Anteil und Struktur der Personalkosten des Bundes

ShortId
25.1010
Id
20251010
Updated
14.11.2025 03:14
Language
de
Title
Anteil und Struktur der Personalkosten des Bundes
AdditionalIndexing
24;04;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.&nbsp;Der Anteil der Personalausgaben gemessen an den ordentlichen Gesamtausgaben des Bundes beträgt im Rechnungsjahr 2024 7,7 Prozent und ist seit 2019 kontinuierlich leicht zurückgegangen. Seit drei Jahren liegt er unter 8,0 Prozent. Aufgrund zahlreicher Strukturbrüche ist eine verlässliche Vergleichbarkeit über einen längeren Zeitraum nur bedingt möglich.</p><p>&nbsp;</p><p>2.&nbsp;Rund 42 Prozent oder knapp 16’400 Vollzeitstellen (FTE) von insgesamt 38’962 FTE der Bundesverwaltung können dem Sicherheitsbereich zugeordnet werden. Für die Beantwortung der Frage wurden nachfolgende Verwaltungseinheiten zum Sicherheitsbereich gezählt: die Verteidigung, der Nachrichtendienst des Bundes, die armasuisse, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik, das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit und das Bundesamt für Polizei.</p><p>&nbsp;</p><p>3.&nbsp;Mit dem Entlastungspaket 27 will der Bundesrat unter anderem die Voraussetzung für ein beschleunigtes Armeewachstum und für die Finanzierung des Bundesbeitrages an die AHV schaffen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass auch das Bundespersonal einen Beitrag an das Entlastungspaket 27 leisten muss. Dieser soll im Jahr 2028 rund 180 Millionen Franken betragen.</p><p>&nbsp;</p><p>Um zu vermeiden, dass der vom Parlament beschlossene Ausbau der Armee konterkariert wird, wurde die Armee vom Bundesrat im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket 27 von weiteren Kürzungen ausgenommen. Dies vor dem Hintergrund, dass das Parlament den Bundesrat mit Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2026–2028 bereits mit einer Senkung der Betriebsausgaben der Armee beauftragt hat, um die steigenden Rüstungsausgaben teilweise armeeintern zu kompensieren.</p><p>&nbsp;</p><p>4.&nbsp;Bei den angesprochenen Regelungen handelt es sich nicht um Privilegien. Das Berufsmilitär muss sich besonderen Anforderungen stellen und sein Einsatz richtet sich nach dem dienstlichen Bedarf. Es erfasst dabei keine Arbeitszeit, hat kein Anrecht auf Kompensation von Mehrarbeit, Überzeit und Gleitzeit und erhält keine Vergütungen für Sonntags- und Nachtarbeit, Überzeit und Gleitzeit. Im Weiteren ist das Berufsmilitär der Versetzungspflicht unterstellt. Ihm kann jederzeit eine andere Funktion oder ein anderer Arbeitsort zugewiesen werden. Das erfordert eine erhöhte berufliche und private Flexibilität.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese besonderen Anforderungen werden mit Arbeitgeberleistungen nach der Verordnung über die Pensionierung von Angehörigen der besonderen Personalkategorien (VPABP; SR 172.220.111.35) abgegolten. Es handelt sich um Beiträge des Arbeitgebers zugunsten der beruflichen Vorsorge im Umfang von rund 9,7 Millionen Franken pro Jahr für rund 2'100 Mitarbeitende sowie um 7 Kompensationstage für Berufsoffizierinnen und -offiziere sowie Angehörige des militärischen Flugdienstes respektive 10 Kompensationstage für Berufsunteroffizierinnen und -offiziere.</p><p>&nbsp;</p><p>Berufsoffizierinnen und -offizieren, Berufsunteroffizierinnen und -offizieren sowie Angehörigen des militärischen Flugdienstes wird ein persönliches Dienstfahrzeug für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellt. Wenn das Fahrzeug auch für private Zwecke verwendet wird, beteiligen sich die Mitarbeitenden mit einer monatlichen Pauschale zwischen 250 und 320 Franken. Bei reduziertem Beschäftigungsgrad erhöht sich die Pauschale. Zusätzlich wird für die private Nutzung pauschal ein Anteil von monatlich 0,9 Prozent des Kaufpreises des Fahrzeugs als Lohn aufgerechnet und muss versteuert werden.</p>
  • <p>Aktuell hat das Eidgenössische Personalamt vom Finanzdepartement Vorgaben zur Senkung der Personalkosten. Gleichzeitig wird von rechten Parteien lautstark und aggressiv gefordert, die angeblich ausufernden Personalkosten zu reduzieren , um so den Ausbau der "Verteidigungsfähigkeit" unserer Armee zu finanzieren. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>1. Wie hoch sind die Personalkosten im Verhältnis zu den gesamten Bundesausgaben? Wie hat sich dieser Anteil an den Gesamtausgaben im Laufe der letzten Jahrzehnte entwickelt.&nbsp;</p><p>2. Wie ist die Verteilungs-Struktur des Personals in der Bundesverwaltung? Ist es korrekt, dass ungefähr 30% des Personals im VBS (also der Armee, Nachrichtendienst beschäftigt ist) und 33% des Gesamtpersonals sicherheitsrelevante Aufgaben wahrnimmt (z.B. Grenzschutz)? Wie ist dies genau?</p><p>3. Erachtet der Bundesrat es als zweckmässig die Personalkoten zu reduzieren, um die Armee auszubauen und die Sicherheit zu erhöhen? Oder sieht er darin einen gewissen Widerspruch zur Zielsetzung, da ja ein Grossteil der Personalkosten durch sicherheitsrelevantes Personal entstehen?&nbsp;</p><p>4. Besonders Armee-Kader geniessen verschiedene geldwerte Privilegien. Welche sind das? Wieviel Kosten könnten bei Abschaffung dieser Privilegien reduziert werden? Entsprechen diese Kosten ungefähr den Kostenreduktionsvorgaben des Eidgenössischen Personalamts?</p>
  • Anteil und Struktur der Personalkosten des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.&nbsp;Der Anteil der Personalausgaben gemessen an den ordentlichen Gesamtausgaben des Bundes beträgt im Rechnungsjahr 2024 7,7 Prozent und ist seit 2019 kontinuierlich leicht zurückgegangen. Seit drei Jahren liegt er unter 8,0 Prozent. Aufgrund zahlreicher Strukturbrüche ist eine verlässliche Vergleichbarkeit über einen längeren Zeitraum nur bedingt möglich.</p><p>&nbsp;</p><p>2.&nbsp;Rund 42 Prozent oder knapp 16’400 Vollzeitstellen (FTE) von insgesamt 38’962 FTE der Bundesverwaltung können dem Sicherheitsbereich zugeordnet werden. Für die Beantwortung der Frage wurden nachfolgende Verwaltungseinheiten zum Sicherheitsbereich gezählt: die Verteidigung, der Nachrichtendienst des Bundes, die armasuisse, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, das Staatssekretariat für Sicherheitspolitik, das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit und das Bundesamt für Polizei.</p><p>&nbsp;</p><p>3.&nbsp;Mit dem Entlastungspaket 27 will der Bundesrat unter anderem die Voraussetzung für ein beschleunigtes Armeewachstum und für die Finanzierung des Bundesbeitrages an die AHV schaffen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass auch das Bundespersonal einen Beitrag an das Entlastungspaket 27 leisten muss. Dieser soll im Jahr 2028 rund 180 Millionen Franken betragen.</p><p>&nbsp;</p><p>Um zu vermeiden, dass der vom Parlament beschlossene Ausbau der Armee konterkariert wird, wurde die Armee vom Bundesrat im Zusammenhang mit dem Entlastungspaket 27 von weiteren Kürzungen ausgenommen. Dies vor dem Hintergrund, dass das Parlament den Bundesrat mit Bundesbeschluss II über den Finanzplan für die Jahre 2026–2028 bereits mit einer Senkung der Betriebsausgaben der Armee beauftragt hat, um die steigenden Rüstungsausgaben teilweise armeeintern zu kompensieren.</p><p>&nbsp;</p><p>4.&nbsp;Bei den angesprochenen Regelungen handelt es sich nicht um Privilegien. Das Berufsmilitär muss sich besonderen Anforderungen stellen und sein Einsatz richtet sich nach dem dienstlichen Bedarf. Es erfasst dabei keine Arbeitszeit, hat kein Anrecht auf Kompensation von Mehrarbeit, Überzeit und Gleitzeit und erhält keine Vergütungen für Sonntags- und Nachtarbeit, Überzeit und Gleitzeit. Im Weiteren ist das Berufsmilitär der Versetzungspflicht unterstellt. Ihm kann jederzeit eine andere Funktion oder ein anderer Arbeitsort zugewiesen werden. Das erfordert eine erhöhte berufliche und private Flexibilität.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese besonderen Anforderungen werden mit Arbeitgeberleistungen nach der Verordnung über die Pensionierung von Angehörigen der besonderen Personalkategorien (VPABP; SR 172.220.111.35) abgegolten. Es handelt sich um Beiträge des Arbeitgebers zugunsten der beruflichen Vorsorge im Umfang von rund 9,7 Millionen Franken pro Jahr für rund 2'100 Mitarbeitende sowie um 7 Kompensationstage für Berufsoffizierinnen und -offiziere sowie Angehörige des militärischen Flugdienstes respektive 10 Kompensationstage für Berufsunteroffizierinnen und -offiziere.</p><p>&nbsp;</p><p>Berufsoffizierinnen und -offizieren, Berufsunteroffizierinnen und -offizieren sowie Angehörigen des militärischen Flugdienstes wird ein persönliches Dienstfahrzeug für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellt. Wenn das Fahrzeug auch für private Zwecke verwendet wird, beteiligen sich die Mitarbeitenden mit einer monatlichen Pauschale zwischen 250 und 320 Franken. Bei reduziertem Beschäftigungsgrad erhöht sich die Pauschale. Zusätzlich wird für die private Nutzung pauschal ein Anteil von monatlich 0,9 Prozent des Kaufpreises des Fahrzeugs als Lohn aufgerechnet und muss versteuert werden.</p>
    • <p>Aktuell hat das Eidgenössische Personalamt vom Finanzdepartement Vorgaben zur Senkung der Personalkosten. Gleichzeitig wird von rechten Parteien lautstark und aggressiv gefordert, die angeblich ausufernden Personalkosten zu reduzieren , um so den Ausbau der "Verteidigungsfähigkeit" unserer Armee zu finanzieren. In diesem Zusammenhang stellen sich verschiedene Fragen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>1. Wie hoch sind die Personalkosten im Verhältnis zu den gesamten Bundesausgaben? Wie hat sich dieser Anteil an den Gesamtausgaben im Laufe der letzten Jahrzehnte entwickelt.&nbsp;</p><p>2. Wie ist die Verteilungs-Struktur des Personals in der Bundesverwaltung? Ist es korrekt, dass ungefähr 30% des Personals im VBS (also der Armee, Nachrichtendienst beschäftigt ist) und 33% des Gesamtpersonals sicherheitsrelevante Aufgaben wahrnimmt (z.B. Grenzschutz)? Wie ist dies genau?</p><p>3. Erachtet der Bundesrat es als zweckmässig die Personalkoten zu reduzieren, um die Armee auszubauen und die Sicherheit zu erhöhen? Oder sieht er darin einen gewissen Widerspruch zur Zielsetzung, da ja ein Grossteil der Personalkosten durch sicherheitsrelevantes Personal entstehen?&nbsp;</p><p>4. Besonders Armee-Kader geniessen verschiedene geldwerte Privilegien. Welche sind das? Wieviel Kosten könnten bei Abschaffung dieser Privilegien reduziert werden? Entsprechen diese Kosten ungefähr den Kostenreduktionsvorgaben des Eidgenössischen Personalamts?</p>
    • Anteil und Struktur der Personalkosten des Bundes

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