In den Kurzbiografien der Parlamentsmitglieder die Angaben "Zivildienst" und "Zivilschutz" ermöglichen

ShortId
25.442
Id
20250442
Updated
19.01.2026 12:24
Language
de
Title
In den Kurzbiografien der Parlamentsmitglieder die Angaben "Zivildienst" und "Zivilschutz" ermöglichen
AdditionalIndexing
421;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Heute ist es für Mitglieder des National- und Ständerates nicht möglich, in der Personendatenbank des Parlaments zu vermerken, dass sie Zivildienst oder Zivilschutz leisten oder geleistet haben. Diese Personeninformation kann für die Öffentlichkeit von Interesse sein und sollte daher auch angegeben werden können. Da die Informationen in der Parlamentsdatenbank gestützt auf Art. 16 ParlVV festgelegt wurden, wird hier die Anpassung dieser Bestimmung vorgeschlagen. Z.B. könnte Art. 16 Abs. 1 Punkt h. ergänzt werden mit "Zivilschutz" und "Zivildienst". Falls die Anpassung der Personendatenbank keine Änderung der gesetzlichen Grundlagen erfordert, soll dies baldmöglichst umgesetzt werden, damit Parlamentsmitglieder, die Zivilschutz oder Zivildienst geleistet haben, dies angeben können.</p>
  • <p>Art. 16 der Parlamentsverwaltungsverordnung soll dahingehend angepasst werden, dass künftig in der Personendatenbank des Parlaments anstelle der Angabe des militärischen Grads auch "Zivilschutz" oder "Zivildienst" angegeben werden kann. Diese Information soll in der veröffentlichten Kurzbiografie erscheinen können.</p>
  • In den Kurzbiografien der Parlamentsmitglieder die Angaben "Zivildienst" und "Zivilschutz" ermöglichen
State
Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Heute ist es für Mitglieder des National- und Ständerates nicht möglich, in der Personendatenbank des Parlaments zu vermerken, dass sie Zivildienst oder Zivilschutz leisten oder geleistet haben. Diese Personeninformation kann für die Öffentlichkeit von Interesse sein und sollte daher auch angegeben werden können. Da die Informationen in der Parlamentsdatenbank gestützt auf Art. 16 ParlVV festgelegt wurden, wird hier die Anpassung dieser Bestimmung vorgeschlagen. Z.B. könnte Art. 16 Abs. 1 Punkt h. ergänzt werden mit "Zivilschutz" und "Zivildienst". Falls die Anpassung der Personendatenbank keine Änderung der gesetzlichen Grundlagen erfordert, soll dies baldmöglichst umgesetzt werden, damit Parlamentsmitglieder, die Zivilschutz oder Zivildienst geleistet haben, dies angeben können.</p>
    • <p>Art. 16 der Parlamentsverwaltungsverordnung soll dahingehend angepasst werden, dass künftig in der Personendatenbank des Parlaments anstelle der Angabe des militärischen Grads auch "Zivilschutz" oder "Zivildienst" angegeben werden kann. Diese Information soll in der veröffentlichten Kurzbiografie erscheinen können.</p>
    • In den Kurzbiografien der Parlamentsmitglieder die Angaben "Zivildienst" und "Zivilschutz" ermöglichen

Back to List