Palästina. Dringendes Ersuchen um Familiennachzug. Genf kann, die Schweiz muss handeln
- ShortId
-
25.320
- Id
-
20250320
- Updated
-
24.11.2025 09:01
- Language
-
de
- Title
-
Palästina. Dringendes Ersuchen um Familiennachzug. Genf kann, die Schweiz muss handeln
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Im Februar 2024 kamen Personen aus drei palästinensischen Familien nach Genf. Es handelt sich um:</p><p>- Frau A. A., 24 Jahre alt, die ihre beiden Söhne, 3 und 4 Jahre alt, begleitet hat;</p><p>- Frau I. F., 47 Jahre alt, die ihren Sohn, 18 Jahre alt, begleitet hat;</p><p>- Frau H. A., 30 Jahre alt, die ihre Tochter, 2 Jahre alt, begleitet hat.</p><p>Dank der medizinischen Versorgung konnte der Gesundheitszustand der Kinder stabilisiert werden. Ansonsten hätten sie wohl kaum überlebt.</p><p>Integration in der Schweiz</p><p>Ihre Integration verläuft sehr gut:</p><p>- Die minderjährigen Kinder gehen zur Schule und sprechen bereits französisch.</p><p>- Der volljährige Sohn (der im Alter von 17 Jahren mit einem Gewicht von 30 kg in die Schweiz kam), dessen Prothesenanpassung sich als langwierig erweist, erzielte hervorragende schulische Leistungen, hat sich einen soliden Freundeskreis aufgebaut und will eine Lehre beginnen.</p><p>- Die Mütter besuchen Französischkurse und nehmen allmählich am gesellschaftlichen Leben teil. Sie werden auch von der palästinensischen Gemeinschaft in Genf aktiv unterstützt.</p><p>Diese bemerkenswerten Fortschritte sind angesichts des schweren Leids dieser Familien zu begrüssen. An dieser Stelle ist den Genfer Behörden und den Aufnahmestellen zu danken. Sie haben die Familien betreut, untergebracht und in ihre Integrationsstrukturen eingebunden und damit einen wesentlichen Beitrag zur ihrer körperlichen und seelischen Genesung geleistet.</p><p>Jüngste familiäre Entwicklungen</p><p>- Frau A. A. wurde kurz nach ihrer Ankunft in der Schweiz Witwe: Ihr Mann, der in Gaza geblieben ist, wurde bei einem Bombenangriff getötet.</p><p>- Frau H. A. wurde vor Kurzem mit ihren Mann zusammengeführt, der Gaza vor der Grenzschliessung verlassen hatte und von Tunesien aus in die Schweiz einreisen konnte.</p><p>- Die Situation von Frau I. F. hingegen bleibt kritisch.</p><p>Situation von Frau I. F.</p><p>Frau I. F., die bereits in Genf lebt, hat noch zwei minderjährige und vier volljährige Kinder sowie ihren Mann in Gaza. In der Nacht des 5. August 2025 wurde deren Notunterkunft bombardiert, wobei eines der minderjährigen Kinder verletzt wurde. Derzeit gibt es kein einziges funktionierendes Spital mehr. Diese Bombardierungen finden vor dem Hintergrund einer katastrophalen humanitären Lage statt, die von den internationalen Organisationen umfassend dokumentiert ist.</p><p>Frau I. F. möchte die zuständigen Behörden eindringlich auf die kritische Situation ihrer engsten Familienangehörigen aufmerksam machen, die sich derzeit im Gazastreifen in unmittelbarer Gefahr befinden.</p><p>Ihre Familie muss unter unmenschlichen Bedingungen leben:</p><p>- praktisch kein Zugang zu Trinkwasser;</p><p>- nach den Kriterien des Integrated Framework for the Classification of Food Security (ICF) nachweisliche Hungersnot;</p><p>- keine überlebenswichtige humanitäre Hilfe;</p><p>- anhaltende Bombardierungen, die eine Flucht gefährlich oder gar unmöglich machen;</p><p>- permanente und unmittelbare Lebensgefahr für die Zivilbevölkerung, darunter auch die Angehörigen von Frau I. F.</p><p>Die unabhängige internationale Untersuchungskommission, die vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in den besetzten palästinensischen Gebieten eingesetzt wurde, kam in ihrem Bericht, der am 16. September 2025 in Genf präsentiert wurde, zum Schluss, dass Israel mit seinen Militäroperationen in Gaza vier der fünf im UN-Übereinkommen von 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes definierten Tatbestände des Genozids erfüllt.</p><p>Dringendes Ersuchen um Familiennachzug</p><p>Angesichts der Schwere der Situation besteht dringender Handlungsbedarf. In Anbetracht der aussergewöhnlichen Umstände und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Schutzes der Familie, der Menschlichkeit und der Verhältnismässigkeit ersuchen wir die zuständigen Schweizer Behörden, zu handeln und den engsten Familienangehörigen von Frau I. F. so rasch wie möglich die Einreise in die Schweiz zu erlauben.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999,</p><p>Artikel 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung und </p><p>Artikel 156 des Geschäftsreglements des Grossen Rates des Kantons Genf vom 13. September 1985 (<i>Loi portant règlement du Grand Conseil de la République et canton de Genève</i>) reicht der Grosse Rat des Kantons Genf folgende Standesinitiative ein:</p><p>In Erwägung, dass</p><p>- sich die Organisation <i>Children's Right to Healthcare</i> in Zusammenarbeit mit <i>Ärzte ohne Grenzen (Schweiz)</i> intensiv darauf vorbereitet hat, kriegsverletzte palästinensiche Kinder in der Schweiz aufzunehmen;</p><p>- bezüglich Aufenthaltstitel und Einreise klare administrative Vorgaben fehlen, was die Handlungsfähigkeit dieser Organisationen einschränkt;</p><p>- diese Organisationen zwar über die notwendigen Ressourcen für die Erfüllung ihrer Aufgaben verfügen, von den Kantons- und Bundesbehörden aber nicht genügend unterstützt werden, um eine sichere und effiziente Aufnahme zu gewährleisten, die eine Integration in die lokale Gemeinschaft ermöglicht;</p><p>- die Genfer und die Bundesbehörden dringend handeln, d. h. ein vereinfachtes Verfahren einführen müssen, damit Genf und die Schweiz auf diesen noch nie dagewesenen humanitären Notstand auf eine Art und Weise reagieren können, die ihrer würdig ist;</p><p>- die vier schwer kriegsverletzen Kinder aus Gaza dank der Arbeit der NGO <i>Children's Right to Healthcare </i>und des Engagements des Genfer Urologen Dr. Salti medizinisch versorgt werden konnten;</p><p>- ursprünglich rund zwanzig kriegsverletzte Kinder aus Gaza hätten aufgenommen werden sollen, die meisten von ihnen aber bei Bombenangriffen ums Leben kamen, während <i>Children's Right to Healthcare</i> die notwendigen administrativen Schritte für diese humanitäre Aktion erledigte;</p><p>- die von <i>Children's Right to Healthcare </i>geretteten Kinder die einzigen kriegsversehrten palästinensichen Kinder sind, die in Genf aufgenommen wurden;</p><p>- zwei minderjährige und vier volljährige Kinder sowie der Ehemann von Frau I. F., einer derzeit bereits in Genf lebenden Palästinenserin, immer noch in Gaza sind; </p><p>ersucht der Grosse Rat des Kantons Genf gestützt auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) die Bundesversammlung und den Bundesrat,</p><p>unser Ersuchen um Nachzug der Familie von I. F. in die Schweiz wohlwollend zu prüfen und vorrangig zu behandeln.</p>
- Palästina. Dringendes Ersuchen um Familiennachzug. Genf kann, die Schweiz muss handeln
- State
-
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Im Februar 2024 kamen Personen aus drei palästinensischen Familien nach Genf. Es handelt sich um:</p><p>- Frau A. A., 24 Jahre alt, die ihre beiden Söhne, 3 und 4 Jahre alt, begleitet hat;</p><p>- Frau I. F., 47 Jahre alt, die ihren Sohn, 18 Jahre alt, begleitet hat;</p><p>- Frau H. A., 30 Jahre alt, die ihre Tochter, 2 Jahre alt, begleitet hat.</p><p>Dank der medizinischen Versorgung konnte der Gesundheitszustand der Kinder stabilisiert werden. Ansonsten hätten sie wohl kaum überlebt.</p><p>Integration in der Schweiz</p><p>Ihre Integration verläuft sehr gut:</p><p>- Die minderjährigen Kinder gehen zur Schule und sprechen bereits französisch.</p><p>- Der volljährige Sohn (der im Alter von 17 Jahren mit einem Gewicht von 30 kg in die Schweiz kam), dessen Prothesenanpassung sich als langwierig erweist, erzielte hervorragende schulische Leistungen, hat sich einen soliden Freundeskreis aufgebaut und will eine Lehre beginnen.</p><p>- Die Mütter besuchen Französischkurse und nehmen allmählich am gesellschaftlichen Leben teil. Sie werden auch von der palästinensischen Gemeinschaft in Genf aktiv unterstützt.</p><p>Diese bemerkenswerten Fortschritte sind angesichts des schweren Leids dieser Familien zu begrüssen. An dieser Stelle ist den Genfer Behörden und den Aufnahmestellen zu danken. Sie haben die Familien betreut, untergebracht und in ihre Integrationsstrukturen eingebunden und damit einen wesentlichen Beitrag zur ihrer körperlichen und seelischen Genesung geleistet.</p><p>Jüngste familiäre Entwicklungen</p><p>- Frau A. A. wurde kurz nach ihrer Ankunft in der Schweiz Witwe: Ihr Mann, der in Gaza geblieben ist, wurde bei einem Bombenangriff getötet.</p><p>- Frau H. A. wurde vor Kurzem mit ihren Mann zusammengeführt, der Gaza vor der Grenzschliessung verlassen hatte und von Tunesien aus in die Schweiz einreisen konnte.</p><p>- Die Situation von Frau I. F. hingegen bleibt kritisch.</p><p>Situation von Frau I. F.</p><p>Frau I. F., die bereits in Genf lebt, hat noch zwei minderjährige und vier volljährige Kinder sowie ihren Mann in Gaza. In der Nacht des 5. August 2025 wurde deren Notunterkunft bombardiert, wobei eines der minderjährigen Kinder verletzt wurde. Derzeit gibt es kein einziges funktionierendes Spital mehr. Diese Bombardierungen finden vor dem Hintergrund einer katastrophalen humanitären Lage statt, die von den internationalen Organisationen umfassend dokumentiert ist.</p><p>Frau I. F. möchte die zuständigen Behörden eindringlich auf die kritische Situation ihrer engsten Familienangehörigen aufmerksam machen, die sich derzeit im Gazastreifen in unmittelbarer Gefahr befinden.</p><p>Ihre Familie muss unter unmenschlichen Bedingungen leben:</p><p>- praktisch kein Zugang zu Trinkwasser;</p><p>- nach den Kriterien des Integrated Framework for the Classification of Food Security (ICF) nachweisliche Hungersnot;</p><p>- keine überlebenswichtige humanitäre Hilfe;</p><p>- anhaltende Bombardierungen, die eine Flucht gefährlich oder gar unmöglich machen;</p><p>- permanente und unmittelbare Lebensgefahr für die Zivilbevölkerung, darunter auch die Angehörigen von Frau I. F.</p><p>Die unabhängige internationale Untersuchungskommission, die vom Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen in den besetzten palästinensischen Gebieten eingesetzt wurde, kam in ihrem Bericht, der am 16. September 2025 in Genf präsentiert wurde, zum Schluss, dass Israel mit seinen Militäroperationen in Gaza vier der fünf im UN-Übereinkommen von 1948 über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes definierten Tatbestände des Genozids erfüllt.</p><p>Dringendes Ersuchen um Familiennachzug</p><p>Angesichts der Schwere der Situation besteht dringender Handlungsbedarf. In Anbetracht der aussergewöhnlichen Umstände und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Schutzes der Familie, der Menschlichkeit und der Verhältnismässigkeit ersuchen wir die zuständigen Schweizer Behörden, zu handeln und den engsten Familienangehörigen von Frau I. F. so rasch wie möglich die Einreise in die Schweiz zu erlauben.</p>
- <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung vom 18. April 1999,</p><p>Artikel 115 des Bundesgesetzes vom 13. Dezember 2002 über die Bundesversammlung und </p><p>Artikel 156 des Geschäftsreglements des Grossen Rates des Kantons Genf vom 13. September 1985 (<i>Loi portant règlement du Grand Conseil de la République et canton de Genève</i>) reicht der Grosse Rat des Kantons Genf folgende Standesinitiative ein:</p><p>In Erwägung, dass</p><p>- sich die Organisation <i>Children's Right to Healthcare</i> in Zusammenarbeit mit <i>Ärzte ohne Grenzen (Schweiz)</i> intensiv darauf vorbereitet hat, kriegsverletzte palästinensiche Kinder in der Schweiz aufzunehmen;</p><p>- bezüglich Aufenthaltstitel und Einreise klare administrative Vorgaben fehlen, was die Handlungsfähigkeit dieser Organisationen einschränkt;</p><p>- diese Organisationen zwar über die notwendigen Ressourcen für die Erfüllung ihrer Aufgaben verfügen, von den Kantons- und Bundesbehörden aber nicht genügend unterstützt werden, um eine sichere und effiziente Aufnahme zu gewährleisten, die eine Integration in die lokale Gemeinschaft ermöglicht;</p><p>- die Genfer und die Bundesbehörden dringend handeln, d. h. ein vereinfachtes Verfahren einführen müssen, damit Genf und die Schweiz auf diesen noch nie dagewesenen humanitären Notstand auf eine Art und Weise reagieren können, die ihrer würdig ist;</p><p>- die vier schwer kriegsverletzen Kinder aus Gaza dank der Arbeit der NGO <i>Children's Right to Healthcare </i>und des Engagements des Genfer Urologen Dr. Salti medizinisch versorgt werden konnten;</p><p>- ursprünglich rund zwanzig kriegsverletzte Kinder aus Gaza hätten aufgenommen werden sollen, die meisten von ihnen aber bei Bombenangriffen ums Leben kamen, während <i>Children's Right to Healthcare</i> die notwendigen administrativen Schritte für diese humanitäre Aktion erledigte;</p><p>- die von <i>Children's Right to Healthcare </i>geretteten Kinder die einzigen kriegsversehrten palästinensichen Kinder sind, die in Genf aufgenommen wurden;</p><p>- zwei minderjährige und vier volljährige Kinder sowie der Ehemann von Frau I. F., einer derzeit bereits in Genf lebenden Palästinenserin, immer noch in Gaza sind; </p><p>ersucht der Grosse Rat des Kantons Genf gestützt auf Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) die Bundesversammlung und den Bundesrat,</p><p>unser Ersuchen um Nachzug der Familie von I. F. in die Schweiz wohlwollend zu prüfen und vorrangig zu behandeln.</p>
- Palästina. Dringendes Ersuchen um Familiennachzug. Genf kann, die Schweiz muss handeln
Back to List