Schaffung einer Rechtsgrundlage für die automatische Fahrzeugfahndung

ShortId
25.312
Id
20250312
Updated
26.11.2025 08:15
Language
de
Title
Schaffung einer Rechtsgrundlage für die automatische Fahrzeugfahndung
AdditionalIndexing
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Mit Urteil vom 17. Oktober 2024 (1C_63/2023) hob das Bundesgericht die Bestimmungen des Luzerner Polizeigesetzes zur automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung auf. Der Schwerpunkt des Einsatzes liegt bei der Strafverfolgung. In diesem Bereich komme den Kantonen jedoch keine Gesetzgebungskompetenz zu. Überwachungsmassnahmen zum Zweck der Strafverfolgung bedürften vielmehr einer Grundlage in der eidgenössischen Strafprozessordnung.</p><p>Konsequenz dieses Bundesgerichtsurteils ist eine hohe Rechtsunsicherheit: Einige Kantone stoppten entsprechende Rechtsetzungsprojekte, andere Kantone mit bestehenden Bestimmungen sind unsicher, inwieweit diese noch zulässig sind. Diese Rechtunsicherheit soll durch eine einheitliche Regelung in der Bundesgesetzgebung beseitigt werden.</p><p>Wie die gesamte Gesellschaft ist auch die Kriminalität hochmobil und gut vernetzt. Darum ist den strafverfolgenden Behörden des Bundes und der Kantone die Nutzung effizienter technischer Mittel zu ermöglichen, um abgängige, vermisste oder entführte Personen zu finden, Straftaten zu verfolgen und schwere Gefahren für die öffentliche Sicherheit (wie Extremismus und Terrorismus) abzuwenden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 und § 49 Abs. 1 lit. a der Verfassung des Kantons Luzern vom 17. Juni 2007 hat der Kantonsrat beschlossen, folgende Kantonsinitiative einzureichen: Es sei eine rechtliche Grundlage für die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung durch die strafverfolgenden Behörden des Bundes und der Kantone zu schaffen.</p>
  • Schaffung einer Rechtsgrundlage für die automatische Fahrzeugfahndung
State
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit Urteil vom 17. Oktober 2024 (1C_63/2023) hob das Bundesgericht die Bestimmungen des Luzerner Polizeigesetzes zur automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung auf. Der Schwerpunkt des Einsatzes liegt bei der Strafverfolgung. In diesem Bereich komme den Kantonen jedoch keine Gesetzgebungskompetenz zu. Überwachungsmassnahmen zum Zweck der Strafverfolgung bedürften vielmehr einer Grundlage in der eidgenössischen Strafprozessordnung.</p><p>Konsequenz dieses Bundesgerichtsurteils ist eine hohe Rechtsunsicherheit: Einige Kantone stoppten entsprechende Rechtsetzungsprojekte, andere Kantone mit bestehenden Bestimmungen sind unsicher, inwieweit diese noch zulässig sind. Diese Rechtunsicherheit soll durch eine einheitliche Regelung in der Bundesgesetzgebung beseitigt werden.</p><p>Wie die gesamte Gesellschaft ist auch die Kriminalität hochmobil und gut vernetzt. Darum ist den strafverfolgenden Behörden des Bundes und der Kantone die Nutzung effizienter technischer Mittel zu ermöglichen, um abgängige, vermisste oder entführte Personen zu finden, Straftaten zu verfolgen und schwere Gefahren für die öffentliche Sicherheit (wie Extremismus und Terrorismus) abzuwenden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 und § 49 Abs. 1 lit. a der Verfassung des Kantons Luzern vom 17. Juni 2007 hat der Kantonsrat beschlossen, folgende Kantonsinitiative einzureichen: Es sei eine rechtliche Grundlage für die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung durch die strafverfolgenden Behörden des Bundes und der Kantone zu schaffen.</p>
    • Schaffung einer Rechtsgrundlage für die automatische Fahrzeugfahndung

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