Ungereimtheiten bei der Auswertung der Vernehmlassung zur Abschaffung der schriftlichen Abschlussprüfung allgemeinbildender Unterricht

ShortId
25.1004
Id
20251004
Updated
14.11.2025 03:07
Language
de
Title
Ungereimtheiten bei der Auswertung der Vernehmlassung zur Abschaffung der schriftlichen Abschlussprüfung allgemeinbildender Unterricht
AdditionalIndexing
32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Auswertung der Vernehmlassung korrekt vorgenommen wurde. Die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung des SBFI über die Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung sind in zwei Berichten zusammengefasst, welche im Januar 2025 publiziert wurden: Der eine fasst die Stellungnahmen zur Totalrevision der Verordnung zusammen, der andere behandelt die Stellungnahmen zur Revision des Rahmenlehrplans für die Allgemeinbildung (www.fedlex.admin.ch &gt; Vernehmlassungen &gt; Abgeschlossene Vernehmlassungen &gt; 2024 &gt; WBF). Die Analyse zeigt, dass in der Vernehmlassung insbesondere zwei Punkte kontrovers diskutiert wurden: der Wegfall der Abweichungsmöglichkeit bei integrierter Allgemeinbildung sowie der Ersatz der schriftlichen Schlussprüfung durch eine aufgewertete Schlussarbeit mit vertiefendem Gespräch. Da diese Punkte anschliessend auch politisch und medial aufgegriffen wurden, hat das SBFI zusätzlich eine synoptische Zusammenfassung publiziert. Diese zeigt anhand einer Tabelle auf, wie die verschiedenen Resultate der Vernehmlassung interpretiert wurden.</span></p><p><span>2./3. Die Mitte hat sich anlässlich der Vernehmlassung wie folgt geäussert: </span><em><span>«Angesichts der Wichtigkeit der Allgemeinbildung geht die Mitte davon aus, dass der Qualifikationsbereich Allgemeinbildung im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 des Verordnungsentwurfs sowie des Abschnitts 3.3 des erläuternden Berichts mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Nur im Kontext einer Abschlussprüfung können die Kandidatinnen und Kandidaten im «Qualifikationsbereich Allgemeinbildung» nachweisen, dass sie die im Rahmenplan aufgeführten Kompetenzen erworben haben. Dieser Grundsatz sollte ebenso für den Fall gelten, wenn die Allgemeinbildung in den Fachunterricht integriert ist.».</span></em></p><p><span>Im Vernehmlassungsentwurf wurde nicht die Abschaffung einer Abschlussprüfung vorgeschlagen. Der Entwurf sah vor, dass die Allgemeinbildung durch eine Schlussarbeit abgeschlossen wird. Dabei werden der Prozess, das Produkt, die Präsentation sowie ein 30-minütiges vertiefendes Gespräch bewertet. Dies bedeutet, dass einzig die Prüfungsform angepasst wurde. Die Schlussarbeit mit den Bewertungselementen ist auch dann als Prüfung vorgesehen, wenn die Allgemeinbildung in den Fachunterricht integriert ist. </span></p><p><span>Die Mitte hat sich nicht zur Prüfungsform geäussert, sondern betont, dass der Qualifikationsbereich Allgemeinbildung weiterhin «mit einer Prüfung abgeschlossen» werden soll. Weil aus der Stellungnahme nicht eindeutig hervorging, was mit «Abschlussprüfung» gemeint war, hat das SBFI die entsprechende Stellungnahme als «neutral oder unklar» eingeordnet.</span></p></span>
  • <p>Im Zusammenhang mit der Frage, ob im Fach Allgemeinbildung die schriftliche Schlussprüfung abgeschafft werden soll, zeigten sich in der Auswertung der Vernehmlassung einige Ungereimtheiten.</p><p>&nbsp;</p><p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Auswertung der Vernehmlassung korrekt erstellt wurde und die eingereichten Stellungnahmen widerspiegelt?</p><p>2. Falls ja, wie erklärt er sich dann offensichtliche Widersprüche wie beispielsweise dass die Mitte als "neutral/unklar" aufgelistet wird, in ihrer Vernehmlassungsantwort jedoch schrieb: «Nur im Kontext einer Abschlussprüfung können die Kandidatinnen und Kandidaten (…) nachweisen, dass sie die im Rahmenlehrplan aufgeführten Kompetenzen erworben haben.»?</p><p>3. Falls nein, wie kam es zu dieser fehlerhaften Auswertung, welche Konsequenzen zieht der Bundesrat und wird ein korrigierter Bericht veröffentlicht?</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bedanke mich beim Bundesrat für die Beantwortung meiner Fragen.</p>
  • Ungereimtheiten bei der Auswertung der Vernehmlassung zur Abschaffung der schriftlichen Abschlussprüfung allgemeinbildender Unterricht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Auswertung der Vernehmlassung korrekt vorgenommen wurde. Die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Totalrevision der Verordnung des SBFI über die Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung sind in zwei Berichten zusammengefasst, welche im Januar 2025 publiziert wurden: Der eine fasst die Stellungnahmen zur Totalrevision der Verordnung zusammen, der andere behandelt die Stellungnahmen zur Revision des Rahmenlehrplans für die Allgemeinbildung (www.fedlex.admin.ch &gt; Vernehmlassungen &gt; Abgeschlossene Vernehmlassungen &gt; 2024 &gt; WBF). Die Analyse zeigt, dass in der Vernehmlassung insbesondere zwei Punkte kontrovers diskutiert wurden: der Wegfall der Abweichungsmöglichkeit bei integrierter Allgemeinbildung sowie der Ersatz der schriftlichen Schlussprüfung durch eine aufgewertete Schlussarbeit mit vertiefendem Gespräch. Da diese Punkte anschliessend auch politisch und medial aufgegriffen wurden, hat das SBFI zusätzlich eine synoptische Zusammenfassung publiziert. Diese zeigt anhand einer Tabelle auf, wie die verschiedenen Resultate der Vernehmlassung interpretiert wurden.</span></p><p><span>2./3. Die Mitte hat sich anlässlich der Vernehmlassung wie folgt geäussert: </span><em><span>«Angesichts der Wichtigkeit der Allgemeinbildung geht die Mitte davon aus, dass der Qualifikationsbereich Allgemeinbildung im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 des Verordnungsentwurfs sowie des Abschnitts 3.3 des erläuternden Berichts mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Nur im Kontext einer Abschlussprüfung können die Kandidatinnen und Kandidaten im «Qualifikationsbereich Allgemeinbildung» nachweisen, dass sie die im Rahmenplan aufgeführten Kompetenzen erworben haben. Dieser Grundsatz sollte ebenso für den Fall gelten, wenn die Allgemeinbildung in den Fachunterricht integriert ist.».</span></em></p><p><span>Im Vernehmlassungsentwurf wurde nicht die Abschaffung einer Abschlussprüfung vorgeschlagen. Der Entwurf sah vor, dass die Allgemeinbildung durch eine Schlussarbeit abgeschlossen wird. Dabei werden der Prozess, das Produkt, die Präsentation sowie ein 30-minütiges vertiefendes Gespräch bewertet. Dies bedeutet, dass einzig die Prüfungsform angepasst wurde. Die Schlussarbeit mit den Bewertungselementen ist auch dann als Prüfung vorgesehen, wenn die Allgemeinbildung in den Fachunterricht integriert ist. </span></p><p><span>Die Mitte hat sich nicht zur Prüfungsform geäussert, sondern betont, dass der Qualifikationsbereich Allgemeinbildung weiterhin «mit einer Prüfung abgeschlossen» werden soll. Weil aus der Stellungnahme nicht eindeutig hervorging, was mit «Abschlussprüfung» gemeint war, hat das SBFI die entsprechende Stellungnahme als «neutral oder unklar» eingeordnet.</span></p></span>
    • <p>Im Zusammenhang mit der Frage, ob im Fach Allgemeinbildung die schriftliche Schlussprüfung abgeschafft werden soll, zeigten sich in der Auswertung der Vernehmlassung einige Ungereimtheiten.</p><p>&nbsp;</p><p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Auswertung der Vernehmlassung korrekt erstellt wurde und die eingereichten Stellungnahmen widerspiegelt?</p><p>2. Falls ja, wie erklärt er sich dann offensichtliche Widersprüche wie beispielsweise dass die Mitte als "neutral/unklar" aufgelistet wird, in ihrer Vernehmlassungsantwort jedoch schrieb: «Nur im Kontext einer Abschlussprüfung können die Kandidatinnen und Kandidaten (…) nachweisen, dass sie die im Rahmenlehrplan aufgeführten Kompetenzen erworben haben.»?</p><p>3. Falls nein, wie kam es zu dieser fehlerhaften Auswertung, welche Konsequenzen zieht der Bundesrat und wird ein korrigierter Bericht veröffentlicht?</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bedanke mich beim Bundesrat für die Beantwortung meiner Fragen.</p>
    • Ungereimtheiten bei der Auswertung der Vernehmlassung zur Abschaffung der schriftlichen Abschlussprüfung allgemeinbildender Unterricht

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