Massnahmen zur Aufwertung der beiden ehemaligen Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft (volles Ständerecht)
- ShortId
-
25.317
- Id
-
20250317
- Updated
-
19.12.2025 11:16
- Language
-
de
- Title
-
Massnahmen zur Aufwertung der beiden ehemaligen Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft (volles Ständerecht)
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Mit der am 1. Januar 2000 in Kraft getretenen, totalrevidierten Bundesverfassung wurde die begriffliche Unterscheidung zwischen «Kantonen» und «Halbkantonen» aufgehoben. Die Verfassung behandelt seither alle Kantone gleich, bis auf die einschneidende Einschränkung, dass sechs Kantonen, darunter Basel-Stadt und Basel-Landschaft, weiterhin nur ein Sitz im Ständerat und eine halbe Standesstimme zukommt. Diese Kantone verfügen somit über weniger politisches Gewicht, als die übrigen 20 Kantone mit vollem Ständerecht.</p><p>Wiederholt wurden in der Vergangenheit Bestrebungen zur Behebung dieser Ungleichheit mit Verweisen auf den Erhalt des historisch gewachsenen (Un-)gleichgewichts abgetan. Das Abstellen alleine auf die geschichtliche Entwicklung kann jedoch keine Lösung für die Ewigkeit sein und es ist an der Zeit, die in der Verfassung bereits vollzogene Aufhebung der begrifflichen Unterscheidung der Kantone auch hinsichtlich deren politischem Gewicht konsequent nachzuvollziehen.</p><p>Dies auch vor dem Hintergrund, dass die bisher zur Rechtfertigung der Ungleichbehandlung herangezogenen Kriterien einem stetigen Wandel unterworfen sind. So hat bereits die Loslösung des Kantons Jura im Jahr 1979 zur Bildung eines neuen Kantons mit vollem Ständerecht geführt. Gerade bei den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt handelt es sich um verhältnismässig grosse, wirtschaftsstarke und in substanziellen Teilen urbane Kantone. Deren Aufwertung zu Kantonen mit vollem Ständerecht würde somit auch dem in der Vergangenheit stärker akzentuierten Untergewicht der urbanen Gebiete und dem Übergewicht kleiner Kantone entgegenwirken.</p><p>Schlussendlich erscheint aber das reine Aufzählen von Vor- und Nachteilen, welche eine Aufwertung der Kantone mit halbem Ständerecht mit sich bringen würde, wenig zielführend. Die zur Begründung der Ungleichbehandlung herangezogenen Kriterien sind, wie gesagt, einem steten Wandel unterzogen und kaum präzise fassbar. Das Ziel muss daher sein, die Existenz von Kantonen mit weniger Rechten gesamthaft zu eliminieren und so eine faire und ausgeglichene Grundlage zur Begegnung der bundesstaatlichen Herausforderungen auf allen Ebenen zu schaffen.</p>
- <p>Am 28. August 2025 hat der Landrat des Kantons Basel-Landschaft einstimmig beschlossen, gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung eine Standesinitiative hinsichtlich der Ergreifung von Massnahmen zur Aufwertung der beiden ehemaligen Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft (Volles Ständerecht) einzureichen.</p><p>Das Bundesparlament und der Bundesrat werden gebeten, die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit unter dem Aspekt des Gebots der bundesstaatlichen Rechtsgleichheit die ehemaligen Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft (und grundsätzlich auch die weiteren ehemaligen Halbkantone) den übrigen Kantonen im Hinblick auf die Vertretung im Ständerat und der Standesstimmen gleichgestellt werden (Aufwertung als Kantone mit vollem Ständerecht, Änderung von Art. 150 Abs. 1 und Abs. 2 sowie Art. 142 Abs. 4 der Bundesverfassung).</p>
- Massnahmen zur Aufwertung der beiden ehemaligen Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft (volles Ständerecht)
- State
-
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Mit der am 1. Januar 2000 in Kraft getretenen, totalrevidierten Bundesverfassung wurde die begriffliche Unterscheidung zwischen «Kantonen» und «Halbkantonen» aufgehoben. Die Verfassung behandelt seither alle Kantone gleich, bis auf die einschneidende Einschränkung, dass sechs Kantonen, darunter Basel-Stadt und Basel-Landschaft, weiterhin nur ein Sitz im Ständerat und eine halbe Standesstimme zukommt. Diese Kantone verfügen somit über weniger politisches Gewicht, als die übrigen 20 Kantone mit vollem Ständerecht.</p><p>Wiederholt wurden in der Vergangenheit Bestrebungen zur Behebung dieser Ungleichheit mit Verweisen auf den Erhalt des historisch gewachsenen (Un-)gleichgewichts abgetan. Das Abstellen alleine auf die geschichtliche Entwicklung kann jedoch keine Lösung für die Ewigkeit sein und es ist an der Zeit, die in der Verfassung bereits vollzogene Aufhebung der begrifflichen Unterscheidung der Kantone auch hinsichtlich deren politischem Gewicht konsequent nachzuvollziehen.</p><p>Dies auch vor dem Hintergrund, dass die bisher zur Rechtfertigung der Ungleichbehandlung herangezogenen Kriterien einem stetigen Wandel unterworfen sind. So hat bereits die Loslösung des Kantons Jura im Jahr 1979 zur Bildung eines neuen Kantons mit vollem Ständerecht geführt. Gerade bei den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt handelt es sich um verhältnismässig grosse, wirtschaftsstarke und in substanziellen Teilen urbane Kantone. Deren Aufwertung zu Kantonen mit vollem Ständerecht würde somit auch dem in der Vergangenheit stärker akzentuierten Untergewicht der urbanen Gebiete und dem Übergewicht kleiner Kantone entgegenwirken.</p><p>Schlussendlich erscheint aber das reine Aufzählen von Vor- und Nachteilen, welche eine Aufwertung der Kantone mit halbem Ständerecht mit sich bringen würde, wenig zielführend. Die zur Begründung der Ungleichbehandlung herangezogenen Kriterien sind, wie gesagt, einem steten Wandel unterzogen und kaum präzise fassbar. Das Ziel muss daher sein, die Existenz von Kantonen mit weniger Rechten gesamthaft zu eliminieren und so eine faire und ausgeglichene Grundlage zur Begegnung der bundesstaatlichen Herausforderungen auf allen Ebenen zu schaffen.</p>
- <p>Am 28. August 2025 hat der Landrat des Kantons Basel-Landschaft einstimmig beschlossen, gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung eine Standesinitiative hinsichtlich der Ergreifung von Massnahmen zur Aufwertung der beiden ehemaligen Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft (Volles Ständerecht) einzureichen.</p><p>Das Bundesparlament und der Bundesrat werden gebeten, die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit unter dem Aspekt des Gebots der bundesstaatlichen Rechtsgleichheit die ehemaligen Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft (und grundsätzlich auch die weiteren ehemaligen Halbkantone) den übrigen Kantonen im Hinblick auf die Vertretung im Ständerat und der Standesstimmen gleichgestellt werden (Aufwertung als Kantone mit vollem Ständerecht, Änderung von Art. 150 Abs. 1 und Abs. 2 sowie Art. 142 Abs. 4 der Bundesverfassung).</p>
- Massnahmen zur Aufwertung der beiden ehemaligen Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft (volles Ständerecht)
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