Unbezahlte Erziehungs- und Betreuungsarbeit in der AHV aufwerten
- ShortId
-
25.487
- Id
-
20250487
- Updated
-
13.02.2026 14:42
- Language
-
de
- Title
-
Unbezahlte Erziehungs- und Betreuungsarbeit in der AHV aufwerten
- AdditionalIndexing
-
2836;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In der Schweiz wird mehr unbezahlte als bezahlte Arbeit geleistet. Insgesamt wurde 2020 unbezahlte Arbeit im Wert von 434 Mia. Franken geleistet, während rund 9.8 Mia. Stunden. Im Vergleich dazu wurden lediglich 7.6 Mia. Stunden gegen Bezahlung gearbeitet. Während Frauen über 60% der unbezahlten Arbeit übernehmen, leisten Männer rund 60% der bezahlten Arbeit. Diese ungleiche Verteilung der Sorge-Arbeit führt für Frauen zu tieferen Einkommen, Vermögen und Renten und entsprechend einem höheren Armutsrisiko. </p><p> </p><p>Mit den Erziehungs- und Betreuungsgutschriften der AHV, die rentenbildend wirken, wird dieser Arbeit minimal Rechnung getragen. Allerdings ist deren Effekt aufgrund der geringen Höhe klein: Im Schnitt erhöhen die Gutschriften die AHV-Renten um lediglich 81 Fr.. Die Frauenrenten werden dadurch durchschnittlich um bescheidene 99 Fr. pro Monat erhöht. </p><p> </p><p>Gleichzeitig ist bei den Pensionierten das Wohlstandsgefälle besonders ausgeprägt. Während gewisse ihren Lebensunterhalt problemlos bestreiten, lebt eine von fünf älteren Personen unterhalb oder nahe der Armutsgrenze. Das oberste Quintil der Einkommen erhält ein fast viermal so hohes Einkommen wie das unterste Quintil. Entsprechend beziehen knapp 15% der Pensionierten Ergänzungsleistungen, weil ihre Renten nicht zu Leben reichen. Frauen sind deutlich stärker von Altersarmut betroffen als Männer. </p><p> </p><p>Die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften betragen heute das Dreifache der jährlichen Minimalrente. Eine bescheidene Erhöhung der Gutschriften, analog zu Liechtenstein, würde eine Verbesserung des Rentenniveaus für Personen ermöglichen, deren Rente heute unter der maximalen Altersrente liegt und wäre ein zielgerichtetes Instrument gegen Altersarmut, da sehr hohe Einkommen aufgrund der gedeckelten AHV-Renten nicht von Erhöhungen profitieren. </p>
- <p>Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) soll wie folgt angepasst werden: </p><p> </p><p>Art. 29 sexies 3. Erziehungsgutschriften, Absatz 2</p><p> </p><p>Die Erziehungsgutschrift entspricht dem Betrag der <u>vierfachen</u> minimalen jährlichen Altersrente gemäss Artikel 34 im Zeitpunkt der Entstehung des Rentenanspruchs. </p><p> </p><p>Art. 29 septies 4. Betreuungsgutschriften, Absatz 4</p><p> </p><p>Die Betreuungsgutschrift entspricht dem Beitrag der <u>vierfachen</u> minimalen jährlichen Altersrente gemäss Artikel 34 im Zeitpunkt der Entstehung des Rentenanspruchs. Sie wird im individuellen Konto vermerkt. </p>
- Unbezahlte Erziehungs- und Betreuungsarbeit in der AHV aufwerten
- State
-
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In der Schweiz wird mehr unbezahlte als bezahlte Arbeit geleistet. Insgesamt wurde 2020 unbezahlte Arbeit im Wert von 434 Mia. Franken geleistet, während rund 9.8 Mia. Stunden. Im Vergleich dazu wurden lediglich 7.6 Mia. Stunden gegen Bezahlung gearbeitet. Während Frauen über 60% der unbezahlten Arbeit übernehmen, leisten Männer rund 60% der bezahlten Arbeit. Diese ungleiche Verteilung der Sorge-Arbeit führt für Frauen zu tieferen Einkommen, Vermögen und Renten und entsprechend einem höheren Armutsrisiko. </p><p> </p><p>Mit den Erziehungs- und Betreuungsgutschriften der AHV, die rentenbildend wirken, wird dieser Arbeit minimal Rechnung getragen. Allerdings ist deren Effekt aufgrund der geringen Höhe klein: Im Schnitt erhöhen die Gutschriften die AHV-Renten um lediglich 81 Fr.. Die Frauenrenten werden dadurch durchschnittlich um bescheidene 99 Fr. pro Monat erhöht. </p><p> </p><p>Gleichzeitig ist bei den Pensionierten das Wohlstandsgefälle besonders ausgeprägt. Während gewisse ihren Lebensunterhalt problemlos bestreiten, lebt eine von fünf älteren Personen unterhalb oder nahe der Armutsgrenze. Das oberste Quintil der Einkommen erhält ein fast viermal so hohes Einkommen wie das unterste Quintil. Entsprechend beziehen knapp 15% der Pensionierten Ergänzungsleistungen, weil ihre Renten nicht zu Leben reichen. Frauen sind deutlich stärker von Altersarmut betroffen als Männer. </p><p> </p><p>Die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften betragen heute das Dreifache der jährlichen Minimalrente. Eine bescheidene Erhöhung der Gutschriften, analog zu Liechtenstein, würde eine Verbesserung des Rentenniveaus für Personen ermöglichen, deren Rente heute unter der maximalen Altersrente liegt und wäre ein zielgerichtetes Instrument gegen Altersarmut, da sehr hohe Einkommen aufgrund der gedeckelten AHV-Renten nicht von Erhöhungen profitieren. </p>
- <p>Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) soll wie folgt angepasst werden: </p><p> </p><p>Art. 29 sexies 3. Erziehungsgutschriften, Absatz 2</p><p> </p><p>Die Erziehungsgutschrift entspricht dem Betrag der <u>vierfachen</u> minimalen jährlichen Altersrente gemäss Artikel 34 im Zeitpunkt der Entstehung des Rentenanspruchs. </p><p> </p><p>Art. 29 septies 4. Betreuungsgutschriften, Absatz 4</p><p> </p><p>Die Betreuungsgutschrift entspricht dem Beitrag der <u>vierfachen</u> minimalen jährlichen Altersrente gemäss Artikel 34 im Zeitpunkt der Entstehung des Rentenanspruchs. Sie wird im individuellen Konto vermerkt. </p>
- Unbezahlte Erziehungs- und Betreuungsarbeit in der AHV aufwerten
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