Bestandsaufnahme der neuen MWST-Plattformbesteuerung
- ShortId
-
25.1003
- Id
-
20251003
- Updated
-
14.11.2025 03:08
- Language
-
de
- Title
-
Bestandsaufnahme der neuen MWST-Plattformbesteuerung
- AdditionalIndexing
-
2446;34;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><u><span>Zu 1 und 2</span></u><span>: Die MWST-Anmeldungen als Plattform im Sinne von Artikel 20</span><em><span>a</span></em><span> Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 12. Juni 2009 über die Mehrwertsteuer (MWSTG; SR 641.20) verteilen sich auf zwanzig Plattformen mit Sitz im Ausland und vier Plattformen mit Sitz im Inland (Stand: Mitte März 2025). Diese Zahlen sind jedoch namentlich aus folgenden Gründen mit Vorsicht zu interpretieren: Die Online-Anmeldung als Plattform für neue Steuerpflichtige ist für im Ausland ansässige Plattformen erst seit November 2024 und für Plattformen mit Sitz im Inland erst seit März 2025 verfügbar; darüber hinaus haben es einige Unternehmen möglicherweise versäumt, bei der Anmeldung ihren Status als Plattform anzugeben, oder sie haben, wenn sie bereits für andere Leistungen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) registriert waren, der ESTV ihren neuen Status als Plattform nicht gemeldet. Diese Faktoren können zu Abweichungen zwischen der genannten Anzahl gemeldeter Plattformen und der tatsächlichen Anzahl der als Plattform steuerpflichtigen Unternehmen führen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Gemäss dem Selbstveranlagungsprinzip haben Unternehmen die Möglichkeit, sich bei der ESTV als Plattform zu erfassen. Wenn die ESTV vermutet, dass ein Unternehmen nicht korrekt erfasst ist, nimmt sie Kontakt mit ihm auf, um die Situation zu klären. Die vorgesehene Veröffentlichung der Namen der registrierten Plattformen auf der Internetseite der ESTV bedarf –</span><span> </span><span>aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Steuergeheimnisses</span><span> </span><span>– jedoch deren ausdrücklicher Zustimmung. Diese Liste wird derzeit aktualisiert.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Betreffend die Steuerveranlagungen kann die ESTV zum jetzigen Zeitpunkt keine aussagekräftigen Angaben machen. Die Fristen für die Einreichung der betroffenen Mehrwertsteuerabrechnungen laufen noch, weshalb eine Bewertung der Auswirkungen der neuen Regelung auf die Steuereinnahmen (noch) nicht möglich ist.</span></p><p><span> </span></p><p><u><span>Zu 3</span></u><span>: Die ESTV hat, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), bereits spezifische Massnahmen umgesetzt, um die steuerpflichtigen Personen zu informieren. Vor Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelung wurden Informationsveranstaltungen mit den betroffenen in- und ausländischen Branchen sowie mit ausländischen Botschaften organisiert. Ergänzend wurde auf der Internetseite der ESTV eine Praxis für den Bereich der elektronischen Plattformen veröffentlicht (MWST-Branchen-Info 27 „Elektronische Plattformen“). Sollten die Melde-, Abrechnungs- oder Zahlungspflichten dennoch nicht eingehalten werden, sieht das Gesetz verschiedene Massnahmen vor. Dazu gehören das Verbot des Imports und – als letztes Mittel – die Vernichtung der betroffenen Pakete. Darüber hinaus verfügen die ESTV und das BAZG über die gängigen Kontroll- und Sanktionsinstrumente wie Vor-Ort-Kontrollen und Bussen. Auf Anfrage eines Unternehmens gibt die ESTV zudem rechtsverbindlich Auskunft, ob es eine Plattform im Sinne von Art. 20a MWSTG ist.</span><span></span></p></span>
- <p>Seit dem 1. 1. 2025 gilt in der Schweiz eine neue Mehrwertsteuerregelung für elektronische Plattformen.</p><ol><li>Wie haben sich die Anzahl der MWST-Anmeldungen und die Steuerveranlagungen seit der Einführung der neuen Regelung entwickelt?</li><li>Wie verteilt sich der Anstieg der MWST-Anmeldungen auf inländische und ausländische Unternehmen?</li><li>Welche Massnahmen ergreift die ESTV konkret in diesem Jahr, um sicherzustellen, dass alle Unternehmen mit einer UID ihre Mehrwertsteuerpflicht tatsächlich erfüllen?</li></ol>
- Bestandsaufnahme der neuen MWST-Plattformbesteuerung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><u><span>Zu 1 und 2</span></u><span>: Die MWST-Anmeldungen als Plattform im Sinne von Artikel 20</span><em><span>a</span></em><span> Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 12. Juni 2009 über die Mehrwertsteuer (MWSTG; SR 641.20) verteilen sich auf zwanzig Plattformen mit Sitz im Ausland und vier Plattformen mit Sitz im Inland (Stand: Mitte März 2025). Diese Zahlen sind jedoch namentlich aus folgenden Gründen mit Vorsicht zu interpretieren: Die Online-Anmeldung als Plattform für neue Steuerpflichtige ist für im Ausland ansässige Plattformen erst seit November 2024 und für Plattformen mit Sitz im Inland erst seit März 2025 verfügbar; darüber hinaus haben es einige Unternehmen möglicherweise versäumt, bei der Anmeldung ihren Status als Plattform anzugeben, oder sie haben, wenn sie bereits für andere Leistungen bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) registriert waren, der ESTV ihren neuen Status als Plattform nicht gemeldet. Diese Faktoren können zu Abweichungen zwischen der genannten Anzahl gemeldeter Plattformen und der tatsächlichen Anzahl der als Plattform steuerpflichtigen Unternehmen führen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Gemäss dem Selbstveranlagungsprinzip haben Unternehmen die Möglichkeit, sich bei der ESTV als Plattform zu erfassen. Wenn die ESTV vermutet, dass ein Unternehmen nicht korrekt erfasst ist, nimmt sie Kontakt mit ihm auf, um die Situation zu klären. Die vorgesehene Veröffentlichung der Namen der registrierten Plattformen auf der Internetseite der ESTV bedarf –</span><span> </span><span>aufgrund des gesetzlich vorgeschriebenen Steuergeheimnisses</span><span> </span><span>– jedoch deren ausdrücklicher Zustimmung. Diese Liste wird derzeit aktualisiert.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Betreffend die Steuerveranlagungen kann die ESTV zum jetzigen Zeitpunkt keine aussagekräftigen Angaben machen. Die Fristen für die Einreichung der betroffenen Mehrwertsteuerabrechnungen laufen noch, weshalb eine Bewertung der Auswirkungen der neuen Regelung auf die Steuereinnahmen (noch) nicht möglich ist.</span></p><p><span> </span></p><p><u><span>Zu 3</span></u><span>: Die ESTV hat, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), bereits spezifische Massnahmen umgesetzt, um die steuerpflichtigen Personen zu informieren. Vor Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelung wurden Informationsveranstaltungen mit den betroffenen in- und ausländischen Branchen sowie mit ausländischen Botschaften organisiert. Ergänzend wurde auf der Internetseite der ESTV eine Praxis für den Bereich der elektronischen Plattformen veröffentlicht (MWST-Branchen-Info 27 „Elektronische Plattformen“). Sollten die Melde-, Abrechnungs- oder Zahlungspflichten dennoch nicht eingehalten werden, sieht das Gesetz verschiedene Massnahmen vor. Dazu gehören das Verbot des Imports und – als letztes Mittel – die Vernichtung der betroffenen Pakete. Darüber hinaus verfügen die ESTV und das BAZG über die gängigen Kontroll- und Sanktionsinstrumente wie Vor-Ort-Kontrollen und Bussen. Auf Anfrage eines Unternehmens gibt die ESTV zudem rechtsverbindlich Auskunft, ob es eine Plattform im Sinne von Art. 20a MWSTG ist.</span><span></span></p></span>
- <p>Seit dem 1. 1. 2025 gilt in der Schweiz eine neue Mehrwertsteuerregelung für elektronische Plattformen.</p><ol><li>Wie haben sich die Anzahl der MWST-Anmeldungen und die Steuerveranlagungen seit der Einführung der neuen Regelung entwickelt?</li><li>Wie verteilt sich der Anstieg der MWST-Anmeldungen auf inländische und ausländische Unternehmen?</li><li>Welche Massnahmen ergreift die ESTV konkret in diesem Jahr, um sicherzustellen, dass alle Unternehmen mit einer UID ihre Mehrwertsteuerpflicht tatsächlich erfüllen?</li></ol>
- Bestandsaufnahme der neuen MWST-Plattformbesteuerung
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