Zur Integration gehört die vorbehaltlose Anerkennung der Schweizer Rechtsordnung

ShortId
25.413
Id
20250413
Updated
14.11.2025 09:49
Language
de
Title
Zur Integration gehört die vorbehaltlose Anerkennung der Schweizer Rechtsordnung
AdditionalIndexing
2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine Niederlassungsbewilligung begründet viele Rechte (unbefristeter und ohne Bedingung erteilter Aufenthalt usw.), beinhaltet aber auch Pflichten. Schon heute verlangt das Gesetz als Voraussetzung der Niederlassungsbewilligung, dass die betreffenden Ausländer integriert sind (Art. 34 Abs. 2 Bst. c AIG). Zu den Pflichten und zu einer erfolgreichen Integration gehört, dass sich Ausländer ungeachtet ihrer Herkunft mit Konflikten zwischen ihrer angestammten Kultur und unserer Rechtsordnung auseinandersetzen und dann eine unverhandelbare Prioritätenordnung akzeptieren: In der Schweiz gilt unser Recht – für alle. Wer sich in der Schweiz niederlässt, soll sich als Ausdruck des Willens zur Integration also verbindlich und schriftlich zur Rechtsordnung der Schweiz bekennen und zu ihrem Vorrang im Konfliktfall. Das müsste eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Wer sich damit namentlich zur Schweizerischen Bundesverfassung und den verfassungsmässig garantierten Grundrechten bekennt, bringt auch seine bzw. ihre Zustimmung zu unseren Werten, darunter z.B. die Gleichberechtigung von Mann und Frau, zum Ausdruck.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Das verbindliche Einverlangen schriftlicher Integrationsbekenntnisse fördert das friedliche Zusammenleben und die gegenseitige Akzeptanz der Menschen in der Schweiz.&nbsp;</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist – vorbehältlich allfällig entgegenstehender zwingender völkerrechtlicher Verpflichtungen – wie folgt anzupassen:<ol><li>Ausländerinnen und Ausländer haben künftig für den Erhalt der Niederlassungsbewilligung den Vorrang der Schweizerischen Rechtsordnung gegenüber allenfalls abweichenden religiösen, kulturellen oder sonstigen Vorschriften, Geboten und dgl. ausdrücklich und vorbehaltlos schriftlich anzuerkennen.</li><li>Eine Nichtanerkennung gilt als Beweis mangelhafter Integration, so dass keine Niederlassungsbewilligung erteilt werden kann.</li></ol></li></ol>
  • Zur Integration gehört die vorbehaltlose Anerkennung der Schweizer Rechtsordnung
State
Beratung in Kommission des Nationalrates abgeschlossen
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine Niederlassungsbewilligung begründet viele Rechte (unbefristeter und ohne Bedingung erteilter Aufenthalt usw.), beinhaltet aber auch Pflichten. Schon heute verlangt das Gesetz als Voraussetzung der Niederlassungsbewilligung, dass die betreffenden Ausländer integriert sind (Art. 34 Abs. 2 Bst. c AIG). Zu den Pflichten und zu einer erfolgreichen Integration gehört, dass sich Ausländer ungeachtet ihrer Herkunft mit Konflikten zwischen ihrer angestammten Kultur und unserer Rechtsordnung auseinandersetzen und dann eine unverhandelbare Prioritätenordnung akzeptieren: In der Schweiz gilt unser Recht – für alle. Wer sich in der Schweiz niederlässt, soll sich als Ausdruck des Willens zur Integration also verbindlich und schriftlich zur Rechtsordnung der Schweiz bekennen und zu ihrem Vorrang im Konfliktfall. Das müsste eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Wer sich damit namentlich zur Schweizerischen Bundesverfassung und den verfassungsmässig garantierten Grundrechten bekennt, bringt auch seine bzw. ihre Zustimmung zu unseren Werten, darunter z.B. die Gleichberechtigung von Mann und Frau, zum Ausdruck.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Das verbindliche Einverlangen schriftlicher Integrationsbekenntnisse fördert das friedliche Zusammenleben und die gegenseitige Akzeptanz der Menschen in der Schweiz.&nbsp;</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist – vorbehältlich allfällig entgegenstehender zwingender völkerrechtlicher Verpflichtungen – wie folgt anzupassen:<ol><li>Ausländerinnen und Ausländer haben künftig für den Erhalt der Niederlassungsbewilligung den Vorrang der Schweizerischen Rechtsordnung gegenüber allenfalls abweichenden religiösen, kulturellen oder sonstigen Vorschriften, Geboten und dgl. ausdrücklich und vorbehaltlos schriftlich anzuerkennen.</li><li>Eine Nichtanerkennung gilt als Beweis mangelhafter Integration, so dass keine Niederlassungsbewilligung erteilt werden kann.</li></ol></li></ol>
    • Zur Integration gehört die vorbehaltlose Anerkennung der Schweizer Rechtsordnung

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