Genug Bürokratie! Für einen Frühlingsputz der Gesetze und Verordnungen

ShortId
25.479
Id
20250479
Updated
14.11.2025 09:07
Language
de
Title
Genug Bürokratie! Für einen Frühlingsputz der Gesetze und Verordnungen
AdditionalIndexing
421
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Direktor von Avenir Suisse, Dr. Jürg Müller, hatte bereits 2024 einen «Frühlingsputz im Parlament» vorgeschlagen. Unter Bezugnahme auf Wilhelm Busch erinnerte er daran: «Gesetze machen ist nicht schwer, sie abzuschaffen aber sehr». Tatsächlich wächst der Schweizer Rechtsbestand ständig weiter, ohne dass diese Zunahme mit einer systematischen Verbesserung der Beziehungen zwischen Bürgern und Verwaltung, Behörden und Bevölkerung oder mit einer gesteigerten Effizienz der öffentlichen Hand einhergeht. Manchmal entsprechen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften den politischen Ambitionen, manchmal aber auch nicht. Manchmal sorgen sie für willkommene Klarstellung, manchmal machen sie jedoch die Umsetzung der politischen Vorstellungen nur komplexer, schwerfälliger und kostspieliger. Es liegt aber im Interesse des ganzen Landes, bei der Ausübung und den Folgen der Gesetzgebung ein optimales Mass an Effizienz zu wahren. Die Effizienz der Verwaltungen und ihres Verhältnisses zu den Bürgerinnen und Bürgern ist ein wesentlicher Faktor für Attraktivität, Wohlstand und Wohlergehen.&nbsp;</p><p>Es wäre für unser Land zweifellos von Gewinn, wenn die Bundesversammlung einmal jährlich Beschlüsse zur Vereinfachung oder Aufhebung überholter Erlasse fassen und dem Bundesrat entsprechende Empfehlungen und Anträge unterbreiten würde. Gesetzgebung ist bisweilen notwendig. Die Aufhebung eines Gesetzes ist es ebenfalls.&nbsp;</p><p>Die Aufgaben der Kommission würden sich aus Art. 44 des Parlamentsgesetzes (ParlG) ergeben. Sie würden insbesondere die Prüfung von Vorschlägen zur Vereinfachung von Rechtsvorschriften sowie von Feststellungen unnötiger oder übermässiger Bürokratie umfassen, die von der Verwaltung im Rahmen der Umsetzung der Motion 25.4377 gesammelt wurden – sofern letztere vom Parlament angenommen wird.&nbsp;</p><p>Hervorzuheben ist zudem, dass die für diesen Bürokratieabbau vorgesehene Methode selbst sparsam und effizient ist. Es ist dieselbe Instanz, das Milizparlament, die die Gesetze erlässt, welche auch mit deren Überprüfung betraut wird. Dies geschieht im Rahmen der ordentlichen Sessionen. Selbstverständlich wird es einer Kommission bedürfen, um die zu ergreifenden Massnahmen zu prüfen; gleichwohl bleibt das Verfahren unbürokratisch und verursacht im Vergleich zu den möglichen Einsparungen nur geringe Kosten.</p>
  • <p><i>Art. 10 des Geschäftsreglements des Nationalrates (GRN) wird dahingehend ergänzt, dass eine ständige Regulierungsprüfungskommission (RPK) eingesetzt wird. Der neue Artikel lautet:</i></p><p>&nbsp;</p><p><i>Es bestehen folgende ständige Kommissionen:</i></p><p><i> 1. Finanzkommission (FK);</i></p><p><i> 2. Geschäftsprüfungskommission (GPK);</i></p><p><i> 3. Aussenpolitische Kommission (APK);</i></p><p><i> 4. Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK);</i></p><p><i> 5. Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK);</i></p><p><i> 6. Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK);</i></p><p><i> 7. Sicherheitspolitische Kommission (SiK);</i></p><p><i> 8. Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF);</i></p><p><i> 9. Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK);</i></p><p><i>10. Staatspolitische Kommission (SPK);</i></p><p><i>11. Kommission für Rechtsfragen (RK);</i></p><p><i>12.Immunitätskommission (IK);</i></p><p><i>13. Regulierungsprüfungskommission (RPK);</i></p><p>&nbsp;</p><p><i>Art. 2 Abs. 1 des Parlamentsgesetzes (ParlG) wird durch folgenden Satz ergänzt:</i></p><p><i>«Einmal jährlich, während einer der ordentlichen Sessionen, unterbreitet die Regulierungsprüfungskommission (RPK) jedes Rates ebendiesem ihre Arbeitsergebnisse sowie ihre Gesetzesvorschläge.»</i></p>
  • Genug Bürokratie! Für einen Frühlingsputz der Gesetze und Verordnungen
State
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Direktor von Avenir Suisse, Dr. Jürg Müller, hatte bereits 2024 einen «Frühlingsputz im Parlament» vorgeschlagen. Unter Bezugnahme auf Wilhelm Busch erinnerte er daran: «Gesetze machen ist nicht schwer, sie abzuschaffen aber sehr». Tatsächlich wächst der Schweizer Rechtsbestand ständig weiter, ohne dass diese Zunahme mit einer systematischen Verbesserung der Beziehungen zwischen Bürgern und Verwaltung, Behörden und Bevölkerung oder mit einer gesteigerten Effizienz der öffentlichen Hand einhergeht. Manchmal entsprechen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften den politischen Ambitionen, manchmal aber auch nicht. Manchmal sorgen sie für willkommene Klarstellung, manchmal machen sie jedoch die Umsetzung der politischen Vorstellungen nur komplexer, schwerfälliger und kostspieliger. Es liegt aber im Interesse des ganzen Landes, bei der Ausübung und den Folgen der Gesetzgebung ein optimales Mass an Effizienz zu wahren. Die Effizienz der Verwaltungen und ihres Verhältnisses zu den Bürgerinnen und Bürgern ist ein wesentlicher Faktor für Attraktivität, Wohlstand und Wohlergehen.&nbsp;</p><p>Es wäre für unser Land zweifellos von Gewinn, wenn die Bundesversammlung einmal jährlich Beschlüsse zur Vereinfachung oder Aufhebung überholter Erlasse fassen und dem Bundesrat entsprechende Empfehlungen und Anträge unterbreiten würde. Gesetzgebung ist bisweilen notwendig. Die Aufhebung eines Gesetzes ist es ebenfalls.&nbsp;</p><p>Die Aufgaben der Kommission würden sich aus Art. 44 des Parlamentsgesetzes (ParlG) ergeben. Sie würden insbesondere die Prüfung von Vorschlägen zur Vereinfachung von Rechtsvorschriften sowie von Feststellungen unnötiger oder übermässiger Bürokratie umfassen, die von der Verwaltung im Rahmen der Umsetzung der Motion 25.4377 gesammelt wurden – sofern letztere vom Parlament angenommen wird.&nbsp;</p><p>Hervorzuheben ist zudem, dass die für diesen Bürokratieabbau vorgesehene Methode selbst sparsam und effizient ist. Es ist dieselbe Instanz, das Milizparlament, die die Gesetze erlässt, welche auch mit deren Überprüfung betraut wird. Dies geschieht im Rahmen der ordentlichen Sessionen. Selbstverständlich wird es einer Kommission bedürfen, um die zu ergreifenden Massnahmen zu prüfen; gleichwohl bleibt das Verfahren unbürokratisch und verursacht im Vergleich zu den möglichen Einsparungen nur geringe Kosten.</p>
    • <p><i>Art. 10 des Geschäftsreglements des Nationalrates (GRN) wird dahingehend ergänzt, dass eine ständige Regulierungsprüfungskommission (RPK) eingesetzt wird. Der neue Artikel lautet:</i></p><p>&nbsp;</p><p><i>Es bestehen folgende ständige Kommissionen:</i></p><p><i> 1. Finanzkommission (FK);</i></p><p><i> 2. Geschäftsprüfungskommission (GPK);</i></p><p><i> 3. Aussenpolitische Kommission (APK);</i></p><p><i> 4. Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK);</i></p><p><i> 5. Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK);</i></p><p><i> 6. Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK);</i></p><p><i> 7. Sicherheitspolitische Kommission (SiK);</i></p><p><i> 8. Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF);</i></p><p><i> 9. Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK);</i></p><p><i>10. Staatspolitische Kommission (SPK);</i></p><p><i>11. Kommission für Rechtsfragen (RK);</i></p><p><i>12.Immunitätskommission (IK);</i></p><p><i>13. Regulierungsprüfungskommission (RPK);</i></p><p>&nbsp;</p><p><i>Art. 2 Abs. 1 des Parlamentsgesetzes (ParlG) wird durch folgenden Satz ergänzt:</i></p><p><i>«Einmal jährlich, während einer der ordentlichen Sessionen, unterbreitet die Regulierungsprüfungskommission (RPK) jedes Rates ebendiesem ihre Arbeitsergebnisse sowie ihre Gesetzesvorschläge.»</i></p>
    • Genug Bürokratie! Für einen Frühlingsputz der Gesetze und Verordnungen

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