Teilzeit für Eltern erleichtern!

ShortId
25.484
Id
20250484
Updated
13.02.2026 14:37
Language
de
Title
Teilzeit für Eltern erleichtern!
AdditionalIndexing
44;28;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz zählt zu den Ländern, in denen Teilzeitarbeit beliebt und weit verbreitet ist: 37,6 Prozent der Schweizer Angestellten arbeiten Teilzeit (2023). Damit liegt die Schweiz im europäischen Vergleich auf Platz zwei hinter den Niederlanden. Und sie gewinnt von Jahr zu Jahr an Beliebtheit. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass sich hinter dieser hohen Zahl ein deutlicher Unterschied zwischen Männern und Frauen verbirgt. Im Jahr 2024 haben 58,7 Prozent der Frauen Teilzeit gearbeitet, während es bei den Männern 20,5 Prozent waren.</p><p>Dieser Unterschied ist bei Eltern sogar noch ausgeprägter. Laut einer Befragung von Swiss Life arbeiten 76 Prozent der Väter und 11 Prozent der Mütter Vollzeit. Aus derselben Befragung geht hervor, dass es mit dem tatsächlichen Wunsch nach Teilzeitarbeit anders aussieht: 92 Prozent der Eltern würden, wenn sie die Wahl hätten, gerne Teilzeit arbeiten.</p><p>In einem 2016 veröffentlichten Bericht hält der Bundesrat den Rechtsanspruch auf Reduktion des Beschäftigungsgrads für eine prüfenswerte Option, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Die Erfahrung hat gezeigt, dass insbesondere Vätern eine Reduktion ihres Beschäftigungsgrads immer noch zu oft verweigert wird. Und zu oft wird bereits das Beantragen einer Reduktion vom Arbeitgeber als nachlassende Motivation verstanden und schadet damit der Karriere.</p><p>Für kleine Unternehmen mit wenigen Angestellten kann es schwierig sein, den Rechtsanspruch auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrads umzusetzen. Die mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative vorgeschlagene Massnahme soll daher nur auf Unternehmen ab einer bestimmten Grösse anwendbar sein. Der Umfang der Reduktion muss zudem angemessen sein.</p><p>Die Schweiz wäre mit einem Recht auf Teilzeitarbeit bei Elternschaft &nbsp;keine Vorreiterin, denn andere Länder haben Rechtsansprüche auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrads bereits gesetzlich verankert. In den Niederlanden gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrad für Angestellte, wenn sie seit mehr als einem Jahr im Unternehmen arbeiten und das Unternehmen mehr als zehn Personen beschäftigt. In Deutschland besteht eine ähnliche Vorschrift für Unternehmen mit mindestens fünfzehn Angestellten. Die Unternehmen in diesen Ländern empfinden diese Vorschriften nicht als problematisch. Sie sehen die Teilzeitarbeit als eine Chance, dass ihnen kompetente und motivierte Arbeitskräfte auch bei Elternschaft erhalten bleiben.</p><p>Der langfristige Mehrwert für beide Elternteile, die Kinder und für die Wirtschaft wird kaum mehr bestritten. Dies zeigen auch Untersuchungen der OECD. Es ist eine Massnahme, deren Nutzen über das Kleinkindalter hinausgeht. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist die Möglichkeit zur Reduktion des Arbeitspensums auch ein wichtiger Hebel für einen erfolgreichen Wiedereinstieg der Frauen in die Berufswelt.&nbsp;<br><br>&nbsp;</p>
  • <p>Die Rechtsgrundlagen sind dahingehend zu ändern, dass Angestellte von mittleren und grossen Unternehmen das Recht haben, nach der Geburt oder Adoption eines Kindes ihren Beschäftigungsgrad angemessen zu reduzieren.</p>
  • Teilzeit für Eltern erleichtern!
State
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz zählt zu den Ländern, in denen Teilzeitarbeit beliebt und weit verbreitet ist: 37,6 Prozent der Schweizer Angestellten arbeiten Teilzeit (2023). Damit liegt die Schweiz im europäischen Vergleich auf Platz zwei hinter den Niederlanden. Und sie gewinnt von Jahr zu Jahr an Beliebtheit. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass sich hinter dieser hohen Zahl ein deutlicher Unterschied zwischen Männern und Frauen verbirgt. Im Jahr 2024 haben 58,7 Prozent der Frauen Teilzeit gearbeitet, während es bei den Männern 20,5 Prozent waren.</p><p>Dieser Unterschied ist bei Eltern sogar noch ausgeprägter. Laut einer Befragung von Swiss Life arbeiten 76 Prozent der Väter und 11 Prozent der Mütter Vollzeit. Aus derselben Befragung geht hervor, dass es mit dem tatsächlichen Wunsch nach Teilzeitarbeit anders aussieht: 92 Prozent der Eltern würden, wenn sie die Wahl hätten, gerne Teilzeit arbeiten.</p><p>In einem 2016 veröffentlichten Bericht hält der Bundesrat den Rechtsanspruch auf Reduktion des Beschäftigungsgrads für eine prüfenswerte Option, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Die Erfahrung hat gezeigt, dass insbesondere Vätern eine Reduktion ihres Beschäftigungsgrads immer noch zu oft verweigert wird. Und zu oft wird bereits das Beantragen einer Reduktion vom Arbeitgeber als nachlassende Motivation verstanden und schadet damit der Karriere.</p><p>Für kleine Unternehmen mit wenigen Angestellten kann es schwierig sein, den Rechtsanspruch auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrads umzusetzen. Die mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative vorgeschlagene Massnahme soll daher nur auf Unternehmen ab einer bestimmten Grösse anwendbar sein. Der Umfang der Reduktion muss zudem angemessen sein.</p><p>Die Schweiz wäre mit einem Recht auf Teilzeitarbeit bei Elternschaft &nbsp;keine Vorreiterin, denn andere Länder haben Rechtsansprüche auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrads bereits gesetzlich verankert. In den Niederlanden gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Reduktion des Beschäftigungsgrad für Angestellte, wenn sie seit mehr als einem Jahr im Unternehmen arbeiten und das Unternehmen mehr als zehn Personen beschäftigt. In Deutschland besteht eine ähnliche Vorschrift für Unternehmen mit mindestens fünfzehn Angestellten. Die Unternehmen in diesen Ländern empfinden diese Vorschriften nicht als problematisch. Sie sehen die Teilzeitarbeit als eine Chance, dass ihnen kompetente und motivierte Arbeitskräfte auch bei Elternschaft erhalten bleiben.</p><p>Der langfristige Mehrwert für beide Elternteile, die Kinder und für die Wirtschaft wird kaum mehr bestritten. Dies zeigen auch Untersuchungen der OECD. Es ist eine Massnahme, deren Nutzen über das Kleinkindalter hinausgeht. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist die Möglichkeit zur Reduktion des Arbeitspensums auch ein wichtiger Hebel für einen erfolgreichen Wiedereinstieg der Frauen in die Berufswelt.&nbsp;<br><br>&nbsp;</p>
    • <p>Die Rechtsgrundlagen sind dahingehend zu ändern, dass Angestellte von mittleren und grossen Unternehmen das Recht haben, nach der Geburt oder Adoption eines Kindes ihren Beschäftigungsgrad angemessen zu reduzieren.</p>
    • Teilzeit für Eltern erleichtern!

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