Massnahmen zur Aufwertung der beiden ehemaligen Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft (volles Ständerecht)
- ShortId
-
25.301
- Id
-
20250301
- Updated
-
14.11.2025 03:32
- Language
-
de
- Title
-
Massnahmen zur Aufwertung der beiden ehemaligen Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft (volles Ständerecht)
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die neue Bundesverfassung unterscheidet seit dem 1. Januar 2000 begrifflich nicht mehr zwischen „Kantonen“ und „Halbkantonen“. Es wird einheitlich der Begriff „Kantone“ verwendet. Ungeachtet dessen gehören Basel-Stadt und Basel-Landschaft nach wie vor zu den sechs Kantonen, die lediglich über eine halbe Standesstimme verfügen und die im Ständerat mit nur einem Mitglied vertreten sind. Die Frage einer vollständigen Aufwertung der früheren „Halbkantone“ hatte man bei der Totalrevision der Bundesverfassung, die am 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist, ausgeklammert. Basel-Stadt und Basel-Landschaft verfügen somit über weniger politisches Gewicht als Kantone mit vollem Ständerecht.</p><p> </p><p>Trotz wiederholter Bestrebungen der betroffenen Kantone beziehungsweise seitens ihrer parlamentarischen Vertretungen gelang es bisher nicht, diese historische Ungleichbehandlung zu überwinden und eine gerechte Regelung zu etablieren. Seit dem Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung und der Einführung einer begrifflich einheitlichen Kantonsdefinition sind wiederum 25 Jahre vergangen. Je mehr Zeit verstreicht, desto weniger ist diese einschneidende Einschränkung für den Kanton Basel-Stadt als bedeutendes urbanes Zentrum und wichtigen Wirtschaftsstandort sowie Geber-Kanton im Nationalen Finanzausgleich hinnehmbar.</p><p> </p><p>Unbestrittenermassen ist das volle Ständerecht ein Gebot der bundesstaatlichen und föderalen Rechtsgleichheit. Alle Kantone sollten die gleichen Kompetenzen, gleichen Rechte und die gleichen Pflichten untereinander und im Verhältnis zum Bund haben. Dementsprechend wurde dem neu gebildeten Kanton Jura per 1. Januar 1979 das volle Ständerecht zuerkannt.</p>
- <p>Das Bundesparlament und der Bundesrat werden gebeten, die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit unter dem Aspekt des Gebots der bundesstaatlichen und föderalen Rechtsgleichheit die ehemaligen Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft den übrigen Kantonen im Hinblick auf die Vertretung im Ständerat gleichgestellt werden (Aufwertung als Kantone mit Vollem Ständerecht, Änderung von Art. 142 Abs. 4 und Art. 150 Abs. 1 und 2 der Bundesverfassung).</p>
- Massnahmen zur Aufwertung der beiden ehemaligen Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft (volles Ständerecht)
- State
-
Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die neue Bundesverfassung unterscheidet seit dem 1. Januar 2000 begrifflich nicht mehr zwischen „Kantonen“ und „Halbkantonen“. Es wird einheitlich der Begriff „Kantone“ verwendet. Ungeachtet dessen gehören Basel-Stadt und Basel-Landschaft nach wie vor zu den sechs Kantonen, die lediglich über eine halbe Standesstimme verfügen und die im Ständerat mit nur einem Mitglied vertreten sind. Die Frage einer vollständigen Aufwertung der früheren „Halbkantone“ hatte man bei der Totalrevision der Bundesverfassung, die am 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist, ausgeklammert. Basel-Stadt und Basel-Landschaft verfügen somit über weniger politisches Gewicht als Kantone mit vollem Ständerecht.</p><p> </p><p>Trotz wiederholter Bestrebungen der betroffenen Kantone beziehungsweise seitens ihrer parlamentarischen Vertretungen gelang es bisher nicht, diese historische Ungleichbehandlung zu überwinden und eine gerechte Regelung zu etablieren. Seit dem Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung und der Einführung einer begrifflich einheitlichen Kantonsdefinition sind wiederum 25 Jahre vergangen. Je mehr Zeit verstreicht, desto weniger ist diese einschneidende Einschränkung für den Kanton Basel-Stadt als bedeutendes urbanes Zentrum und wichtigen Wirtschaftsstandort sowie Geber-Kanton im Nationalen Finanzausgleich hinnehmbar.</p><p> </p><p>Unbestrittenermassen ist das volle Ständerecht ein Gebot der bundesstaatlichen und föderalen Rechtsgleichheit. Alle Kantone sollten die gleichen Kompetenzen, gleichen Rechte und die gleichen Pflichten untereinander und im Verhältnis zum Bund haben. Dementsprechend wurde dem neu gebildeten Kanton Jura per 1. Januar 1979 das volle Ständerecht zuerkannt.</p>
- <p>Das Bundesparlament und der Bundesrat werden gebeten, die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit unter dem Aspekt des Gebots der bundesstaatlichen und föderalen Rechtsgleichheit die ehemaligen Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft den übrigen Kantonen im Hinblick auf die Vertretung im Ständerat gleichgestellt werden (Aufwertung als Kantone mit Vollem Ständerecht, Änderung von Art. 142 Abs. 4 und Art. 150 Abs. 1 und 2 der Bundesverfassung).</p>
- Massnahmen zur Aufwertung der beiden ehemaligen Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft (volles Ständerecht)
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