USA vs. CH: Beschränkung der Ausfuhr von amerikanischen KI-Chips in die Schweiz

ShortId
25.1000
Id
20251000
Updated
14.11.2025 03:25
Language
de
Title
USA vs. CH: Beschränkung der Ausfuhr von amerikanischen KI-Chips in die Schweiz
AdditionalIndexing
15;10;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <ol><li>Eine Reihe von Empfänger (Australien, Belgien, Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Irland, Japan, Kanada, Neuseeland, die Niederlande, Norwegen, Spanien, Schweden, Südkorea, Taiwan) erhalten im Rahmen der US-Bestimmungen Erleichterungen im Zusammenhang mit dem Versand von fortschrittlichen Halbleitern an Unternehmen unter der Voraussetzung, dass sich der Hauptsitz als auch ein allfälliger Mutterkonzern des Unternehmens in einem dieser Länder befindet. Diese Länder sind aber entgegen weitverbreiteten Annahmen grundsätzlich von allen anderen Einschränkungen für Sendungen in die übrigen Länder dieser Welt betroffen. Kein Land ausserhalb der USA wird künftig unbegrenzten Zugang zu den fortschrittlichsten Halbleitertechnologien aus den USA besitzen. Derzeit wird geprüft, weshalb die Bestimmungen keine Erleichterungen für die Schweiz vorsehen.</li><li>Die Bestimmungen der USA sind bereits am 13. Januar 2025 noch unter der alten Administration Biden in Kraft getreten. Die Einhaltungsfrist gilt ab 15. Mai 2025. Für einzelne Paragrafen der Bestimmung gilt eine Einhaltung erst ab 15. Januar 2026.</li><li>Die Bestimmungen der USA betreffen sämtliche Nutzer, sowohl innerhalb als auch ausserhalb der USA, einschliesslich der akademischen Forschung. Die Beschränkungen gelten für integrierte Schaltkreise mit einer Gesamtverarbeitungsleistung («total processing performance», TPP) von 4800 oder mehr oder einer Gesamtverarbeitungsleistung von 1600 oder mehr und einer Leistungsdichte («performance density») von 5,92 oder mehr. Ausgenommen von den Einschränkungen sind Bestellungen mit Volumen unter 26.900.000 TPP (ca. 1.700 Nvidia H-100-Chips), diese Freimengen gelten pro Unternehmen pro Jahr. Die Bestimmungen befinden sich derzeit in einer Überprüfung durch die neue US-Administration. Wir gehen davon aus, dass die Beschränkungen in naher Zukunft angepasst werden.</li><li>Der Bundesrat prüft derzeit in enger Abstimmung mit den betroffenen Akteuren der Industrie, der Forschung und der Innovation verschiedene Massnahmen, um einen erleichterten Zugang zu den betroffenen Halbleitern zu erhalten.</li><li>Dies ist derzeit Gegenstand von Überprüfungen. Bilaterale Treffen mit Vertretern der US-Behörden, in welchen diese Fragen erörtert werden sollen, erfolgen zeitnah.</li><li>Unter der Leitung des SECO sprechen sich betroffene Ämter in der Bundesverwaltung in enger Zusammenarbeit mit der Schweizer Botschaft in Washington und unter Einbezug der betroffenen Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie Wirtschafts- und Fachverbänden ab. Das Ziel ist das koordinierte Vorgehen aller Stakeholder, um ein umfassendes Verständnis zu den Konsequenzen der Regel für die Schweiz zu erhalten und eine Umstufung der Schweiz in die privilegierte Ländergruppe zu erreichen. Zu beachten ist, dass auch unter den bestehenden Bestimmungen die Beschaffung von fortgeschrittenen integrierten Schaltungen in die Schweiz nach wie vor möglich sein wird, unter anderem wegen den verfügbaren Freimengen von 26.900.000 TPP pro Unternehmen pro Jahr, was ca. 1.700 Nvidia H-100-Chips entspricht. Dies wäre einiges höher als die durchschnittlich gemeldete Bedarfsmenge. Daher gehen erste Einschätzungen davon aus, dass die Auswirkungen auf die einzelnen Unternehmen nicht allzu hoch sein dürften. Die Schweiz zählt jedoch zu den weltweit führenden Wirtschafts- und Innovationsstandorten. Der möglichst freie Zugang zu wichtigen Vorleistungs- und Investitionsgütern, wie Chips, ist für die Unternehmen und Forschungsanstalten wichtig. Die direkten Auswirkungen auf die einzelnen Unternehmen hängen hingegen von einer Vielzahl von Faktoren ab, wie bspw. der Substitutionsmöglichkeiten in den Unternehmen oder den Möglichkeiten die vorhandenen Ausnahmen der US-Exportrestriktionen nutzen zu können. Das SECO steht mit den betroffenen Unternehmen und Branchen in engem Kontakt, um die Auswirkungen bestmöglich berücksichtigen zu können.<br>&nbsp;</li></ol>
  • <p>Die Schweiz steht seit Langem ganz oben auf der Liste der innovativsten und wettbewerbsfähigsten Länder der Welt, nicht zuletzt wegen der vielfältigen und multilateralen Möglichkeiten des Zugangs zu neuen Technologien und der Zusammenarbeit in diesem Bereich.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Januar 2025 haben nun aber die USA die Regeln für die Ausfuhr von Computerchips, die für die Entwicklung von künstlicher Intelligenz (KI) benötigt werden, massiv verschärft. Nur einige (wenige) Länder sind von den Restriktionen ausgenommen; die Schweiz gehört NICHT dazu.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Einschränkung der Ausfuhr von in den USA hergestellten Mikrochips in die Schweiz hat sowohl in der universitären Forschung wie auch bei den im Bereich der KI tätigen Unternehmen, die von diesen Produkten stark abhängig sind, grosse Besorgnis ausgelöst.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund frage ich den Bundesrat:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Warum steht die Schweiz nicht (zusammen mit Italien, Frankreich, Deutschland, Spanien, Belgien, den Niederlanden, Dänemark, Irland, Finnland und Schweden) auf der Liste der Länder in Europa, die noch unbegrenzten Zugang zu den Chips haben?</li><li>Wann sollen die Beschränkungen für die Schweiz in Kraft treten?</li><li>Wie würden die Beschränkungen der Ausfuhr in die Schweiz in der Praxis konkret umgesetzt? Für welche Produkte? Ab welchen Schwellenwerten? Sowohl im öffentlichen Sektor (insbesondere bei der Hochschulforschung) als auch in der Privatwirtschaft?</li><li>Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit die Schweiz wieder in die Gruppe der Länder mit unbegrenztem Zugang zu den Chips aufgenommen wird?</li><li>Ist dies ein erreichbares Ziel? Wenn ja, bis wann?</li><li>Falls das Ziel, dass die Schweiz wieder in die Gruppe der Länder mit unbegrenztem Zugang aufgenommen wird, bis zum Inkrafttreten der Beschränkung nicht erreicht werden sollte: Welche Folgen hätte dies für die Hochschulforschung in der Schweiz? Was wären die Folgen für die im Bereich der neuen Technologien tätigen Unternehmen in der Schweiz? Und was wären die Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft in der Schweiz?</li></ol>
  • USA vs. CH: Beschränkung der Ausfuhr von amerikanischen KI-Chips in die Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <ol><li>Eine Reihe von Empfänger (Australien, Belgien, Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Irland, Japan, Kanada, Neuseeland, die Niederlande, Norwegen, Spanien, Schweden, Südkorea, Taiwan) erhalten im Rahmen der US-Bestimmungen Erleichterungen im Zusammenhang mit dem Versand von fortschrittlichen Halbleitern an Unternehmen unter der Voraussetzung, dass sich der Hauptsitz als auch ein allfälliger Mutterkonzern des Unternehmens in einem dieser Länder befindet. Diese Länder sind aber entgegen weitverbreiteten Annahmen grundsätzlich von allen anderen Einschränkungen für Sendungen in die übrigen Länder dieser Welt betroffen. Kein Land ausserhalb der USA wird künftig unbegrenzten Zugang zu den fortschrittlichsten Halbleitertechnologien aus den USA besitzen. Derzeit wird geprüft, weshalb die Bestimmungen keine Erleichterungen für die Schweiz vorsehen.</li><li>Die Bestimmungen der USA sind bereits am 13. Januar 2025 noch unter der alten Administration Biden in Kraft getreten. Die Einhaltungsfrist gilt ab 15. Mai 2025. Für einzelne Paragrafen der Bestimmung gilt eine Einhaltung erst ab 15. Januar 2026.</li><li>Die Bestimmungen der USA betreffen sämtliche Nutzer, sowohl innerhalb als auch ausserhalb der USA, einschliesslich der akademischen Forschung. Die Beschränkungen gelten für integrierte Schaltkreise mit einer Gesamtverarbeitungsleistung («total processing performance», TPP) von 4800 oder mehr oder einer Gesamtverarbeitungsleistung von 1600 oder mehr und einer Leistungsdichte («performance density») von 5,92 oder mehr. Ausgenommen von den Einschränkungen sind Bestellungen mit Volumen unter 26.900.000 TPP (ca. 1.700 Nvidia H-100-Chips), diese Freimengen gelten pro Unternehmen pro Jahr. Die Bestimmungen befinden sich derzeit in einer Überprüfung durch die neue US-Administration. Wir gehen davon aus, dass die Beschränkungen in naher Zukunft angepasst werden.</li><li>Der Bundesrat prüft derzeit in enger Abstimmung mit den betroffenen Akteuren der Industrie, der Forschung und der Innovation verschiedene Massnahmen, um einen erleichterten Zugang zu den betroffenen Halbleitern zu erhalten.</li><li>Dies ist derzeit Gegenstand von Überprüfungen. Bilaterale Treffen mit Vertretern der US-Behörden, in welchen diese Fragen erörtert werden sollen, erfolgen zeitnah.</li><li>Unter der Leitung des SECO sprechen sich betroffene Ämter in der Bundesverwaltung in enger Zusammenarbeit mit der Schweizer Botschaft in Washington und unter Einbezug der betroffenen Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie Wirtschafts- und Fachverbänden ab. Das Ziel ist das koordinierte Vorgehen aller Stakeholder, um ein umfassendes Verständnis zu den Konsequenzen der Regel für die Schweiz zu erhalten und eine Umstufung der Schweiz in die privilegierte Ländergruppe zu erreichen. Zu beachten ist, dass auch unter den bestehenden Bestimmungen die Beschaffung von fortgeschrittenen integrierten Schaltungen in die Schweiz nach wie vor möglich sein wird, unter anderem wegen den verfügbaren Freimengen von 26.900.000 TPP pro Unternehmen pro Jahr, was ca. 1.700 Nvidia H-100-Chips entspricht. Dies wäre einiges höher als die durchschnittlich gemeldete Bedarfsmenge. Daher gehen erste Einschätzungen davon aus, dass die Auswirkungen auf die einzelnen Unternehmen nicht allzu hoch sein dürften. Die Schweiz zählt jedoch zu den weltweit führenden Wirtschafts- und Innovationsstandorten. Der möglichst freie Zugang zu wichtigen Vorleistungs- und Investitionsgütern, wie Chips, ist für die Unternehmen und Forschungsanstalten wichtig. Die direkten Auswirkungen auf die einzelnen Unternehmen hängen hingegen von einer Vielzahl von Faktoren ab, wie bspw. der Substitutionsmöglichkeiten in den Unternehmen oder den Möglichkeiten die vorhandenen Ausnahmen der US-Exportrestriktionen nutzen zu können. Das SECO steht mit den betroffenen Unternehmen und Branchen in engem Kontakt, um die Auswirkungen bestmöglich berücksichtigen zu können.<br>&nbsp;</li></ol>
    • <p>Die Schweiz steht seit Langem ganz oben auf der Liste der innovativsten und wettbewerbsfähigsten Länder der Welt, nicht zuletzt wegen der vielfältigen und multilateralen Möglichkeiten des Zugangs zu neuen Technologien und der Zusammenarbeit in diesem Bereich.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Januar 2025 haben nun aber die USA die Regeln für die Ausfuhr von Computerchips, die für die Entwicklung von künstlicher Intelligenz (KI) benötigt werden, massiv verschärft. Nur einige (wenige) Länder sind von den Restriktionen ausgenommen; die Schweiz gehört NICHT dazu.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Einschränkung der Ausfuhr von in den USA hergestellten Mikrochips in die Schweiz hat sowohl in der universitären Forschung wie auch bei den im Bereich der KI tätigen Unternehmen, die von diesen Produkten stark abhängig sind, grosse Besorgnis ausgelöst.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund frage ich den Bundesrat:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Warum steht die Schweiz nicht (zusammen mit Italien, Frankreich, Deutschland, Spanien, Belgien, den Niederlanden, Dänemark, Irland, Finnland und Schweden) auf der Liste der Länder in Europa, die noch unbegrenzten Zugang zu den Chips haben?</li><li>Wann sollen die Beschränkungen für die Schweiz in Kraft treten?</li><li>Wie würden die Beschränkungen der Ausfuhr in die Schweiz in der Praxis konkret umgesetzt? Für welche Produkte? Ab welchen Schwellenwerten? Sowohl im öffentlichen Sektor (insbesondere bei der Hochschulforschung) als auch in der Privatwirtschaft?</li><li>Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit die Schweiz wieder in die Gruppe der Länder mit unbegrenztem Zugang zu den Chips aufgenommen wird?</li><li>Ist dies ein erreichbares Ziel? Wenn ja, bis wann?</li><li>Falls das Ziel, dass die Schweiz wieder in die Gruppe der Länder mit unbegrenztem Zugang aufgenommen wird, bis zum Inkrafttreten der Beschränkung nicht erreicht werden sollte: Welche Folgen hätte dies für die Hochschulforschung in der Schweiz? Was wären die Folgen für die im Bereich der neuen Technologien tätigen Unternehmen in der Schweiz? Und was wären die Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft in der Schweiz?</li></ol>
    • USA vs. CH: Beschränkung der Ausfuhr von amerikanischen KI-Chips in die Schweiz

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