Landesverweisungen durch Strafbefehl

ShortId
25.436
Id
20250436
Updated
20.02.2026 07:52
Language
de
Title
Landesverweisungen durch Strafbefehl
AdditionalIndexing
2811;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Für die Schaffung dieser Möglichkeit spricht, dass in diesen Fällen eine Anklage vor Gericht nicht mehr zwingend erforderlich ist, wodurch die Justiz entlastet wird. Gleichzeitig wird vermieden, dass aus prozessökonomischen Gründen auf die Landesverweisung verzichtet wird. Die Rechte der Beschuldigten bleiben erhalten, weil ihnen weiterhin die Möglichkeit der unbegründeten Einsprache innerhalb von 10 Tagen gem. Art. 354 StPO zur Verfügung steht, um das ordentliche Verfahren in Gang zu setzen. Ausserdem bleibt die notwendige Verteidigung gem. Art. 130 Bst. b StPO erhalten.</p>
  • <p>Die gesetzlichen Grundlagen sind so anzupassen, dass die Anordnung einer Landesverweisung gegenüber Ausländern ohne Aufenthaltsrecht auch im Strafbefehlsverfahren ermöglicht wird.</p>
  • Landesverweisungen durch Strafbefehl
State
Vorprüfung - in Kommission des Ständerates
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für die Schaffung dieser Möglichkeit spricht, dass in diesen Fällen eine Anklage vor Gericht nicht mehr zwingend erforderlich ist, wodurch die Justiz entlastet wird. Gleichzeitig wird vermieden, dass aus prozessökonomischen Gründen auf die Landesverweisung verzichtet wird. Die Rechte der Beschuldigten bleiben erhalten, weil ihnen weiterhin die Möglichkeit der unbegründeten Einsprache innerhalb von 10 Tagen gem. Art. 354 StPO zur Verfügung steht, um das ordentliche Verfahren in Gang zu setzen. Ausserdem bleibt die notwendige Verteidigung gem. Art. 130 Bst. b StPO erhalten.</p>
    • <p>Die gesetzlichen Grundlagen sind so anzupassen, dass die Anordnung einer Landesverweisung gegenüber Ausländern ohne Aufenthaltsrecht auch im Strafbefehlsverfahren ermöglicht wird.</p>
    • Landesverweisungen durch Strafbefehl

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