Deine digitale Stimme zählt. Petition mit Wirkung. Einführung der digitalen Petition
- ShortId
-
25.472
- Id
-
20250472
- Updated
-
06.01.2026 13:55
- Language
-
de
- Title
-
Deine digitale Stimme zählt. Petition mit Wirkung. Einführung der digitalen Petition
- AdditionalIndexing
-
04;34;421
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das Petitionsrecht nach Artikel 33 BV lebt von seiner Niederschwelligkeit, wird in der Praxis aber oft nur zur Kenntnis genommen. Mit einer digitalen Ergänzung kann die Mitwirkung gerade für junge und digital geprägte Menschen erleichtert werden. Da digitale Unterschriften einfacher und zahlreicher gesammelt werden, braucht es klare Regeln für Überprüfung und Transparenz, ohne den offenen Zugang zum Petitionsrecht einzuschränken. So wird die demokratische Teilhabe gestärkt und das Parlament stärker mit den Anliegen der Bevölkerung konfrontiert. Digitale Petitionen können innert kurzer Zeit sehr viele Unterschriften erreichen. Dies ist Chance und Herausforderung zugleich: Chance, weil Anliegen sichtbar werden; Herausforderung, weil die Echtheit und Ernsthaftigkeit gesichert sein muss. Mit dieser Neuerung soll das bestehende Petitionsrecht modernisiert, das Parlament unmittelbarer mit den Anliegen der Bevölkerung konfrontiert und die demokratische Kultur zeitgemäss weiterentwickelt werden – ohne die bisherigen analogen Formen zu verdrängen.</p>
- <p>Die Bundesversammlung wird eingeladen, die Bundesverfassung und die einschlägigen Gesetze so anzupassen, dass neben den bestehenden Formen eine neue digitale Petition eingeführt wird. Diese soll über ein staatlich betriebenes, sicheres e-Collecting-System gesammelt werden können. Ab einer festgelegten Mindestzahl von Unterschriften soll das Parlament verpflichtet werden, die Petition inhaltlich zu beraten und in den Räten zu traktandieren.</p><p> </p><p>Die Anpassungen sollen folgende Stossrichtungen aufnehmen:</p><ul><li>Digitale Ergänzung statt Ersatz: Die digitale Petition ergänzt die bisherigen Möglichkeiten. Papier- oder kreative Petitionen bleiben möglich, die digitale Variante eröffnet zusätzliche Beteiligungskanäle.</li><li>Digitale Zugänglichkeit: Unterschriften können online über ein offizielles Bundesportal mit sicherer Authentifizierung (z. B. e-ID) geleistet werden.</li><li>Verbindliche Behandlung: Ab einer Mindestzahl von Unterschriften (z. B. 10’000 oder 20’000) ist das Parlament verpflichtet, die Petition inhaltlich zu beraten und mindestens in Kat. IV traktandieren zu lassen.</li><li>Niederschwelliger Zugang: Die digitale Petition erleichtert besonders digitalaffinen Personen und jungen Menschen die politische Mitwirkung.</li><li>Transparenz und Überprüfung: Da digitale Unterschriften einfacher gesammelt werden können, braucht es ein Verfahren zur Identitätsprüfung (z. B. e-ID oder E-Collecting-Lösungen), ohne das Petitionsrecht auf Stimmberechtigte zu beschränken. Auch Personen ohne Stimmrecht sollen wie bisher Anliegen unterstützen können.</li><li>Stärkung der Demokratie: Ziel ist es, Mitwirkungsrechte auszubauen, die politische Partizipation zu fördern und das Vertrauen in die Institutionen durch transparente, wirksame Partizipationsformen zu stärken und vor allem Jungen Menschen so vermehrt eine Stimme zu geben.</li></ul>
- Deine digitale Stimme zählt. Petition mit Wirkung. Einführung der digitalen Petition
- State
-
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Petitionsrecht nach Artikel 33 BV lebt von seiner Niederschwelligkeit, wird in der Praxis aber oft nur zur Kenntnis genommen. Mit einer digitalen Ergänzung kann die Mitwirkung gerade für junge und digital geprägte Menschen erleichtert werden. Da digitale Unterschriften einfacher und zahlreicher gesammelt werden, braucht es klare Regeln für Überprüfung und Transparenz, ohne den offenen Zugang zum Petitionsrecht einzuschränken. So wird die demokratische Teilhabe gestärkt und das Parlament stärker mit den Anliegen der Bevölkerung konfrontiert. Digitale Petitionen können innert kurzer Zeit sehr viele Unterschriften erreichen. Dies ist Chance und Herausforderung zugleich: Chance, weil Anliegen sichtbar werden; Herausforderung, weil die Echtheit und Ernsthaftigkeit gesichert sein muss. Mit dieser Neuerung soll das bestehende Petitionsrecht modernisiert, das Parlament unmittelbarer mit den Anliegen der Bevölkerung konfrontiert und die demokratische Kultur zeitgemäss weiterentwickelt werden – ohne die bisherigen analogen Formen zu verdrängen.</p>
- <p>Die Bundesversammlung wird eingeladen, die Bundesverfassung und die einschlägigen Gesetze so anzupassen, dass neben den bestehenden Formen eine neue digitale Petition eingeführt wird. Diese soll über ein staatlich betriebenes, sicheres e-Collecting-System gesammelt werden können. Ab einer festgelegten Mindestzahl von Unterschriften soll das Parlament verpflichtet werden, die Petition inhaltlich zu beraten und in den Räten zu traktandieren.</p><p> </p><p>Die Anpassungen sollen folgende Stossrichtungen aufnehmen:</p><ul><li>Digitale Ergänzung statt Ersatz: Die digitale Petition ergänzt die bisherigen Möglichkeiten. Papier- oder kreative Petitionen bleiben möglich, die digitale Variante eröffnet zusätzliche Beteiligungskanäle.</li><li>Digitale Zugänglichkeit: Unterschriften können online über ein offizielles Bundesportal mit sicherer Authentifizierung (z. B. e-ID) geleistet werden.</li><li>Verbindliche Behandlung: Ab einer Mindestzahl von Unterschriften (z. B. 10’000 oder 20’000) ist das Parlament verpflichtet, die Petition inhaltlich zu beraten und mindestens in Kat. IV traktandieren zu lassen.</li><li>Niederschwelliger Zugang: Die digitale Petition erleichtert besonders digitalaffinen Personen und jungen Menschen die politische Mitwirkung.</li><li>Transparenz und Überprüfung: Da digitale Unterschriften einfacher gesammelt werden können, braucht es ein Verfahren zur Identitätsprüfung (z. B. e-ID oder E-Collecting-Lösungen), ohne das Petitionsrecht auf Stimmberechtigte zu beschränken. Auch Personen ohne Stimmrecht sollen wie bisher Anliegen unterstützen können.</li><li>Stärkung der Demokratie: Ziel ist es, Mitwirkungsrechte auszubauen, die politische Partizipation zu fördern und das Vertrauen in die Institutionen durch transparente, wirksame Partizipationsformen zu stärken und vor allem Jungen Menschen so vermehrt eine Stimme zu geben.</li></ul>
- Deine digitale Stimme zählt. Petition mit Wirkung. Einführung der digitalen Petition
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