Indirekter Gegenentwurf zur Stopfleber-Initiative

ShortId
25.404
Id
20250404
Updated
26.02.2026 09:22
Language
de
Title
Indirekter Gegenentwurf zur Stopfleber-Initiative
AdditionalIndexing
52;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wegen des grossen Leidens, das Gänsen und Enten beim Mästen zugefügt wird, ist die Produktion von Stopfleber in der Schweiz seit über 40 Jahren verboten. Der Tierschutz geniesst in der Schweiz einen hohen Stellenwert und die Stopfleber-Initiative stösst gemäss Umfrage (DemoSCOPE Februar 2024) auf grosse Zustimmung, v.a. in der Deutschschweiz (89% «Eher Ja» und «Ja»). Die Initiative hat somit gewisse Chancen, im Falle einer Abstimmung angenommen zu werden. Mit der Einführung einer Deklarationspflicht begegnet der Bund diesem Anliegen aber mit einer äusserst vagen Massnahme und riskiert so, den Konsum von Stopfleber, Magret und Confit nicht merklich zu reduzieren und das Tierwohl nicht zu verbessern.</p><p>Darum soll der Initiative ein indirekter Gegenentwurf gegenübergestellt werden, der die Einführung von Importbeschränkungen vorsieht, sofern die Deklarationspflicht innert einer gesetzten Frist nicht die gewünschten Resultate erzielt, nämlich den Rückgang des Konsums von tierquälerisch erzeugten Produkten aus der Geflügelmast. Bei diesem Gegenvorschlag handelt es sich nicht um ein unmittelbares Verbot und er nimmt die Argumentationslinie des Bundesrates und teils auch des Parlaments auf: Die Regelung wird stufengerecht im Tierschutzgesetz verankert und sie wahrt den Grundsatz der Verhältnismässigkeit im Sinne der Vereinbarkeit mit geltendem Handelsrecht, da eine Importbeschränkung als strenge Massnahme erst erlassen wird, wenn mildere Massnahmen nicht zum Ziel geführt haben.</p>
  • <p>Artikel 14 des Tierschutzgesetzes und gegebenenfalls weitere Erlasse werden gemäss folgenden Eckwerten ergänzt:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Der Bund beobachtet die Importentwicklung von Magret, Stopfleber und Confit von Enten und Gänsen nach Einführung der Deklarationspflicht.</li><li>Er trifft weitergehende Massnahmen im Sinne einer Importbeschränkung, soweit sich die importierte Menge nach fünf Jahren seit Inkrafttreten der Deklarationspflicht nicht merklich reduziert hat.</li></ul>
  • Indirekter Gegenentwurf zur Stopfleber-Initiative
State
Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen
Related Affairs
  • 20240089
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wegen des grossen Leidens, das Gänsen und Enten beim Mästen zugefügt wird, ist die Produktion von Stopfleber in der Schweiz seit über 40 Jahren verboten. Der Tierschutz geniesst in der Schweiz einen hohen Stellenwert und die Stopfleber-Initiative stösst gemäss Umfrage (DemoSCOPE Februar 2024) auf grosse Zustimmung, v.a. in der Deutschschweiz (89% «Eher Ja» und «Ja»). Die Initiative hat somit gewisse Chancen, im Falle einer Abstimmung angenommen zu werden. Mit der Einführung einer Deklarationspflicht begegnet der Bund diesem Anliegen aber mit einer äusserst vagen Massnahme und riskiert so, den Konsum von Stopfleber, Magret und Confit nicht merklich zu reduzieren und das Tierwohl nicht zu verbessern.</p><p>Darum soll der Initiative ein indirekter Gegenentwurf gegenübergestellt werden, der die Einführung von Importbeschränkungen vorsieht, sofern die Deklarationspflicht innert einer gesetzten Frist nicht die gewünschten Resultate erzielt, nämlich den Rückgang des Konsums von tierquälerisch erzeugten Produkten aus der Geflügelmast. Bei diesem Gegenvorschlag handelt es sich nicht um ein unmittelbares Verbot und er nimmt die Argumentationslinie des Bundesrates und teils auch des Parlaments auf: Die Regelung wird stufengerecht im Tierschutzgesetz verankert und sie wahrt den Grundsatz der Verhältnismässigkeit im Sinne der Vereinbarkeit mit geltendem Handelsrecht, da eine Importbeschränkung als strenge Massnahme erst erlassen wird, wenn mildere Massnahmen nicht zum Ziel geführt haben.</p>
    • <p>Artikel 14 des Tierschutzgesetzes und gegebenenfalls weitere Erlasse werden gemäss folgenden Eckwerten ergänzt:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Der Bund beobachtet die Importentwicklung von Magret, Stopfleber und Confit von Enten und Gänsen nach Einführung der Deklarationspflicht.</li><li>Er trifft weitergehende Massnahmen im Sinne einer Importbeschränkung, soweit sich die importierte Menge nach fünf Jahren seit Inkrafttreten der Deklarationspflicht nicht merklich reduziert hat.</li></ul>
    • Indirekter Gegenentwurf zur Stopfleber-Initiative
  • Index
    1
    Texts
    • <p>Wegen des grossen Leidens, das Gänsen und Enten beim Mästen zugefügt wird, ist die Produktion von Stopfleber in der Schweiz seit über 40 Jahren verboten. Der Tierschutz geniesst in der Schweiz einen hohen Stellenwert und die Stopfleber-Initiative stösst gemäss Umfrage (DemoSCOPE Februar 2024) auf grosse Zustimmung, v.a. in der Deutschschweiz (89% «Eher Ja» und «Ja»). Die Initiative hat somit gewisse Chancen, im Falle einer Abstimmung angenommen zu werden. Mit der Einführung einer Deklarationspflicht begegnet der Bund diesem Anliegen aber mit einer äusserst vagen Massnahme und riskiert so, den Konsum von Stopfleber, Magret und Confit nicht merklich zu reduzieren und das Tierwohl nicht zu verbessern.</p><p>Darum soll der Initiative ein indirekter Gegenentwurf gegenübergestellt werden, der die Einführung von Importbeschränkungen vorsieht, sofern die Deklarationspflicht innert einer gesetzten Frist nicht die gewünschten Resultate erzielt, nämlich den Rückgang des Konsums von tierquälerisch erzeugten Produkten aus der Geflügelmast. Bei diesem Gegenvorschlag handelt es sich nicht um ein unmittelbares Verbot und er nimmt die Argumentationslinie des Bundesrates und teils auch des Parlaments auf: Die Regelung wird stufengerecht im Tierschutzgesetz verankert und sie wahrt den Grundsatz der Verhältnismässigkeit im Sinne der Vereinbarkeit mit geltendem Handelsrecht, da eine Importbeschränkung als strenge Massnahme erst erlassen wird, wenn mildere Massnahmen nicht zum Ziel geführt haben.</p>
    • <p>Artikel 14 des Tierschutzgesetzes und gegebenenfalls weitere Erlasse werden gemäss folgenden Eckwerten ergänzt:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Der Bund beobachtet die Importentwicklung von Magret, Stopfleber und Confit von Enten und Gänsen nach Einführung der Deklarationspflicht.</li><li>Er trifft weitergehende Massnahmen im Sinne einer Importbeschränkung, soweit sich die importierte Menge nach fünf Jahren seit Inkrafttreten der Deklarationspflicht nicht merklich reduziert hat.</li></ul>
    • Indirekter Gegenentwurf zur Stopfleber-Initiative

Back to List