Übergangsregelung zur Verlängerung der Lagerfrist für kryokonservierte Eizellen

ShortId
25.405
Id
20250405
Updated
26.02.2026 16:43
Language
de
Title
Übergangsregelung zur Verlängerung der Lagerfrist für kryokonservierte Eizellen
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit 2014 ist es Frauen in der Schweiz erlaubt, Eizellen für eine spätere Verwendung kryokonservieren zu lassen. Das geltende Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG, Art. 15 Abs. 1) sieht jedoch eine maximale Lagerdauer von zehn Jahren vor. Die erste betroffene Gruppe von Frauen steht per 1. Januar 2027 vor dem Ablauf dieser Frist.</p><p>Der Bundesrat hat am 30. Januar 2025 angekündigt, eine umfassende Revision des FMedG vorzubereiten, welche auch die Lagerdauer neu beurteilen soll. Diese Vernehmlassungsvorlage wird jedoch erst Ende 2026 vorliegen. Das bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2027 eingefrorene Eizellen vernichtet werden müssen, obwohl eine Gesetzesänderung dazu in Arbeit ist.</p><p>Der Bundesrat argumentierte in der Antwort auf die Interpellation Nr. 24.3421 (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243421">https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243421</a> ), dass eine Übergangslösung nicht ohne Gesetzesänderung möglich sei. Diese Gesetzesanpassung hat durch das Parlament zu erfolgen und soll nun durch eine Kommissionsinitiative angestossen werden. Die gesetzliche Grundlage muss geschaffen werden, um betroffenen Frauen eine sichere Planungsgrundlage zu bieten und zu verhindern, dass sie ihre kryokonservierten Eizellen verlieren während für die laufende Gesetzesrevision angedacht ist, diese Frist zu verlängern resp. ganz zu streichen.</p>
  • <p>Die zuständige Kommission wird beauftragt, eine Gesetzesänderung auszuarbeiten, die die Lagerfrist für kryokonservierte Eizellen als Übergangsregelung über die bisherige Dauer von zehn Jahren hinaus mit einer genügenden Frist zu verlängern, bis die laufende Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) abgeschlossen ist. Die Verlängerung soll für alle bereits eingefrorenen Eizellen gelten.</p>
  • Übergangsregelung zur Verlängerung der Lagerfrist für kryokonservierte Eizellen
State
Vorprüfung - in Kommission des Nationalrates
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit 2014 ist es Frauen in der Schweiz erlaubt, Eizellen für eine spätere Verwendung kryokonservieren zu lassen. Das geltende Fortpflanzungsmedizingesetz (FMedG, Art. 15 Abs. 1) sieht jedoch eine maximale Lagerdauer von zehn Jahren vor. Die erste betroffene Gruppe von Frauen steht per 1. Januar 2027 vor dem Ablauf dieser Frist.</p><p>Der Bundesrat hat am 30. Januar 2025 angekündigt, eine umfassende Revision des FMedG vorzubereiten, welche auch die Lagerdauer neu beurteilen soll. Diese Vernehmlassungsvorlage wird jedoch erst Ende 2026 vorliegen. Das bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2027 eingefrorene Eizellen vernichtet werden müssen, obwohl eine Gesetzesänderung dazu in Arbeit ist.</p><p>Der Bundesrat argumentierte in der Antwort auf die Interpellation Nr. 24.3421 (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243421">https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243421</a> ), dass eine Übergangslösung nicht ohne Gesetzesänderung möglich sei. Diese Gesetzesanpassung hat durch das Parlament zu erfolgen und soll nun durch eine Kommissionsinitiative angestossen werden. Die gesetzliche Grundlage muss geschaffen werden, um betroffenen Frauen eine sichere Planungsgrundlage zu bieten und zu verhindern, dass sie ihre kryokonservierten Eizellen verlieren während für die laufende Gesetzesrevision angedacht ist, diese Frist zu verlängern resp. ganz zu streichen.</p>
    • <p>Die zuständige Kommission wird beauftragt, eine Gesetzesänderung auszuarbeiten, die die Lagerfrist für kryokonservierte Eizellen als Übergangsregelung über die bisherige Dauer von zehn Jahren hinaus mit einer genügenden Frist zu verlängern, bis die laufende Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) abgeschlossen ist. Die Verlängerung soll für alle bereits eingefrorenen Eizellen gelten.</p>
    • Übergangsregelung zur Verlängerung der Lagerfrist für kryokonservierte Eizellen

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