Wird dem neofaschistischen Terroristen Marco Toffaloni eines Tages die Staatsbürgerschaft entzogen und er nach Italien abgeschoben?
- ShortId
-
25.1013
- Id
-
20251013
- Updated
-
14.11.2025 03:12
- Language
-
de
- Title
-
Wird dem neofaschistischen Terroristen Marco Toffaloni eines Tages die Staatsbürgerschaft entzogen und er nach Italien abgeschoben?
- AdditionalIndexing
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09;1231;1216;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <span><p><span>1. Zunächst ist festzuhalten, dass der Bundesrat aus Gründen des Datenschutzes keine Informationen zu Einzelfällen bekannt gibt. Im Bereich der Einbürgerung arbeitet das Staatssekretariat für Migration (SEM) eng mit dem Bundesamt für Polizei (fedpol) und dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) sowie weiteren Bundesstellen zusammen. Zudem werden alle Einbürgerungsgesuche systematisch dem NDB unterbreitet. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2./3./4./5. In Anwendung von Artikel 42 des Bürgerrechtsgesetzes (BüG; SR 141.0) und Artikel 30 der Bürgerrechtsverordnung (BüV; SR 141.1) kann das SEM mit Zustimmung der Behörde des Heimatkantons einer Doppelbürgerin oder einem Doppelbürger das Schweizer Bürgerrecht entziehen, wenn ihr oder sein Verhalten den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist. Einer Person, die ein schweres Verbrechen im Rahmen von terroristischen Aktivitäten, gewalttätigem Extremismus oder der organisierten Kriminalität begeht, kann die Doppelbürgerschaft entzogen werden (Art. 30 Abs. 1 Bst. b BüV). Bei einer rechtskräftigen Verurteilung in der Schweiz oder im Ausland (Art. 30 Abs. 2 BüV) prüft das SEM systematisch die Möglichkeit eines Bürgerrechtsentzugs. Wird einer Doppelbürgerin oder einem Doppelbürger das Bürgerrecht entzogen, prüft fedpol von Amtes wegen, ob eine Ausweisung nach Artikel 68 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) zur Wahrung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz verfügt werden kann. Der Entzug des Schweizer Bürgerrechts ist nur möglich, wenn die betroffene Person Doppelbürgerin oder Doppelbürger ist. Die von fedpol verfügte Ausweisung wird mit einem befristeten oder unbefristeten Einreiseverbot verbunden (Art. 68 Abs. 3 AIG). </span></p><p><span> </span></p><p><span>6. Der Bundesrat kann nicht in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren eingreifen, die der Souveränität eines ausländischen Staates unterliegen. Ausserdem kann ein rechtskräftiger und vollstreckbarer Strafentscheid eines anderen Staates auf dessen Ersuchen in der Schweiz vollstreckt werden (Art. 94 ff. des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen; IRSG; SR 351.1).</span></p></span>
- <p>Am 28. Mai 1974 fand auf der Piazza della Loggia in Brescia, Italien, eine Gewerkschaftsdemonstration gegen den neofaschistischen Terrorismus statt. Während dieser Kundgebung verübten Mitglieder der neofaschistischen Gruppe "Ordine Nuovo" einen schrecklichen Anschlag: Sie platzierten eine Bombe in einem Mülleimer; 9 Tote und über 100 Verletzte waren die Folge.</p><p> </p><p>Marco Toffaloni wird beschuldigt, als damals 16-Jähriger Mitglied dieser Gruppe gewesen zu sein und die tödliche Bombe deponiert zu haben. Die Zeugenaussagen, insbesondere des reuigen Gianpaolo Stimamiglio, Marco Toffalonis nachgewiesene Anwesenheit am Tatort und seine Verbindungen zur Gruppe "Ordine Nuovo" lassen keinen Raum für Zweifel an seiner Schuld. </p><p> </p><p>In den darauffolgenden Jahren floh Marco Toffaloni aus Italien und zog in die Schweiz. Er heiratete eine Schweizerin und nahm ihren Familiennamen, Müller, an. Durch diese Heirat erwarb er auf einfache Weise die Schweizer Staatsbürgerschaft. Nach Verstreichen der Zeit, die notwendig ist, um die Staatsangehörigkeit nicht zu verlieren, liess Toffaloni sich scheiden. Heute heisst er offiziell Marco Müller und lebt im Kanton Graubünden. </p><p> </p><p>Sein Verfahren wurde in Italien am 5. April 2023 vor dem Jugendstrafgericht in Brescia eröffnet. Die Anklage forderte eine Haftstrafe von 30 Jahren. Die Urteilsverkündung wurde für den 6. April 2025 angesetzt. </p><p> </p><p>Ist sein Urteil einmal rechtskräftig, können die Schweizer Behörden Marco Toffaloni aufgrund seiner Schweizer Staatsangehörigkeit nicht an Italien ausliefern. Aus rechtlichen Gründen können sie die Strafe auch nicht in der Schweiz vollstrecken. </p><p> </p><p>In diesem Fall würde sich die Frage stellen, ob die Schweizer Staatsbürgerschaft wegen der Beteiligung an einem terroristischen Verbrechen entzogen werden sollte. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass Marco Toffaloni die teuflische Strategie entwickelt hat, zunächst Schweizer zu werden und dann seine italienische Staatsbürgerschaft aufzugeben, um der Justiz zu entgehen.</p><p> </p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p> </p><ol><li><p>Seit wann ist dem Bundesrat bekannt, dass sich der neofaschistische Terrorist Marco Toffaloni in der Schweiz versteckt? Warum hat er keine Schritte unternommen, um seine Einbürgerung zu verhindern oder deren Entzug zu erwirken und seine Ausweisung zu veranlassen?</p><p> </p></li><li><p>Falls Marco Toffaloni in Italien tatsächlich für den Terrorakt in Brescia verurteilt wird; Wird ihm der Bundesrat bei Rechtskraft des Urteils die Schweizer Staatsbürgerschaft entziehen, wie er es bei Personen mit Verbindungen zum Islamischen Staat getan hat? Wird dieser Entzug Toffalonis Abschiebung nach Italien vorangehen?</p><p> </p></li><li><p>Wenn Marco Toffaloni auf machiavellistische Weise auf die italienische Staatsangehörigkeit verzichtet hat, um der italienischen Justiz zu entgehen: Wird der Bundesrat ihm mit der Ausweisung nach Italien trotzdem die Schweizer Staatsangehörigkeit entziehen?</p><p> </p></li><li><p>Kann man angesichts des Falls von Marco Toffaloni davon ausgehen, dass jedem Schweizer Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft, der rechtskräftig wegen eines im Ausland begangenen Terrorakts verurteilt wird, systematisch die Schweizer Staatsbürgerschaft entzogen und er in sein Herkunftsland abgeschoben wird?</p><p> </p></li><li><p>Ebenfalls im Hinblick auf den Fall von Marco Toffaloni stellt sich die folgende Frage: Hat ein ausländischer Staatsangehöriger, der im Ausland wegen eines Verbrechens vor Gericht gestellt wurde, die Schweizer Staatsbürgerschaft erworben und auf die Staatsbürgerschaft seines Herkunftslandes verzichtet – und dadurch das Schweizer Bürgerrecht und dasjenige seines Herkunftslandes instrumentalisiert – wird diesem Staatsangehörigen trotzdem die Schweizer Staatsbürgerschaft entzogen und er in sein Herkunftsland abgeschoben? </p><p> </p></li><li>Sollte dies nicht der Fall sein: Hält es der Bundesrat dann nicht für notwendig, auf die Behörden des Herkunftslandes einzuwirken, damit diese die Annullierung des Verzichts auf die Staatsangehörigkeit des Straftäters vornehmen, um den Entzug der Schweizer Staatsangehörigkeit und die Ausweisung zu ermöglichen?</li></ol>
- Wird dem neofaschistischen Terroristen Marco Toffaloni eines Tages die Staatsbürgerschaft entzogen und er nach Italien abgeschoben?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>1. Zunächst ist festzuhalten, dass der Bundesrat aus Gründen des Datenschutzes keine Informationen zu Einzelfällen bekannt gibt. Im Bereich der Einbürgerung arbeitet das Staatssekretariat für Migration (SEM) eng mit dem Bundesamt für Polizei (fedpol) und dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) sowie weiteren Bundesstellen zusammen. Zudem werden alle Einbürgerungsgesuche systematisch dem NDB unterbreitet. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2./3./4./5. In Anwendung von Artikel 42 des Bürgerrechtsgesetzes (BüG; SR 141.0) und Artikel 30 der Bürgerrechtsverordnung (BüV; SR 141.1) kann das SEM mit Zustimmung der Behörde des Heimatkantons einer Doppelbürgerin oder einem Doppelbürger das Schweizer Bürgerrecht entziehen, wenn ihr oder sein Verhalten den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist. Einer Person, die ein schweres Verbrechen im Rahmen von terroristischen Aktivitäten, gewalttätigem Extremismus oder der organisierten Kriminalität begeht, kann die Doppelbürgerschaft entzogen werden (Art. 30 Abs. 1 Bst. b BüV). Bei einer rechtskräftigen Verurteilung in der Schweiz oder im Ausland (Art. 30 Abs. 2 BüV) prüft das SEM systematisch die Möglichkeit eines Bürgerrechtsentzugs. Wird einer Doppelbürgerin oder einem Doppelbürger das Bürgerrecht entzogen, prüft fedpol von Amtes wegen, ob eine Ausweisung nach Artikel 68 des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG; SR 142.20) zur Wahrung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz verfügt werden kann. Der Entzug des Schweizer Bürgerrechts ist nur möglich, wenn die betroffene Person Doppelbürgerin oder Doppelbürger ist. Die von fedpol verfügte Ausweisung wird mit einem befristeten oder unbefristeten Einreiseverbot verbunden (Art. 68 Abs. 3 AIG). </span></p><p><span> </span></p><p><span>6. Der Bundesrat kann nicht in Gerichts- oder Verwaltungsverfahren eingreifen, die der Souveränität eines ausländischen Staates unterliegen. Ausserdem kann ein rechtskräftiger und vollstreckbarer Strafentscheid eines anderen Staates auf dessen Ersuchen in der Schweiz vollstreckt werden (Art. 94 ff. des Bundesgesetzes über internationale Rechtshilfe in Strafsachen; IRSG; SR 351.1).</span></p></span>
- <p>Am 28. Mai 1974 fand auf der Piazza della Loggia in Brescia, Italien, eine Gewerkschaftsdemonstration gegen den neofaschistischen Terrorismus statt. Während dieser Kundgebung verübten Mitglieder der neofaschistischen Gruppe "Ordine Nuovo" einen schrecklichen Anschlag: Sie platzierten eine Bombe in einem Mülleimer; 9 Tote und über 100 Verletzte waren die Folge.</p><p> </p><p>Marco Toffaloni wird beschuldigt, als damals 16-Jähriger Mitglied dieser Gruppe gewesen zu sein und die tödliche Bombe deponiert zu haben. Die Zeugenaussagen, insbesondere des reuigen Gianpaolo Stimamiglio, Marco Toffalonis nachgewiesene Anwesenheit am Tatort und seine Verbindungen zur Gruppe "Ordine Nuovo" lassen keinen Raum für Zweifel an seiner Schuld. </p><p> </p><p>In den darauffolgenden Jahren floh Marco Toffaloni aus Italien und zog in die Schweiz. Er heiratete eine Schweizerin und nahm ihren Familiennamen, Müller, an. Durch diese Heirat erwarb er auf einfache Weise die Schweizer Staatsbürgerschaft. Nach Verstreichen der Zeit, die notwendig ist, um die Staatsangehörigkeit nicht zu verlieren, liess Toffaloni sich scheiden. Heute heisst er offiziell Marco Müller und lebt im Kanton Graubünden. </p><p> </p><p>Sein Verfahren wurde in Italien am 5. April 2023 vor dem Jugendstrafgericht in Brescia eröffnet. Die Anklage forderte eine Haftstrafe von 30 Jahren. Die Urteilsverkündung wurde für den 6. April 2025 angesetzt. </p><p> </p><p>Ist sein Urteil einmal rechtskräftig, können die Schweizer Behörden Marco Toffaloni aufgrund seiner Schweizer Staatsangehörigkeit nicht an Italien ausliefern. Aus rechtlichen Gründen können sie die Strafe auch nicht in der Schweiz vollstrecken. </p><p> </p><p>In diesem Fall würde sich die Frage stellen, ob die Schweizer Staatsbürgerschaft wegen der Beteiligung an einem terroristischen Verbrechen entzogen werden sollte. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass Marco Toffaloni die teuflische Strategie entwickelt hat, zunächst Schweizer zu werden und dann seine italienische Staatsbürgerschaft aufzugeben, um der Justiz zu entgehen.</p><p> </p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p> </p><ol><li><p>Seit wann ist dem Bundesrat bekannt, dass sich der neofaschistische Terrorist Marco Toffaloni in der Schweiz versteckt? Warum hat er keine Schritte unternommen, um seine Einbürgerung zu verhindern oder deren Entzug zu erwirken und seine Ausweisung zu veranlassen?</p><p> </p></li><li><p>Falls Marco Toffaloni in Italien tatsächlich für den Terrorakt in Brescia verurteilt wird; Wird ihm der Bundesrat bei Rechtskraft des Urteils die Schweizer Staatsbürgerschaft entziehen, wie er es bei Personen mit Verbindungen zum Islamischen Staat getan hat? Wird dieser Entzug Toffalonis Abschiebung nach Italien vorangehen?</p><p> </p></li><li><p>Wenn Marco Toffaloni auf machiavellistische Weise auf die italienische Staatsangehörigkeit verzichtet hat, um der italienischen Justiz zu entgehen: Wird der Bundesrat ihm mit der Ausweisung nach Italien trotzdem die Schweizer Staatsangehörigkeit entziehen?</p><p> </p></li><li><p>Kann man angesichts des Falls von Marco Toffaloni davon ausgehen, dass jedem Schweizer Bürger mit doppelter Staatsbürgerschaft, der rechtskräftig wegen eines im Ausland begangenen Terrorakts verurteilt wird, systematisch die Schweizer Staatsbürgerschaft entzogen und er in sein Herkunftsland abgeschoben wird?</p><p> </p></li><li><p>Ebenfalls im Hinblick auf den Fall von Marco Toffaloni stellt sich die folgende Frage: Hat ein ausländischer Staatsangehöriger, der im Ausland wegen eines Verbrechens vor Gericht gestellt wurde, die Schweizer Staatsbürgerschaft erworben und auf die Staatsbürgerschaft seines Herkunftslandes verzichtet – und dadurch das Schweizer Bürgerrecht und dasjenige seines Herkunftslandes instrumentalisiert – wird diesem Staatsangehörigen trotzdem die Schweizer Staatsbürgerschaft entzogen und er in sein Herkunftsland abgeschoben? </p><p> </p></li><li>Sollte dies nicht der Fall sein: Hält es der Bundesrat dann nicht für notwendig, auf die Behörden des Herkunftslandes einzuwirken, damit diese die Annullierung des Verzichts auf die Staatsangehörigkeit des Straftäters vornehmen, um den Entzug der Schweizer Staatsangehörigkeit und die Ausweisung zu ermöglichen?</li></ol>
- Wird dem neofaschistischen Terroristen Marco Toffaloni eines Tages die Staatsbürgerschaft entzogen und er nach Italien abgeschoben?
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