Einführung einer Elternzeit auf Bundesebene
- ShortId
-
25.300
- Id
-
20250300
- Updated
-
14.01.2026 16:00
- Language
-
de
- Title
-
Einführung einer Elternzeit auf Bundesebene
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Kantone Bern und Genf stimmten am 18. Juni 2023 über kantonale Vorlagen zur Einführung einer Elternzeit ab. Die beiden Vorlagen unterschieden sich stark voneinander: Während die Genfer Stimmbevölkerung über eine Elternzeit von mindestens 24 Wochen (bisher 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, zudem 2 zusätzliche Wochen auf kantonaler Ebene und 2 Wochen Vaterschaftsurlaub) abstimmte, hatten die Bernerinnen und Berner über eine Volksinitiative zu befinden, die zusätzlich zum bestehenden Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub 24 Wochen Elternzeit einführen wollte. Die Genfer Vorlage wurde vom Volk mit 57 Prozent angenommen, die Bernerinnen und Berner lehnten ihre Vorlage mit 66 Prozent ab. Laut der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen, die seit 2010 eine Elternzeit von 38 Wochen fordert, hat eine solche zahlreiche Vorteile:</p><p>- Sie drückt aus, dass das Wohl von Kindern (ab Geburt) und von deren Eltern in der gemeinsamen Verantwortung der Familie und der Gesellschaft liegt.</p><p>- Sie schafft die Voraussetzungen für einen gelungenen Übergang zur Elternschaft und legt die Grundlage dafür, dass die Familienmitglieder gesund sind und die neuen Aufgaben bewältigen können.</p><p>- Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass in der frühen Kindheit eine hohe zeitliche Verfügbarkeit der Eltern erforderlich ist. </p><p>- Sie entlastet die Eltern, indem sie ihnen bei der Bewältigung der Herausforderungen hilft, denen sie nach der Geburt ihres Kindes gegenüberstehen. Diese Zeit ist nämlich von grossen Veränderungen auf emotionaler, sozialer, organisatorischer und finanzieller Ebene geprägt. Eltern und Kind benötigen Zeit, um sich gegenseitig kennenzulernen und eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen. Die familiären Aufgaben müssen auf die beruflichen Verpflichtungen abgestimmt werden und die Eltern müssen sich über die Verteilung der neuen Verantwortlichkeiten und Aufgaben einigen.</p><p>- Die Elternzeit unterstützt den Aufbau einer engen Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen.</p><p>Bei der Elternzeit schneiden viele europäische Länder deutlich besser ab als die Schweiz, selbst solche mit einer weitaus schwächeren Wirtschaft (siehe einschlägiger Bericht des Bundesrates). </p><p>Die Genfer Vorlage, die als erste Vorlage zur Elternzeit an der Urne eine Mehrheit fand, könnte andere Kantone ermutigen, ihrerseits eine Elternzeit einzuführen. Ob es den Kantonen rechtlich möglich ist, eine echte Elternzeit einzuführen, ist allerdings nicht ganz klar. Als Hauptargument für die Ablehnung entsprechender kantonaler Vorlagen wird zumeist angeführt, dass eine Lösung auf Bundesebene sinnvoller ist als 26 unterschiedliche Modelle. </p><p>Im Bestreben, eine Lösung auf Bundesebene einzuführen, haben die Mitglieder der eidgenössischen Räte in dieser Sache bereits zahlreiche Vorstösse eingereicht, die bisher alle abgelehnt oder ohne Folge abgeschrieben wurden. Die Mehrheit der Ratsmitglieder folgte dabei zumeist der ablehnenden Haltung des Bundesrates, der allerdings einräumt, dass eine Elternzeit zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen würde. </p><p>Um den Rückstand der Schweiz in diesem Bereich aufzuholen, die Bedingungen für Familien zu verbessern und einen klaren Rechtsrahmen zu schaffen, werden die eidgenössischen Räte aufgefordert, sich mit der Einführung einer Elternzeit auf Bundesebene zu befassen oder zumindest den Rechtsrahmen für die Einführung der Elternzeit auf kantonaler Ebene zu schaffen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 45 Absatz 1 und Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999, </p><p>auf Artikel 115 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung vom 13. Dezember 2002 (Parlamentsge-setz) sowie auf Artikel 42 Absatz 3 Buchstabe c und Artikel 61 Absatz 1 Buchstabe a der Verfassung des Kantons Neuenburg vom 24. September 2000 und auf den Antrag der Legislativkommission vom 10. September 2024, </p><p>fordert der Grosse Rat des Kantons Neuenburg in Ausübung seines Initiativrechtes auf Bundesebene </p><p>die Bundesversammlung auf, auf Bundesebene eine Elternzeit einzuführen.</p>
- Einführung einer Elternzeit auf Bundesebene
- State
-
In Kommission des Ständerats
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Kantone Bern und Genf stimmten am 18. Juni 2023 über kantonale Vorlagen zur Einführung einer Elternzeit ab. Die beiden Vorlagen unterschieden sich stark voneinander: Während die Genfer Stimmbevölkerung über eine Elternzeit von mindestens 24 Wochen (bisher 14 Wochen Mutterschaftsurlaub, zudem 2 zusätzliche Wochen auf kantonaler Ebene und 2 Wochen Vaterschaftsurlaub) abstimmte, hatten die Bernerinnen und Berner über eine Volksinitiative zu befinden, die zusätzlich zum bestehenden Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub 24 Wochen Elternzeit einführen wollte. Die Genfer Vorlage wurde vom Volk mit 57 Prozent angenommen, die Bernerinnen und Berner lehnten ihre Vorlage mit 66 Prozent ab. Laut der Eidgenössischen Koordinationskommission für Familienfragen, die seit 2010 eine Elternzeit von 38 Wochen fordert, hat eine solche zahlreiche Vorteile:</p><p>- Sie drückt aus, dass das Wohl von Kindern (ab Geburt) und von deren Eltern in der gemeinsamen Verantwortung der Familie und der Gesellschaft liegt.</p><p>- Sie schafft die Voraussetzungen für einen gelungenen Übergang zur Elternschaft und legt die Grundlage dafür, dass die Familienmitglieder gesund sind und die neuen Aufgaben bewältigen können.</p><p>- Sie trägt dem Umstand Rechnung, dass in der frühen Kindheit eine hohe zeitliche Verfügbarkeit der Eltern erforderlich ist. </p><p>- Sie entlastet die Eltern, indem sie ihnen bei der Bewältigung der Herausforderungen hilft, denen sie nach der Geburt ihres Kindes gegenüberstehen. Diese Zeit ist nämlich von grossen Veränderungen auf emotionaler, sozialer, organisatorischer und finanzieller Ebene geprägt. Eltern und Kind benötigen Zeit, um sich gegenseitig kennenzulernen und eine vertrauensvolle Beziehung aufzubauen. Die familiären Aufgaben müssen auf die beruflichen Verpflichtungen abgestimmt werden und die Eltern müssen sich über die Verteilung der neuen Verantwortlichkeiten und Aufgaben einigen.</p><p>- Die Elternzeit unterstützt den Aufbau einer engen Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen.</p><p>Bei der Elternzeit schneiden viele europäische Länder deutlich besser ab als die Schweiz, selbst solche mit einer weitaus schwächeren Wirtschaft (siehe einschlägiger Bericht des Bundesrates). </p><p>Die Genfer Vorlage, die als erste Vorlage zur Elternzeit an der Urne eine Mehrheit fand, könnte andere Kantone ermutigen, ihrerseits eine Elternzeit einzuführen. Ob es den Kantonen rechtlich möglich ist, eine echte Elternzeit einzuführen, ist allerdings nicht ganz klar. Als Hauptargument für die Ablehnung entsprechender kantonaler Vorlagen wird zumeist angeführt, dass eine Lösung auf Bundesebene sinnvoller ist als 26 unterschiedliche Modelle. </p><p>Im Bestreben, eine Lösung auf Bundesebene einzuführen, haben die Mitglieder der eidgenössischen Räte in dieser Sache bereits zahlreiche Vorstösse eingereicht, die bisher alle abgelehnt oder ohne Folge abgeschrieben wurden. Die Mehrheit der Ratsmitglieder folgte dabei zumeist der ablehnenden Haltung des Bundesrates, der allerdings einräumt, dass eine Elternzeit zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie beitragen würde. </p><p>Um den Rückstand der Schweiz in diesem Bereich aufzuholen, die Bedingungen für Familien zu verbessern und einen klaren Rechtsrahmen zu schaffen, werden die eidgenössischen Räte aufgefordert, sich mit der Einführung einer Elternzeit auf Bundesebene zu befassen oder zumindest den Rechtsrahmen für die Einführung der Elternzeit auf kantonaler Ebene zu schaffen.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 45 Absatz 1 und Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999, </p><p>auf Artikel 115 des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung vom 13. Dezember 2002 (Parlamentsge-setz) sowie auf Artikel 42 Absatz 3 Buchstabe c und Artikel 61 Absatz 1 Buchstabe a der Verfassung des Kantons Neuenburg vom 24. September 2000 und auf den Antrag der Legislativkommission vom 10. September 2024, </p><p>fordert der Grosse Rat des Kantons Neuenburg in Ausübung seines Initiativrechtes auf Bundesebene </p><p>die Bundesversammlung auf, auf Bundesebene eine Elternzeit einzuführen.</p>
- Einführung einer Elternzeit auf Bundesebene
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