Einführung des Straftatbestandes "Bestellungsbetrug"

ShortId
25.486
Id
20250486
Updated
13.02.2026 14:40
Language
de
Title
Einführung des Straftatbestandes "Bestellungsbetrug"
AdditionalIndexing
1216;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Handwerker, Versandhäuser, Onlineshops und weitere Dienstleister können ein Lied davon singen: Buchstäblich zehntausendfach werden jährlich Waren und Dienstleistungen bestellt, obwohl die Besteller aufgrund ihrer finanziellen Lage nicht in der Lage und meist auch nicht willens sind, diese zu bezahlen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die bestehenden Artikel des Strafgesetzbuches sind nicht geeignet, solch verwerfliches Tun zu ahnden. Inbesondere der Artikel 146 "Betrug" erfordert viel zu hohe Bedingungen, um einen Bestellungsbetrug ahnden zu können. Es drängt sich daher die Einführung eines neues StGB-Artikels "Bestellungsbetrug" auf!</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
  • <p>Im Schweizerischen Strafgesetzbuch soll neu ein Straftatbestand "Bestellungsbetrug" eingeführt werden. Sinngemäss kann dieser neue Straftatbestand vom Artikel 148 StGB abgeleitet werden.&nbsp;</p>
  • Einführung des Straftatbestandes "Bestellungsbetrug"
State
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Handwerker, Versandhäuser, Onlineshops und weitere Dienstleister können ein Lied davon singen: Buchstäblich zehntausendfach werden jährlich Waren und Dienstleistungen bestellt, obwohl die Besteller aufgrund ihrer finanziellen Lage nicht in der Lage und meist auch nicht willens sind, diese zu bezahlen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die bestehenden Artikel des Strafgesetzbuches sind nicht geeignet, solch verwerfliches Tun zu ahnden. Inbesondere der Artikel 146 "Betrug" erfordert viel zu hohe Bedingungen, um einen Bestellungsbetrug ahnden zu können. Es drängt sich daher die Einführung eines neues StGB-Artikels "Bestellungsbetrug" auf!</p><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
    • <p>Im Schweizerischen Strafgesetzbuch soll neu ein Straftatbestand "Bestellungsbetrug" eingeführt werden. Sinngemäss kann dieser neue Straftatbestand vom Artikel 148 StGB abgeleitet werden.&nbsp;</p>
    • Einführung des Straftatbestandes "Bestellungsbetrug"

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