Cooling-off-Phase für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der staatlichen Sendeanstalt SRF

ShortId
25.409
Id
20250409
Updated
30.12.2025 15:30
Language
de
Title
Cooling-off-Phase für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der staatlichen Sendeanstalt SRF
AdditionalIndexing
04;421;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es kam in letzter Zeit vermehrt vor, dass angeblich politisch neutrale Moderaten unseres Staatssenders SRF vor oder nach dem Ausscheiden für den Nationalrat oder den Ständerat kandidierten - interessanterweise immer für linke Parteien.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die durch die vorherige Tätigkeit erreichte Bekanntheit stellt einen unzulässigen Vorteil gegenüber anderen Kandidaten dar. Daher sollen Personen, welche bei unserem Staatssender SRF arbeiten, während der Tätigkeit und nach dem Ausscheiden während einer „Cooling-Off-Phase“ von 3 Jahren nicht für den National- und / oder Ständerat kandidieren dürfen.</p>
  • <p>Das Bundesgesetz über die politischen Rechte und allenfalls weitere Erlasse über die Wahlfähigkeit sollen wie folgt geändert werden: Wer bei der staatlichen Sendeanstalt SRF als Moderator, Moderatorin oder Person mit grosser Bildschirm- oder Rundfunkpräsenz arbeitet, darf nicht für ein politisches Amt auf nationaler Ebene kandidieren. Nach dem Ausscheiden aus der staatlichen Sendeanstalt soll eine „Cooling-Off-Phase“ von 3 Jahren gelten.</p>
  • Cooling-off-Phase für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der staatlichen Sendeanstalt SRF
State
Vorprüfung - in Kommission des Nationalrates
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es kam in letzter Zeit vermehrt vor, dass angeblich politisch neutrale Moderaten unseres Staatssenders SRF vor oder nach dem Ausscheiden für den Nationalrat oder den Ständerat kandidierten - interessanterweise immer für linke Parteien.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die durch die vorherige Tätigkeit erreichte Bekanntheit stellt einen unzulässigen Vorteil gegenüber anderen Kandidaten dar. Daher sollen Personen, welche bei unserem Staatssender SRF arbeiten, während der Tätigkeit und nach dem Ausscheiden während einer „Cooling-Off-Phase“ von 3 Jahren nicht für den National- und / oder Ständerat kandidieren dürfen.</p>
    • <p>Das Bundesgesetz über die politischen Rechte und allenfalls weitere Erlasse über die Wahlfähigkeit sollen wie folgt geändert werden: Wer bei der staatlichen Sendeanstalt SRF als Moderator, Moderatorin oder Person mit grosser Bildschirm- oder Rundfunkpräsenz arbeitet, darf nicht für ein politisches Amt auf nationaler Ebene kandidieren. Nach dem Ausscheiden aus der staatlichen Sendeanstalt soll eine „Cooling-Off-Phase“ von 3 Jahren gelten.</p>
    • Cooling-off-Phase für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der staatlichen Sendeanstalt SRF

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