Zusammensetzung der Immunitätskommission anpassen

ShortId
25.500
Id
20250500
Updated
13.02.2026 15:14
Language
de
Title
Zusammensetzung der Immunitätskommission anpassen
AdditionalIndexing
421;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Immunitätskommission des Nationalrates ist das Gremium, das über Gesuche zur Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Mitgliedern des Nationalrates sowie von weiteren durch die Bundesversammlung gewählten Behördenmitgliedern entscheidet.​</p><p>Die Hauptaufgabe der Kommission ist die Behandlung von Anträgen auf Aufhebung der Immunität, damit eine Strafverfolgung gegen entsprechende Ratsmitglieder ermöglicht oder verhindert werden kann. Die Kommission sichert damit den Funktionsschutz des Parlaments, unabhängig von politischen Interessen.&nbsp;</p><p>Die aktuelle Situation zeigt die Problematik des aktuellen Berechnungsschlüssel. Von den neun Mitgliedern der Immunitätskommission sind Stand heute (18. Dezember 2025) vier Mitglieder der gleichen Partei. Das entspricht einem Anteil von 44 Prozent, was nicht eine den politischen Kräften angemessene Vertretung darstellt, und - selbst wenn dem so wäre - ganz grundsätzlich problematisch ist. Die Entscheidungen sollen inhaltlich und nicht parteipolitisch getroffen werden. Eine Fraktions hat überhaupt keine Vertretung in der aktuellen Immunitätskommissionszusammensetzung.</p><p>Die Arbeit der Immunitätskommission sollte nicht politisch geprägt sein, sondern auf sachlichen Kriterien basieren. Daher muss die Zusammensetzung der Kommission auch nicht auf politischen Grössenverhältnissen und Berechnungsschlüssel beruhen oder die Parteienstärke abbilden, sondern sie soll so angepasst werden, dass sie künftig aus einem Mitglied pro Fraktion besteht.</p>
  • <p>Es ist der&nbsp;<a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2003/514/de"><u>Art. 13a GRN&nbsp;</u></a>so anzupassen, dass die Immunitätskommission in Zukunft aus einem Mitglied pro Fraktion besteht.&nbsp;</p>
  • Zusammensetzung der Immunitätskommission anpassen
State
Zugewiesen an die behandelnde Kommission
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Immunitätskommission des Nationalrates ist das Gremium, das über Gesuche zur Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Mitgliedern des Nationalrates sowie von weiteren durch die Bundesversammlung gewählten Behördenmitgliedern entscheidet.​</p><p>Die Hauptaufgabe der Kommission ist die Behandlung von Anträgen auf Aufhebung der Immunität, damit eine Strafverfolgung gegen entsprechende Ratsmitglieder ermöglicht oder verhindert werden kann. Die Kommission sichert damit den Funktionsschutz des Parlaments, unabhängig von politischen Interessen.&nbsp;</p><p>Die aktuelle Situation zeigt die Problematik des aktuellen Berechnungsschlüssel. Von den neun Mitgliedern der Immunitätskommission sind Stand heute (18. Dezember 2025) vier Mitglieder der gleichen Partei. Das entspricht einem Anteil von 44 Prozent, was nicht eine den politischen Kräften angemessene Vertretung darstellt, und - selbst wenn dem so wäre - ganz grundsätzlich problematisch ist. Die Entscheidungen sollen inhaltlich und nicht parteipolitisch getroffen werden. Eine Fraktions hat überhaupt keine Vertretung in der aktuellen Immunitätskommissionszusammensetzung.</p><p>Die Arbeit der Immunitätskommission sollte nicht politisch geprägt sein, sondern auf sachlichen Kriterien basieren. Daher muss die Zusammensetzung der Kommission auch nicht auf politischen Grössenverhältnissen und Berechnungsschlüssel beruhen oder die Parteienstärke abbilden, sondern sie soll so angepasst werden, dass sie künftig aus einem Mitglied pro Fraktion besteht.</p>
    • <p>Es ist der&nbsp;<a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2003/514/de"><u>Art. 13a GRN&nbsp;</u></a>so anzupassen, dass die Immunitätskommission in Zukunft aus einem Mitglied pro Fraktion besteht.&nbsp;</p>
    • Zusammensetzung der Immunitätskommission anpassen

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