Ausstandspflicht bei direktem persönlichem Interesse
- ShortId
-
25.470
- Id
-
20250470
- Updated
-
13.11.2025 23:53
- Language
-
de
- Title
-
Ausstandspflicht bei direktem persönlichem Interesse
- AdditionalIndexing
-
421
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das schweizerische Parlament funktioniert nach dem Milizprinzip: Es ist akzeptiert und sogar erwünscht, dass die Parlamentarierinnen und Parlamentarier ihre Kompetenzen ausserhalb der politischen Tätigkeit zur Verfügung stellen, auch gegen Entgelt. Wer im Parlament sitzt, ist verpflichtet, ihre oder seine Interessenbindungen offenzulegen und anzugeben, ob die Mandate vergütet werden oder nicht. Diese Interessenbindungen schränken jedoch heute in keiner Weise das Recht ein, an Debatten und Abstimmungen teilzunehmen, auch nicht, wenn das persönliche Interesse offenkundig ist.</p><p>Vor allem im Gesundheitssektor hat der Einfluss von Sonderinteressen ein Ausmass erreicht, das in keinem Verhältnis mehr zum Allgemeininteresse steht. Jährlich fliessen mehr als 80 Milliarden Franken durch das Schweizer Gesundheitssystem: Versicherungen, Pharmaindustrie, Spitäler und Berufsverbände haben ein grosses Interesse daran, ihre Positionen zu verteidigen. Dies führt zu häufigen Interessenkonflikten, insbesondere in den parlamentarischen Kommissionen, in denen zahlreiche Personen sitzen, die Mandate oder gut bezahlte Jobs in diesen Bereichen erhalten.</p><p>Neben diesem Phänomen gibt es auch das Problem der Wahlunterstützung: Viele Organisationen vergüten keine Mandate, sondern unterstützen die Wahlkampagnen bestimmte Kandidatinnen und Kandidaten bei Wahlen finanziell. Auch dadurch entstehen Situationen der Abhängigkeit und potenzielle Interessenkonflikte.</p><p>Um ausgewogene Beschlüsse im Interesse der Allgemeinheit - der Patientinnen und Patienten, der Versicherten und der Allgemeinheit insgesamt - zu gewährleisten, ist es an der Zeit, eine Ausstandspflicht einzuführen. Wer eine direkte Interessenbindung hat, ob diese nun mit einer finanziellen Vergütung einhergeht oder mit Wahlunterstützung, sollte nicht an den Debatten und Abstimmungen über die betreffenden Themen teilnehmen dürfen.</p><p>Diese Pflicht soll nur in den Kommissionen gelten. Dort wird die Parteienvertretung nicht beeinträchtigt, weil die Vorschriften eine vorübergehende Stellvertretung von Mitgliedern zulassen. Auf diese Weise ändert sich nichts an der Stärke der Fraktionen, aber die Entscheidungen werden nicht mehr durch direkte persönliche Interessen bestimmt.</p>
- <p>Das Parlamentsgesetz wird so geändert, dass Kommissionsmitglieder bei Debatten und Abstimmungen in Ausstand treten müssen, wenn sie einschlägige Interessenbindungen aufweisen und entsprechende Vergütungen beziehen, einschliesslich finanzieller Unterstützung für Wahlkampagnen.<br>Kein Ausstandsgrund stellt die Vertretung politischer Interessen, insbesondere öffentlicher Einrichtungen, Parteien oder Verbände dar.</p>
- Ausstandspflicht bei direktem persönlichem Interesse
- State
-
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das schweizerische Parlament funktioniert nach dem Milizprinzip: Es ist akzeptiert und sogar erwünscht, dass die Parlamentarierinnen und Parlamentarier ihre Kompetenzen ausserhalb der politischen Tätigkeit zur Verfügung stellen, auch gegen Entgelt. Wer im Parlament sitzt, ist verpflichtet, ihre oder seine Interessenbindungen offenzulegen und anzugeben, ob die Mandate vergütet werden oder nicht. Diese Interessenbindungen schränken jedoch heute in keiner Weise das Recht ein, an Debatten und Abstimmungen teilzunehmen, auch nicht, wenn das persönliche Interesse offenkundig ist.</p><p>Vor allem im Gesundheitssektor hat der Einfluss von Sonderinteressen ein Ausmass erreicht, das in keinem Verhältnis mehr zum Allgemeininteresse steht. Jährlich fliessen mehr als 80 Milliarden Franken durch das Schweizer Gesundheitssystem: Versicherungen, Pharmaindustrie, Spitäler und Berufsverbände haben ein grosses Interesse daran, ihre Positionen zu verteidigen. Dies führt zu häufigen Interessenkonflikten, insbesondere in den parlamentarischen Kommissionen, in denen zahlreiche Personen sitzen, die Mandate oder gut bezahlte Jobs in diesen Bereichen erhalten.</p><p>Neben diesem Phänomen gibt es auch das Problem der Wahlunterstützung: Viele Organisationen vergüten keine Mandate, sondern unterstützen die Wahlkampagnen bestimmte Kandidatinnen und Kandidaten bei Wahlen finanziell. Auch dadurch entstehen Situationen der Abhängigkeit und potenzielle Interessenkonflikte.</p><p>Um ausgewogene Beschlüsse im Interesse der Allgemeinheit - der Patientinnen und Patienten, der Versicherten und der Allgemeinheit insgesamt - zu gewährleisten, ist es an der Zeit, eine Ausstandspflicht einzuführen. Wer eine direkte Interessenbindung hat, ob diese nun mit einer finanziellen Vergütung einhergeht oder mit Wahlunterstützung, sollte nicht an den Debatten und Abstimmungen über die betreffenden Themen teilnehmen dürfen.</p><p>Diese Pflicht soll nur in den Kommissionen gelten. Dort wird die Parteienvertretung nicht beeinträchtigt, weil die Vorschriften eine vorübergehende Stellvertretung von Mitgliedern zulassen. Auf diese Weise ändert sich nichts an der Stärke der Fraktionen, aber die Entscheidungen werden nicht mehr durch direkte persönliche Interessen bestimmt.</p>
- <p>Das Parlamentsgesetz wird so geändert, dass Kommissionsmitglieder bei Debatten und Abstimmungen in Ausstand treten müssen, wenn sie einschlägige Interessenbindungen aufweisen und entsprechende Vergütungen beziehen, einschliesslich finanzieller Unterstützung für Wahlkampagnen.<br>Kein Ausstandsgrund stellt die Vertretung politischer Interessen, insbesondere öffentlicher Einrichtungen, Parteien oder Verbände dar.</p>
- Ausstandspflicht bei direktem persönlichem Interesse
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