Haie und Rochen. Bedrohte Arten schützen, Gesundheit schützen

ShortId
25.485
Id
20250485
Updated
13.02.2026 14:39
Language
de
Title
Haie und Rochen. Bedrohte Arten schützen, Gesundheit schützen
AdditionalIndexing
52;15;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Haie und Rochen spielen für das Gleichgewicht der Meeresökosysteme eine zentrale Rolle. Sie sorgen bei den Meerestieren für eine Bestandesregulierung und tragen direkt zu einer stabilen Biodiversität bei. Heute sind diese Arten jedoch einem Nutzungsdruck ausgesetzt, der weltweit zu einem dramatischen Rückgang ihrer Populationen führt. Hauptverantwortlich dafür sind die Überfischung, der internationale Handel und die Nachfrage nach Produkten, die aus diesen Tieren gewonnen werden. Das schleichende Verschwinden der Haie und Rochen gefährdet das Gleichgewicht der Ozeane und stellt für die weltweite Biodiversität einen irreversiblen Verlust dar.</p><p>&nbsp;</p><p>Durch den Import von Fisch, Flossen und verarbeiteten Produkten, die aus Haien und Rochen hergestellt werden, trägt die Schweiz zu diesem Handel bei. Internationale Instrumente wie das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) reichen nicht aus, um die erforderliche Kontrolle und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Viele Produkte werden gar nicht erst kontrolliert, insbesondere wegen unvollständiger Kennzeichnungen oder weil es schwierig ist, die betroffenen Arten zu identifizieren. Eine solche Situation erhöht das Risiko illegalen Handels und gefährdet die Bemühungen um internationalen Schutz.</p><p>&nbsp;</p><p>Darüber hinaus bergen Haiprodukte beträchtliche Gesundheitsrisiken: Da die Haie an der Spitze der Nahrungskette stehen, reichern sich in ihnen hohe Konzentrationen an Methylquecksilber und anderen gesundheitsgefährdenden Schadstoffen an. Die Konsumentinnen und Konsumenten werden nicht immer angemessen informiert, was es schwierig macht, diese Produkte zu identifizieren und auf sie zu verzichten.</p><p>Artikel&nbsp;14 TSchG ermächtigt den Bundesrat bereits dazu, aus Gründen des Tierschutzes bestimmte Einfuhren einzuschränken oder zu verbieten. Es sei darauf hingewiesen, dass diese Befugnis ausdrücklich auch für Haie, Rochen und daraus hergestellte Produkte gilt, dies wegen der speziellen Situation dieser Arten und der höchst problematischen Form ihrer Nutzung.</p><p>&nbsp;</p><p>Mehrere Länder haben bereits ein solches Verbot erlassen, was illustriert, dass dieses mit den internationalen Verpflichtungen und dem Handelsrecht vereinbar ist. In der Schweiz sind die Importmengen klein und die wirtschaftlichen Auswirkungen begrenzt. Hingegen ist mit deutlichen Vorteilen für den Schutz der Biodiversität und die öffentliche Gesundheit zu rechnen.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Einfuhrverbot für Robbenprodukte, das in der Schweiz seit dem 1.&nbsp;April 2017 gilt, hat überdies gezeigt, dass ein solches Verbot mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz, insbesondere mit den Regeln der Welthandelsorganisation, vereinbar ist.</p><p>&nbsp;</p><p>Mit der Anpassung von Artikel&nbsp;14 TSchG wird eine klare und unmittelbare Grundlage für ein spezifisches nationales Verbot geschaffen. Eine solche Massnahme ist verhältnismässig und wirksam und passt zum Engagement der Schweiz in den Bereichen Tierschutz und Erhalt der Biodiversität. Sie stärkt die Fähigkeit unseres Landes, die Übernutzung bedrohter Meeresarten zu bekämpfen, und trägt zum Schutz der Gesundheit unserer Bevölkerung bei.</p><p>&nbsp;</p>
  • <p>Das Tierschutzgesetz (TSchG) ist wie folgt zu ändern:</p><p>Artikel&nbsp;14 TSchG ist um ein Einfuhrverbot für Haie und Rochen und daraus hergestellte Produkte und Nebenprodukte zu ergänzen, dies aufgrund der Risiken, die der Handel mit diesen Tieren und Produkten bezüglich Tierschutz, Biodiversität und Gesundheitsschutz beinhaltet. Dabei soll der Bundesrat dazu ermächtigt werden, aus wissenschaftlichen Gründen oder für Zwecke des Erhalts begrenzte Ausnahmen vorzusehen.</p><p>&nbsp;</p>
  • Haie und Rochen. Bedrohte Arten schützen, Gesundheit schützen
State
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Haie und Rochen spielen für das Gleichgewicht der Meeresökosysteme eine zentrale Rolle. Sie sorgen bei den Meerestieren für eine Bestandesregulierung und tragen direkt zu einer stabilen Biodiversität bei. Heute sind diese Arten jedoch einem Nutzungsdruck ausgesetzt, der weltweit zu einem dramatischen Rückgang ihrer Populationen führt. Hauptverantwortlich dafür sind die Überfischung, der internationale Handel und die Nachfrage nach Produkten, die aus diesen Tieren gewonnen werden. Das schleichende Verschwinden der Haie und Rochen gefährdet das Gleichgewicht der Ozeane und stellt für die weltweite Biodiversität einen irreversiblen Verlust dar.</p><p>&nbsp;</p><p>Durch den Import von Fisch, Flossen und verarbeiteten Produkten, die aus Haien und Rochen hergestellt werden, trägt die Schweiz zu diesem Handel bei. Internationale Instrumente wie das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) reichen nicht aus, um die erforderliche Kontrolle und Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Viele Produkte werden gar nicht erst kontrolliert, insbesondere wegen unvollständiger Kennzeichnungen oder weil es schwierig ist, die betroffenen Arten zu identifizieren. Eine solche Situation erhöht das Risiko illegalen Handels und gefährdet die Bemühungen um internationalen Schutz.</p><p>&nbsp;</p><p>Darüber hinaus bergen Haiprodukte beträchtliche Gesundheitsrisiken: Da die Haie an der Spitze der Nahrungskette stehen, reichern sich in ihnen hohe Konzentrationen an Methylquecksilber und anderen gesundheitsgefährdenden Schadstoffen an. Die Konsumentinnen und Konsumenten werden nicht immer angemessen informiert, was es schwierig macht, diese Produkte zu identifizieren und auf sie zu verzichten.</p><p>Artikel&nbsp;14 TSchG ermächtigt den Bundesrat bereits dazu, aus Gründen des Tierschutzes bestimmte Einfuhren einzuschränken oder zu verbieten. Es sei darauf hingewiesen, dass diese Befugnis ausdrücklich auch für Haie, Rochen und daraus hergestellte Produkte gilt, dies wegen der speziellen Situation dieser Arten und der höchst problematischen Form ihrer Nutzung.</p><p>&nbsp;</p><p>Mehrere Länder haben bereits ein solches Verbot erlassen, was illustriert, dass dieses mit den internationalen Verpflichtungen und dem Handelsrecht vereinbar ist. In der Schweiz sind die Importmengen klein und die wirtschaftlichen Auswirkungen begrenzt. Hingegen ist mit deutlichen Vorteilen für den Schutz der Biodiversität und die öffentliche Gesundheit zu rechnen.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Einfuhrverbot für Robbenprodukte, das in der Schweiz seit dem 1.&nbsp;April 2017 gilt, hat überdies gezeigt, dass ein solches Verbot mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz, insbesondere mit den Regeln der Welthandelsorganisation, vereinbar ist.</p><p>&nbsp;</p><p>Mit der Anpassung von Artikel&nbsp;14 TSchG wird eine klare und unmittelbare Grundlage für ein spezifisches nationales Verbot geschaffen. Eine solche Massnahme ist verhältnismässig und wirksam und passt zum Engagement der Schweiz in den Bereichen Tierschutz und Erhalt der Biodiversität. Sie stärkt die Fähigkeit unseres Landes, die Übernutzung bedrohter Meeresarten zu bekämpfen, und trägt zum Schutz der Gesundheit unserer Bevölkerung bei.</p><p>&nbsp;</p>
    • <p>Das Tierschutzgesetz (TSchG) ist wie folgt zu ändern:</p><p>Artikel&nbsp;14 TSchG ist um ein Einfuhrverbot für Haie und Rochen und daraus hergestellte Produkte und Nebenprodukte zu ergänzen, dies aufgrund der Risiken, die der Handel mit diesen Tieren und Produkten bezüglich Tierschutz, Biodiversität und Gesundheitsschutz beinhaltet. Dabei soll der Bundesrat dazu ermächtigt werden, aus wissenschaftlichen Gründen oder für Zwecke des Erhalts begrenzte Ausnahmen vorzusehen.</p><p>&nbsp;</p>
    • Haie und Rochen. Bedrohte Arten schützen, Gesundheit schützen

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