Das ungerechte und verstaubte Modell der Kopiervergütung ist mit Blick auf die Digitalisierung nicht mehr zeitgemäss

ShortId
25.408
Id
20250408
Updated
12.02.2026 10:20
Language
de
Title
Das ungerechte und verstaubte Modell der Kopiervergütung ist mit Blick auf die Digitalisierung nicht mehr zeitgemäss
AdditionalIndexing
34;12;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zur betriebsinternen Information und Dokumentation dürfen heute aus geschützten Büchern, Broschüren oder Zeitschriften (Foto-)Kopien angefertigt werden. Dafür sieht das Urheberrechtsgesetz eine Vergütung vor. Diese wird aufgrund von Nutzungsannahmen in Form einer Pauschale festgelegt. Die Verwertungsgesellschaft zieht sie unter anderem von Unternehmen ein. Aber auch Bildungseinrichtungen und Bibliotheken sind zur Zahlung der Kopiervergütung verpflichtet. Eine Forderung entsteht bereits dann, wenn die Möglichkeit besteht, Kopien anzufertigen - unabhängig davon, ob tatsächlich Kopien angefertigt werden. Da sich der Nutzerkreis dieser Werke nicht genau abgrenzen lässt, sind insbesondere alle gewerblichen Unternehmen vergütungspflichtig, die über ein (Foto-)Kopiergerät verfügen. Dies gilt nach Bundesgericht beispielsweise auch für Unternehmen, die im technischen Bereich tätig sind, also mit Literatur nichts zu tun haben und eigentlich nur Rechnungen «kopieren».</p><p>Die Kopiervergütung ist eigentlich ein Relikt aus der vordigitalen Zeit, als das Anfertigen von (physischen) Kopien urheberrechtlich geschützter Werke weit verbreitet war. Mit dem technologischen Fortschritt und der zunehmenden Digitalisierung hat sich das Nutzungsverhalten jedoch grundlegend geändert. Heute nutzen die meisten Menschen legale Streaming- und Download-Dienste und insbesondere soziale Medien.</p><p>Nicht nur, dass die Erhebung der Kopiervergütung mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden ist (die Verwertungsgesellschaft erstellt jährlich ca. 60.000 Rechnungen inkl. üppiger Verwaltungskosten), das alte System benachteiligt einzelne Branchen und trägt der Entwicklung im digitalen Bereich nicht Rechnung. Die überfällige Reform der Kopiervergütung ist ein wichtiger Anreiz, um die digitale Transformation voranzutreiben und innovative Geschäftsmodelle zu fördern, die der heutigen Medien-, Dokumentations- und Informationsnutzung entsprechen.</p>
  • <p>Das System der Erhebung der Kopiervergütung nach Art. 19 Abs. 1 lit. c URG und Art. 20 Abs. 2 URG ist aufzuheben.</p>
  • Das ungerechte und verstaubte Modell der Kopiervergütung ist mit Blick auf die Digitalisierung nicht mehr zeitgemäss
State
Vorprüfung - in Kommission des Nationalrates
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zur betriebsinternen Information und Dokumentation dürfen heute aus geschützten Büchern, Broschüren oder Zeitschriften (Foto-)Kopien angefertigt werden. Dafür sieht das Urheberrechtsgesetz eine Vergütung vor. Diese wird aufgrund von Nutzungsannahmen in Form einer Pauschale festgelegt. Die Verwertungsgesellschaft zieht sie unter anderem von Unternehmen ein. Aber auch Bildungseinrichtungen und Bibliotheken sind zur Zahlung der Kopiervergütung verpflichtet. Eine Forderung entsteht bereits dann, wenn die Möglichkeit besteht, Kopien anzufertigen - unabhängig davon, ob tatsächlich Kopien angefertigt werden. Da sich der Nutzerkreis dieser Werke nicht genau abgrenzen lässt, sind insbesondere alle gewerblichen Unternehmen vergütungspflichtig, die über ein (Foto-)Kopiergerät verfügen. Dies gilt nach Bundesgericht beispielsweise auch für Unternehmen, die im technischen Bereich tätig sind, also mit Literatur nichts zu tun haben und eigentlich nur Rechnungen «kopieren».</p><p>Die Kopiervergütung ist eigentlich ein Relikt aus der vordigitalen Zeit, als das Anfertigen von (physischen) Kopien urheberrechtlich geschützter Werke weit verbreitet war. Mit dem technologischen Fortschritt und der zunehmenden Digitalisierung hat sich das Nutzungsverhalten jedoch grundlegend geändert. Heute nutzen die meisten Menschen legale Streaming- und Download-Dienste und insbesondere soziale Medien.</p><p>Nicht nur, dass die Erhebung der Kopiervergütung mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden ist (die Verwertungsgesellschaft erstellt jährlich ca. 60.000 Rechnungen inkl. üppiger Verwaltungskosten), das alte System benachteiligt einzelne Branchen und trägt der Entwicklung im digitalen Bereich nicht Rechnung. Die überfällige Reform der Kopiervergütung ist ein wichtiger Anreiz, um die digitale Transformation voranzutreiben und innovative Geschäftsmodelle zu fördern, die der heutigen Medien-, Dokumentations- und Informationsnutzung entsprechen.</p>
    • <p>Das System der Erhebung der Kopiervergütung nach Art. 19 Abs. 1 lit. c URG und Art. 20 Abs. 2 URG ist aufzuheben.</p>
    • Das ungerechte und verstaubte Modell der Kopiervergütung ist mit Blick auf die Digitalisierung nicht mehr zeitgemäss

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