bzw. die Flüchtlingseigenschaft gestützt auf das Asylgesetz und die Flüchtlingskonvention auch abgesprochen werden, wenn sie sich freiwillig wieder unter den Schutz des Landes gestellt hat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Teilnahme an Anlässen der eritreischen Diaspora in der Schweiz stellt für sich alleine genommen jedoch keinen Beendigungsgrund für das Asyl und auch keinen Aberkennungsgrund für die Flüchtlingseigenschaft dar. </span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat den Kanton Zürich entsprechend informiert, dass bei den gemeldeten Personen keine Grundlage für eine Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft bzw. einen Asylwiderruf besteht, bei weitergehenden Hinweisen eine erneute Prüfung aber möglich ist. Entsprechende Hinweise sind bisher nicht eingegangen. Sollten konkrete Hinweise eingehen, so wird das SEM den Widerruf des Asyls bzw. die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft im Einzelfall prüfen.</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt; -aw-import:ignore">&#xa0;</span></p><p style="margin-top:0pt; margin-bottom:0pt; line-height:18pt"><span style="font-family:Arial; font-size:12pt">Die Gründe für einen Widerruf des Asyls bzw. für eine Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft sowie jene für eine Prüfung von solchen werden vom SEM nicht statistisch erfasst.</span></p></div>
    • <p>In der NZZaS vom 21. April 2024 wirf der Zürcher Sicherheitsvorsteher Fehr dem Bund vor, nichts gegen falsche Flüchtlinge zu tun. Er habe dem SEM die Namen von 12 gewalttätigen regimetreue Eritreern gemeldet, die daher zu Unrecht den Flüchtlingsstatus erhalten hätten.&nbsp;<br>Was ist inzwischen in diesen 12 Zürcher Dossiers gelaufen?&nbsp;<br>Gegen wie viele Eritreer , die sich regimetreu verhalten haben, sind schweizweit Massnahmen zur Aberkennung des Asylstatus eingeleitet?</p>
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