Der Bundesrat muss gegenüber dem Parlament die Wahrheit sagen!
- ShortId
-
25.474
- Id
-
20250474
- Updated
-
11.02.2026 09:39
- Language
-
de
- Title
-
Der Bundesrat muss gegenüber dem Parlament die Wahrheit sagen!
- AdditionalIndexing
-
04;421;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Gemäss Art. 180 Abs. 2 BV informiert der Bundesrat die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über seine Tätigkeit. Daneben ist die Informationspflicht des Bundesrats gegenüber der Bundesverwaltung sowohl im ParlG als auch im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) genauer geregelt: Bundesrat und Verwaltung sind verpflichtet, Parlament und Öffentlichkeit einheitlich, frühzeitig und kontinuierlich (Art. 10 RVOG) sowie die für die Aussenpolitik zuständigen Kommissionen (APK) regelmässig und umfassend (Art. 152 Abs. 2 ParlG) zu informieren. In der Lehre wird daraus eine implizite Pflicht zur wahrheitsgetreuen Information abgeleitet. Obwohl Personen im Dienst des Bundes gemäss Art. 156 Abs. 1 ParlG verpflichtet sind, vollständige und wahrheitsgemässe Auskunft zu erteilen, fehlt jedoch eine ausdrückliche Regelung dieser wahrheitsgetreuen und umfassenden Auskunftspflicht gegenüber dem Parlament und seinen Kommissionen (mit Ausnahme der APK bezüglich des Umfangs)<u>.</u></p><p>In der Praxis hat dies wiederholt zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen Bundesrat und Parlament über Umfang und Inhalt der Informationspflichten geführt. Gerade die Diskussion um den angeblichen Fixpreis bei der F-35-Beschaffung hat gezeigt, dass es einer klaren gesetzlichen Grundlage bedarf, um in Zukunft sicherzugehen, dass das Parlament umfassend und wahrheitsgetreu informiert wird. Eine gesetzliche Präzisierung würde diesen Widerspruch klären, die Transparenz behördlichen Handelns verbessern und damit das Vertrauen in die Bundesbehörden stärken.</p>
- <p>Artikel 7 und Artikel 150 ParlG sind so zu ändern, dass Bundesrat und Bundesverwaltung – unter Wahrung der bestehenden Geheimhaltungspflichten – ausdrücklich zu umfassender und wahrheitsgetreuer Information verpflichtet werden.</p>
- Der Bundesrat muss gegenüber dem Parlament die Wahrheit sagen!
- State
-
Vorprüfung - in Kommission des Nationalrates
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Gemäss Art. 180 Abs. 2 BV informiert der Bundesrat die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über seine Tätigkeit. Daneben ist die Informationspflicht des Bundesrats gegenüber der Bundesverwaltung sowohl im ParlG als auch im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) genauer geregelt: Bundesrat und Verwaltung sind verpflichtet, Parlament und Öffentlichkeit einheitlich, frühzeitig und kontinuierlich (Art. 10 RVOG) sowie die für die Aussenpolitik zuständigen Kommissionen (APK) regelmässig und umfassend (Art. 152 Abs. 2 ParlG) zu informieren. In der Lehre wird daraus eine implizite Pflicht zur wahrheitsgetreuen Information abgeleitet. Obwohl Personen im Dienst des Bundes gemäss Art. 156 Abs. 1 ParlG verpflichtet sind, vollständige und wahrheitsgemässe Auskunft zu erteilen, fehlt jedoch eine ausdrückliche Regelung dieser wahrheitsgetreuen und umfassenden Auskunftspflicht gegenüber dem Parlament und seinen Kommissionen (mit Ausnahme der APK bezüglich des Umfangs)<u>.</u></p><p>In der Praxis hat dies wiederholt zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen Bundesrat und Parlament über Umfang und Inhalt der Informationspflichten geführt. Gerade die Diskussion um den angeblichen Fixpreis bei der F-35-Beschaffung hat gezeigt, dass es einer klaren gesetzlichen Grundlage bedarf, um in Zukunft sicherzugehen, dass das Parlament umfassend und wahrheitsgetreu informiert wird. Eine gesetzliche Präzisierung würde diesen Widerspruch klären, die Transparenz behördlichen Handelns verbessern und damit das Vertrauen in die Bundesbehörden stärken.</p>
- <p>Artikel 7 und Artikel 150 ParlG sind so zu ändern, dass Bundesrat und Bundesverwaltung – unter Wahrung der bestehenden Geheimhaltungspflichten – ausdrücklich zu umfassender und wahrheitsgetreuer Information verpflichtet werden.</p>
- Der Bundesrat muss gegenüber dem Parlament die Wahrheit sagen!
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