Begleitmassnahme zum Schutz von Mieterinnen und Mietern

ShortId
25.495
Id
20250495
Updated
13.02.2026 15:07
Language
de
Title
Begleitmassnahme zum Schutz von Mieterinnen und Mietern
AdditionalIndexing
2846;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Bodenrente ermöglicht den Eigentümerinnen und Eigentümern von Mietwohnungen – insbesondere Finanzgesellschaften –, einen wachsenden Anteil am Budget der Haushalte abzuschöpfen. Dieser Druck auf die Lebensbedingungen der Bevölkerung wird durch das schwache Mietrecht und die Wohnungsknappheit weiter verschärft.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Miete ist für die Haushalte der grösste nicht beeinflussbare Kostenposten. In gewissen Regionen übersteigen die Angebotsmieten die finanziellen Möglichkeiten von mehr als der Hälfte der Haushalte.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bund soll deshalb Massnahmen ergreifen.</p><p>&nbsp;</p><p>Genau dies bezweckt diese parlamentarische Initiative, die sich an den flankierenden Massnahmen zur Bekämpfung von Lohndumping orientiert. Es besteht denn auch ein politischer Konsens darüber, dass diese Massnahmen wirksam sind, auch wenn sie nicht ausreichen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die vorgeschlagene Massnahme stellt eine minimale Schutzklausel zugunsten der Interessen der Mehrheit der Bevölkerung dar.</p><p>&nbsp;</p><p>Sie soll bis zum Inkrafttreten eines Instruments gelten, das nicht nur überhöhte Mieten verhindert, sondern auch bereits überhöhte Mieten senkt, wie dies die Initiative «Ja zum Schutz vor missbräuchlichen Mieten (Mietpreis-Initiative)» vorsieht.</p>
  • <p>Angesichts des starken Anstiegs der Mietpreise schlage ich vor, eine Massnahme zur Sicherstellung des Zugangs zu Wohnraum einzuführen. Diese soll sich am Modell der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit orientieren, die zur Bekämpfung des Lohndumpings bereits eingeführt wurden. In den Kantonen sollen tripartite Kommissionen eingesetzt werden. Diese sollen Obergrenzen für Mietzinserhöhungen und Angebotsmieten festlegen, damit bei den am meisten nachgefragten Wohnungstypen eine theoretisch maximale Wohnkostenbelastung nicht überschritten werden kann. Bis zu diesen Obergrenzen können die üblichen Regeln zur Berechnung der Mieten weiterhin angewendet werden.</p>
  • Begleitmassnahme zum Schutz von Mieterinnen und Mietern
State
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bodenrente ermöglicht den Eigentümerinnen und Eigentümern von Mietwohnungen – insbesondere Finanzgesellschaften –, einen wachsenden Anteil am Budget der Haushalte abzuschöpfen. Dieser Druck auf die Lebensbedingungen der Bevölkerung wird durch das schwache Mietrecht und die Wohnungsknappheit weiter verschärft.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Miete ist für die Haushalte der grösste nicht beeinflussbare Kostenposten. In gewissen Regionen übersteigen die Angebotsmieten die finanziellen Möglichkeiten von mehr als der Hälfte der Haushalte.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bund soll deshalb Massnahmen ergreifen.</p><p>&nbsp;</p><p>Genau dies bezweckt diese parlamentarische Initiative, die sich an den flankierenden Massnahmen zur Bekämpfung von Lohndumping orientiert. Es besteht denn auch ein politischer Konsens darüber, dass diese Massnahmen wirksam sind, auch wenn sie nicht ausreichen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die vorgeschlagene Massnahme stellt eine minimale Schutzklausel zugunsten der Interessen der Mehrheit der Bevölkerung dar.</p><p>&nbsp;</p><p>Sie soll bis zum Inkrafttreten eines Instruments gelten, das nicht nur überhöhte Mieten verhindert, sondern auch bereits überhöhte Mieten senkt, wie dies die Initiative «Ja zum Schutz vor missbräuchlichen Mieten (Mietpreis-Initiative)» vorsieht.</p>
    • <p>Angesichts des starken Anstiegs der Mietpreise schlage ich vor, eine Massnahme zur Sicherstellung des Zugangs zu Wohnraum einzuführen. Diese soll sich am Modell der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit orientieren, die zur Bekämpfung des Lohndumpings bereits eingeführt wurden. In den Kantonen sollen tripartite Kommissionen eingesetzt werden. Diese sollen Obergrenzen für Mietzinserhöhungen und Angebotsmieten festlegen, damit bei den am meisten nachgefragten Wohnungstypen eine theoretisch maximale Wohnkostenbelastung nicht überschritten werden kann. Bis zu diesen Obergrenzen können die üblichen Regeln zur Berechnung der Mieten weiterhin angewendet werden.</p>
    • Begleitmassnahme zum Schutz von Mieterinnen und Mietern

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