Schienennetz. Lasst uns die Anbindung Genfs verbessern!

ShortId
25.303
Id
20250303
Updated
20.02.2026 16:26
Language
de
Title
Schienennetz. Lasst uns die Anbindung Genfs verbessern!
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Regelmässig verabschiedet der Bundesrat eine Botschaft zur Bahninfrastruktur und lädt das BAV die Kantone ein, sich an den Planungsarbeiten dieser Infrastrukturmassnahmen zu beteiligen.</p><p>Der Kanton Genf konnte bekanntlich seine Interessen in den vergangenen Jahrzehnten nicht ausreichend vertreten, und leidet - trotz des erfreulichen Baus der Bahnstrecke Genf Cornavin-Annemasse (CEVA) und der Inbetriebnahme des Léman Express - unter der schlechten Anbindung an die anderen Kantone und an Frankreich.</p><p>Vor diesem Hintergrund wurde die Verschlechterungen bei der Einführung des Fahrplans 2025 als Affront empfunden, umso mehr, als die fehlende Modernisierung der aus dem 19. Jahrhundert stammenden Bahninfrastruktur zwischen Lausanne und Genf erhebliche Auswirkungen auf den Personen- und Warentransport in dieser Region hat.</p><p>Im Jahr 2023 wurden zwei Motionen mit dem Anliegen eingereicht, diese Verschlechterungen abzufedern und Ausgleichsmassnahmen zu ergreifen. Die wenigen vorgeschlagenen Massnahmen wurden leider entweder nicht realisiert (Umstieg in Renens auf demselben Bahnsteig) oder sind faktisch sehr enttäuschend (die einzige tägliche Jurasüdfuss-Direktverbindung ist länger als die Verbindung mit Umstieg in Renens).</p><p>Ziel dieser Initiative ist es, zu zeigen, dass der Kanton Genf geeint und entschlossen für eine bessere Bahnanbindung an die restliche Schweiz eintritt.</p><p>Auf kurze Sicht soll eine mindestens gleichwertige Anbindung des Kantons Genf wie im Jahr 2018 wiederhergestellt werden. Auf lange Sicht ist die Planung einer Neubaustrecke zwischen Genf und Lausanne, vermutlich entlang der Autobahn A1 bis Perroy und durch den in den AS 2035 aufgenommenen Tunnel, so rasch wie möglich voranzutreiben.</p><p>Diese zweite Strecke ist insbesondere vor dem Hintergrund unerlässlich, dass jede Störung - ob klein oder gross (man erinnere sich an das «Loch» von Tolochenaz) - schwerwiegende Auswirkungen auf den Kanton Genf hat und die Doppelnutzung durch den Regional- und Fernverkehr das Trassee zwischen Genf und Lausanne zu einer der befahrensten Doppelspuren der Welt macht.</p><p>Angesichts der dichten Besiedlung entlang der aktuellen Strecke dürfte eine Neubaustrecke, die den europäischen Standards für den Hochgeschwindigkeitsverkehr (HGV) entspricht, indem sie die Beeinträchtigungen für die Anwohnerinnen und Anwohner minimiert und eine Trennung der Regional- und Fernverkehrsströme ermöglicht, sowohl wirtschaftlicher als auch schneller sein.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999,</p><p>Artikel 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung und</p><p>Artikel 156 des Geschäftsreglements vom 13. September 1985 des Grossen Rates des Kantons Genf (Loi portant règlement du Grand Conseil de la République et canton de Genève);</p><p>und in Anbetracht dessen, dass</p><p>- der Grosse Rat des Kantons Genf am 11. Juni 2023 die Motionen 2929 und 2930 angenommen hat;</p><p>- der neue Fahrplan der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) am 15. Dezember 2024 in Kraft getreten ist;</p><p>- die Interregio-Züge (IR) und die Intercity-Züge (IC) systematisch in Renens halten und die Reisezeit für Reisende von oder nach Genf erheblich verlängert wurde;</p><p>- am Bahnhof von Renens umgestiegen werden muss, um auf die Eisenbahnachse des Jurasüdfusses zu gelangen, und - anders als die SBB der Verkehrskommission des Kantons Genf vorgeschlagen haben - der Bahnsteig unabhängig von der Richtung der Weiterreise gewechselt werden muss;</p><p>- zu Stosszeiten zwar eine Direktverbindung zwischen Genf und dem Jurasüdfuss (IR 57) beibehalten wurde, diese aber länger dauert als die Verbindung mit Umsteigen;</p><p>- abgesehen von der angenommenen Motion 23.3668 und der Aufnahme des Tunnels Morges-Perroy in den Ausbauschritt 2035 (AS 2035) für die Eisenbahninfrastruktur auf Bundesebene keinerlei konkrete Vorschläge für eine zweite Strecke zwischen Genf und Lausanne sowie für eine bessere Anbindung des Kantons Genf vorliegen;</p><p>- die Kantone - wie im Rahmen der vom Volk angenommenen Vorlage zum Bahninfrastrukturfonds (BIF) vorgesehen - eingeladen sind, sich an den Planungsarbeiten zu beteiligen;</p><p>- sowie in Anbetracht der vom Bundesamt für Verkehr (BAV) im Hinblick auf die Botschaft 2026 des Bundesrates zum Bahnausbau bereitgestellten Dokumente;</p><p>fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung auf,</p><p>- vom Bundesrat zu verlangen, die Studien über eine Neubaustrecke zwischen Genf und Lausanne in seine Botschaft 2026 zur Bahninfrastruktur aufzunehmen;</p><p>- bis zur Inbetriebnahme dieser Verbindung eine mindestens gleichwertige Anbindung des Kantons Genf wie im Jahr 2018 (hinsichtlich der Anzahl Züge und Plätze sowie der Reisegeschwindigkeit) zu gewährleisten;</p><p>- direkte und schnelle Verbindungen nach Neuenburg, Biel und Basel über die Jurasüdfusslinie möglichst rasch wiederherzustellen;</p><p>- die Verhandlungen mit Frankreich über die bessere internationale Anbindung Genfs an Lyon und Südfrankreich sowie an Paris, Nantes, Lille, Brüssel und London fortzuführen und zu intensivieren.</p>
  • Schienennetz. Lasst uns die Anbindung Genfs verbessern!
State
Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Regelmässig verabschiedet der Bundesrat eine Botschaft zur Bahninfrastruktur und lädt das BAV die Kantone ein, sich an den Planungsarbeiten dieser Infrastrukturmassnahmen zu beteiligen.</p><p>Der Kanton Genf konnte bekanntlich seine Interessen in den vergangenen Jahrzehnten nicht ausreichend vertreten, und leidet - trotz des erfreulichen Baus der Bahnstrecke Genf Cornavin-Annemasse (CEVA) und der Inbetriebnahme des Léman Express - unter der schlechten Anbindung an die anderen Kantone und an Frankreich.</p><p>Vor diesem Hintergrund wurde die Verschlechterungen bei der Einführung des Fahrplans 2025 als Affront empfunden, umso mehr, als die fehlende Modernisierung der aus dem 19. Jahrhundert stammenden Bahninfrastruktur zwischen Lausanne und Genf erhebliche Auswirkungen auf den Personen- und Warentransport in dieser Region hat.</p><p>Im Jahr 2023 wurden zwei Motionen mit dem Anliegen eingereicht, diese Verschlechterungen abzufedern und Ausgleichsmassnahmen zu ergreifen. Die wenigen vorgeschlagenen Massnahmen wurden leider entweder nicht realisiert (Umstieg in Renens auf demselben Bahnsteig) oder sind faktisch sehr enttäuschend (die einzige tägliche Jurasüdfuss-Direktverbindung ist länger als die Verbindung mit Umstieg in Renens).</p><p>Ziel dieser Initiative ist es, zu zeigen, dass der Kanton Genf geeint und entschlossen für eine bessere Bahnanbindung an die restliche Schweiz eintritt.</p><p>Auf kurze Sicht soll eine mindestens gleichwertige Anbindung des Kantons Genf wie im Jahr 2018 wiederhergestellt werden. Auf lange Sicht ist die Planung einer Neubaustrecke zwischen Genf und Lausanne, vermutlich entlang der Autobahn A1 bis Perroy und durch den in den AS 2035 aufgenommenen Tunnel, so rasch wie möglich voranzutreiben.</p><p>Diese zweite Strecke ist insbesondere vor dem Hintergrund unerlässlich, dass jede Störung - ob klein oder gross (man erinnere sich an das «Loch» von Tolochenaz) - schwerwiegende Auswirkungen auf den Kanton Genf hat und die Doppelnutzung durch den Regional- und Fernverkehr das Trassee zwischen Genf und Lausanne zu einer der befahrensten Doppelspuren der Welt macht.</p><p>Angesichts der dichten Besiedlung entlang der aktuellen Strecke dürfte eine Neubaustrecke, die den europäischen Standards für den Hochgeschwindigkeitsverkehr (HGV) entspricht, indem sie die Beeinträchtigungen für die Anwohnerinnen und Anwohner minimiert und eine Trennung der Regional- und Fernverkehrsströme ermöglicht, sowohl wirtschaftlicher als auch schneller sein.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999,</p><p>Artikel 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung und</p><p>Artikel 156 des Geschäftsreglements vom 13. September 1985 des Grossen Rates des Kantons Genf (Loi portant règlement du Grand Conseil de la République et canton de Genève);</p><p>und in Anbetracht dessen, dass</p><p>- der Grosse Rat des Kantons Genf am 11. Juni 2023 die Motionen 2929 und 2930 angenommen hat;</p><p>- der neue Fahrplan der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) am 15. Dezember 2024 in Kraft getreten ist;</p><p>- die Interregio-Züge (IR) und die Intercity-Züge (IC) systematisch in Renens halten und die Reisezeit für Reisende von oder nach Genf erheblich verlängert wurde;</p><p>- am Bahnhof von Renens umgestiegen werden muss, um auf die Eisenbahnachse des Jurasüdfusses zu gelangen, und - anders als die SBB der Verkehrskommission des Kantons Genf vorgeschlagen haben - der Bahnsteig unabhängig von der Richtung der Weiterreise gewechselt werden muss;</p><p>- zu Stosszeiten zwar eine Direktverbindung zwischen Genf und dem Jurasüdfuss (IR 57) beibehalten wurde, diese aber länger dauert als die Verbindung mit Umsteigen;</p><p>- abgesehen von der angenommenen Motion 23.3668 und der Aufnahme des Tunnels Morges-Perroy in den Ausbauschritt 2035 (AS 2035) für die Eisenbahninfrastruktur auf Bundesebene keinerlei konkrete Vorschläge für eine zweite Strecke zwischen Genf und Lausanne sowie für eine bessere Anbindung des Kantons Genf vorliegen;</p><p>- die Kantone - wie im Rahmen der vom Volk angenommenen Vorlage zum Bahninfrastrukturfonds (BIF) vorgesehen - eingeladen sind, sich an den Planungsarbeiten zu beteiligen;</p><p>- sowie in Anbetracht der vom Bundesamt für Verkehr (BAV) im Hinblick auf die Botschaft 2026 des Bundesrates zum Bahnausbau bereitgestellten Dokumente;</p><p>fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung auf,</p><p>- vom Bundesrat zu verlangen, die Studien über eine Neubaustrecke zwischen Genf und Lausanne in seine Botschaft 2026 zur Bahninfrastruktur aufzunehmen;</p><p>- bis zur Inbetriebnahme dieser Verbindung eine mindestens gleichwertige Anbindung des Kantons Genf wie im Jahr 2018 (hinsichtlich der Anzahl Züge und Plätze sowie der Reisegeschwindigkeit) zu gewährleisten;</p><p>- direkte und schnelle Verbindungen nach Neuenburg, Biel und Basel über die Jurasüdfusslinie möglichst rasch wiederherzustellen;</p><p>- die Verhandlungen mit Frankreich über die bessere internationale Anbindung Genfs an Lyon und Südfrankreich sowie an Paris, Nantes, Lille, Brüssel und London fortzuführen und zu intensivieren.</p>
    • Schienennetz. Lasst uns die Anbindung Genfs verbessern!

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