Einführung eines fakultativen Finanzreferendums auf Bundesebene

ShortId
25.488
Id
20250488
Updated
13.02.2026 14:43
Language
de
Title
Einführung eines fakultativen Finanzreferendums auf Bundesebene
AdditionalIndexing
24;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative soll sichergestellt werden, dass die Referendumsfähigkeit von Verpflichtungskrediten und Zahlungsrahmen nicht länger von politischen Entscheidungen abhängt, wie etwa bei der Beschaffung des F-35, sondern nach klaren, verbindlichen Regeln bestimmt wird. Dafür sollen Schwellenwerte definiert werden, ab denen die demokratische Legitimation durch die Stimmbevölkerung mittels fakultativen Referendum ermöglicht wird.</p><p>&nbsp;</p><p>Ein solches Finanzreferendum stärkt die demokratische Legitimation staatlicher Ausgaben, erhöht die Transparenz der Entscheidprozesse und wirkt haushaltspolitisch disziplinierend. Die Budgethoheit des Parlaments wird respektiert und gleichzeitig wird verhindert, dass zentrale finanzpolitische Entscheide der demokratischen Kontrolle entzogen werden. Die Erfahrungen auf kantonaler und kommunaler Ebene zeigen, dass ein fakultatives Finanzreferendum die politische Kultur stärkt, ohne die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand zu gefährden.</p>
  • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>&nbsp;</p><p>Das Parlamentsgesetz (SR 171.10), das Finanzhaushaltgesetz (SR 611.0) sind wie folgt zu revidieren:</p><p>&nbsp;</p><p>Das fakultative Referendum ist auf Bundesbeschlüsse über Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen auszudehnen.</p><p>&nbsp;</p><p>1. Bei einmaligen Ausgaben (inklusive Grundsatz- und Planungsbeschlüsse gemäss Art. 28 ParlG) ist das fakultative Referendum ab dem Betrag von 500 Millionen Franken vorzusehen.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Bei neuen wiederkehrende Ausgaben für einen bestimmten Zweck ist das fakultative Referendum ab dem Betrag von 100 Millionen Franken vorzusehen.</p>
  • Einführung eines fakultativen Finanzreferendums auf Bundesebene
State
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative soll sichergestellt werden, dass die Referendumsfähigkeit von Verpflichtungskrediten und Zahlungsrahmen nicht länger von politischen Entscheidungen abhängt, wie etwa bei der Beschaffung des F-35, sondern nach klaren, verbindlichen Regeln bestimmt wird. Dafür sollen Schwellenwerte definiert werden, ab denen die demokratische Legitimation durch die Stimmbevölkerung mittels fakultativen Referendum ermöglicht wird.</p><p>&nbsp;</p><p>Ein solches Finanzreferendum stärkt die demokratische Legitimation staatlicher Ausgaben, erhöht die Transparenz der Entscheidprozesse und wirkt haushaltspolitisch disziplinierend. Die Budgethoheit des Parlaments wird respektiert und gleichzeitig wird verhindert, dass zentrale finanzpolitische Entscheide der demokratischen Kontrolle entzogen werden. Die Erfahrungen auf kantonaler und kommunaler Ebene zeigen, dass ein fakultatives Finanzreferendum die politische Kultur stärkt, ohne die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand zu gefährden.</p>
    • <p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:</p><p>&nbsp;</p><p>Das Parlamentsgesetz (SR 171.10), das Finanzhaushaltgesetz (SR 611.0) sind wie folgt zu revidieren:</p><p>&nbsp;</p><p>Das fakultative Referendum ist auf Bundesbeschlüsse über Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen auszudehnen.</p><p>&nbsp;</p><p>1. Bei einmaligen Ausgaben (inklusive Grundsatz- und Planungsbeschlüsse gemäss Art. 28 ParlG) ist das fakultative Referendum ab dem Betrag von 500 Millionen Franken vorzusehen.</p><p>&nbsp;</p><p>2. Bei neuen wiederkehrende Ausgaben für einen bestimmten Zweck ist das fakultative Referendum ab dem Betrag von 100 Millionen Franken vorzusehen.</p>
    • Einführung eines fakultativen Finanzreferendums auf Bundesebene

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