Für ein gerechtes KVG und die Entlastung der Spitäler, aber nicht auf dem Buckel der Patientinnen und Patienten
- ShortId
-
25.475
- Id
-
20250475
- Updated
-
06.01.2026 13:47
- Language
-
de
- Title
-
Für ein gerechtes KVG und die Entlastung der Spitäler, aber nicht auf dem Buckel der Patientinnen und Patienten
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Patient:innen, die sich im Akutbereich ambulant anstelle von stationär behandeln lassen möchten und Spitex-Leistungen brauchen, werden finanziell diskriminiert. Sie bezahlen in gewissen Kantonen neben der Franchise und dem Selbstbehalt noch einen zusätzlichen Betrag. Diese Kostenbeteiligung ist systemfremd; seit Jahren ist das Ziel die Akutspitäler zu entlasten und die ambulanten Behandlungen zu forcieren. Einzelne Kantone nehmen ihre Verantwortung bei den Spitex-Leistungen wahr und erheben in diesem Bereich keine zusätzliche Kostenbeteiligung von den Patientinnen und Patienten. </p><p>Wenn die Person zu Hause ist und ärztlich verordnete Spitex-Leistungen benötigt, muss die Pflegebedürftige - zusätzlich zum normalen Selbstbehalt und der Franchise - je nach Kanton bzw. Gemeinde eine Patientenbeteiligung leisten, sofern ihr Wohnkanton die Kosten nicht übernimmt. Diese kann bis zu CH 5’613 pro Jahr betragen.</p><p>Auch die pflegebedürftigen Personen in einem Pflegeheim werden gegenüber den Patientinnen und Patienten im Spital benachteiligt. Die Finanzierung der Pflegekosten sieht vor, dass die Person bis zu CHF 8'395 pro Jahr - zusätzlich zum normalen Selbstbehalt und der Franchise - an die Pflegekosten bezahlen muss.</p><p>Diese Kostenbeteiligungen sind ein falscher Anreiz. Sie bestrafen Personen, welche früher aus dem Spital nach Hause gehen und Spitex brauchen oder Spitex benötigen, um einen Spitaleintritt zu vermeiden. Es betrifft auch junge Menschen. Die junge Mutter nach einer Hausgeburt oder einer ambulanten Geburt oder Menschen im Rollstuhl, die auf Spitex angewiesen sind, um nur einige Beispiele zu nennen. Auch diskriminiert das System Menschen, die lieber zu Hause oder in ihrem Pflegeheim als in einem Akutspital sterben möchten. Auch gibt es keine Erklärung, warum die Pflege in einem Pflegeheim mit einer zusätzlichen Beteiligung der Patientinnen und Patienten belegt werden soll, die bei der Pflege im Spital nicht existiert.</p><p>Patientinnen und Patienten in der Spitex und in den Pflegeheimen werden immer stärker zur Kasse gebeten. Einerseits durch die steigenden Krankenversicherungsbeiträge andererseits aber auch durch die Patientenbeteiligung.</p>
- <p>Mit einer Änderung der Krankenversicherungsgesetzgebung soll die zusätzliche Patient:innenbeteiligung (Betrag welcher über Franchise und Selbstbehalt hinausgeht) beim Aufenthalt in einem Pflegeheim und/oder bei Spitex-Leistungen abgeschafft werden. </p>
- Für ein gerechtes KVG und die Entlastung der Spitäler, aber nicht auf dem Buckel der Patientinnen und Patienten
- State
-
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Patient:innen, die sich im Akutbereich ambulant anstelle von stationär behandeln lassen möchten und Spitex-Leistungen brauchen, werden finanziell diskriminiert. Sie bezahlen in gewissen Kantonen neben der Franchise und dem Selbstbehalt noch einen zusätzlichen Betrag. Diese Kostenbeteiligung ist systemfremd; seit Jahren ist das Ziel die Akutspitäler zu entlasten und die ambulanten Behandlungen zu forcieren. Einzelne Kantone nehmen ihre Verantwortung bei den Spitex-Leistungen wahr und erheben in diesem Bereich keine zusätzliche Kostenbeteiligung von den Patientinnen und Patienten. </p><p>Wenn die Person zu Hause ist und ärztlich verordnete Spitex-Leistungen benötigt, muss die Pflegebedürftige - zusätzlich zum normalen Selbstbehalt und der Franchise - je nach Kanton bzw. Gemeinde eine Patientenbeteiligung leisten, sofern ihr Wohnkanton die Kosten nicht übernimmt. Diese kann bis zu CH 5’613 pro Jahr betragen.</p><p>Auch die pflegebedürftigen Personen in einem Pflegeheim werden gegenüber den Patientinnen und Patienten im Spital benachteiligt. Die Finanzierung der Pflegekosten sieht vor, dass die Person bis zu CHF 8'395 pro Jahr - zusätzlich zum normalen Selbstbehalt und der Franchise - an die Pflegekosten bezahlen muss.</p><p>Diese Kostenbeteiligungen sind ein falscher Anreiz. Sie bestrafen Personen, welche früher aus dem Spital nach Hause gehen und Spitex brauchen oder Spitex benötigen, um einen Spitaleintritt zu vermeiden. Es betrifft auch junge Menschen. Die junge Mutter nach einer Hausgeburt oder einer ambulanten Geburt oder Menschen im Rollstuhl, die auf Spitex angewiesen sind, um nur einige Beispiele zu nennen. Auch diskriminiert das System Menschen, die lieber zu Hause oder in ihrem Pflegeheim als in einem Akutspital sterben möchten. Auch gibt es keine Erklärung, warum die Pflege in einem Pflegeheim mit einer zusätzlichen Beteiligung der Patientinnen und Patienten belegt werden soll, die bei der Pflege im Spital nicht existiert.</p><p>Patientinnen und Patienten in der Spitex und in den Pflegeheimen werden immer stärker zur Kasse gebeten. Einerseits durch die steigenden Krankenversicherungsbeiträge andererseits aber auch durch die Patientenbeteiligung.</p>
- <p>Mit einer Änderung der Krankenversicherungsgesetzgebung soll die zusätzliche Patient:innenbeteiligung (Betrag welcher über Franchise und Selbstbehalt hinausgeht) beim Aufenthalt in einem Pflegeheim und/oder bei Spitex-Leistungen abgeschafft werden. </p>
- Für ein gerechtes KVG und die Entlastung der Spitäler, aber nicht auf dem Buckel der Patientinnen und Patienten
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