Beteiligung des VBS an der Strafuntersuchung zu den Emix-Maskendeals

ShortId
25.1018
Id
20251018
Updated
14.11.2025 03:05
Language
de
Title
Beteiligung des VBS an der Strafuntersuchung zu den Emix-Maskendeals
AdditionalIndexing
09;2841;1216;15;1221
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><ol><li><span>Nein, die Eidgenossenschaft tritt nicht mehr als Privatklägerin im Strafverfahren gegen zwei Privatpersonen der Firma EMIX auf. Das VBS hat auf Grundlage rechtlicher Abklärungen im Jahr 2024 ihren Verzicht auf die Stellung als Privatklägerin bei der Staatsanwaltschaft Zürich erklärt.</span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="2"><li><span>Im Frühjahr 2021 hat die Schweizer Armee ein Kulanzangebot der Firma EMIX Trading AG erwirkt, sämtliche von ihr gelieferten und noch bei der Armeeapotheke eingelagerten FFP2- und KN95 Masken freiwillig und kostenlos durch neue, konforme und qualitativ einwandfreie FFP-Masken auszutauschen. Dieser Austausch hat stattgefunden.</span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="3"><li><span>Bei der Beschaffung der dringend benötigten medizinischen Güter für das Gesundheitswesen Schweiz war im Frühjahr 2020 der Beschaffungspreis ein sekundäres Beurteilungskriterium. Angesichts der weltweiten Mangellage und des volatilen Marktes wurden die Güter in erster Linie nach Verfügbarkeit, Qualität und nach Lieferzeit beurteilt. </span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Beschaffungspreise entsprachen zu jenem Zeitpunkt der Marktsituation. Dabei hielt sich die Armeeapotheke immer an die vom Bund vorgegeben Handlungsrichtlinien bezüglich der zu beschaffenden Güter und dem vom Bundesrat bewilligten Beschaffungskredit. </span></p></span>
  • <p>In den letzten Wochen berichteten diverse Medien erneut über die Firma Emix und deren Masken-Deals. Dabei wurde bekannt, dass die Bundesrepublik Deutschland Ansprüche prüft und sich am in Zürich geführten Strafverfahren als Privatkläger beteiligt.</p><p>Laut Medienberichten haben sich mehrere Abnehmer von Emix-Masken im Strafverfahren als Privatkläger konstituiert, darunter der Kanton Basel-Landschaft. Auch das deutsche Bundesland Bayern hat sich dem Verfahren angeschlossen und den Status eines Privatklägers erhalten. Ebenso hat das deutsche Bundesgesundheitsministerium (BMG) entsprechende Schritte unternommen.</p><p>Wie die Berichterstattung weiter zeigt, geht es in dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Zürich unter anderem um den Vorwurf des Wuchers. Emix habe damals nicht nur von deutschen Kunden, sondern auch von schweizerischen Abnehmern, darunter Kantone, Krankenhäuser und die Armee, äusserst hohe Preise verlangt. Zudem gab es Berichte über Masken mit Qualitätsmängeln.</p><p>Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Ist dem Bundesrat bekannt, ob sich schweizerische Bundesbehörden oder Institutionen, insbesondere das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), als Privatkläger am laufenden Strafverfahren in Zürich beteiligt haben oder eine solche Beteiligung in Erwägung ziehen?</li><li>Falls keine Beteiligung erfolgt ist: Was sind die Gründe dafür, insbesondere im Hinblick auf die hohen Preise, die auch von schweizerischen Abnehmern bezahlt wurden?</li><li>Hat der Bundesrat Erkenntnisse über die Auswirkungen dieser Maskenkäufe auf den Schweizer Staatshaushalt und inwieweit wurden rechtliche Schritte zur Wiedererlangung möglicher Überzahlungen geprüft?</li></ol>
  • Beteiligung des VBS an der Strafuntersuchung zu den Emix-Maskendeals
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><ol><li><span>Nein, die Eidgenossenschaft tritt nicht mehr als Privatklägerin im Strafverfahren gegen zwei Privatpersonen der Firma EMIX auf. Das VBS hat auf Grundlage rechtlicher Abklärungen im Jahr 2024 ihren Verzicht auf die Stellung als Privatklägerin bei der Staatsanwaltschaft Zürich erklärt.</span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="2"><li><span>Im Frühjahr 2021 hat die Schweizer Armee ein Kulanzangebot der Firma EMIX Trading AG erwirkt, sämtliche von ihr gelieferten und noch bei der Armeeapotheke eingelagerten FFP2- und KN95 Masken freiwillig und kostenlos durch neue, konforme und qualitativ einwandfreie FFP-Masken auszutauschen. Dieser Austausch hat stattgefunden.</span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="3"><li><span>Bei der Beschaffung der dringend benötigten medizinischen Güter für das Gesundheitswesen Schweiz war im Frühjahr 2020 der Beschaffungspreis ein sekundäres Beurteilungskriterium. Angesichts der weltweiten Mangellage und des volatilen Marktes wurden die Güter in erster Linie nach Verfügbarkeit, Qualität und nach Lieferzeit beurteilt. </span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Beschaffungspreise entsprachen zu jenem Zeitpunkt der Marktsituation. Dabei hielt sich die Armeeapotheke immer an die vom Bund vorgegeben Handlungsrichtlinien bezüglich der zu beschaffenden Güter und dem vom Bundesrat bewilligten Beschaffungskredit. </span></p></span>
    • <p>In den letzten Wochen berichteten diverse Medien erneut über die Firma Emix und deren Masken-Deals. Dabei wurde bekannt, dass die Bundesrepublik Deutschland Ansprüche prüft und sich am in Zürich geführten Strafverfahren als Privatkläger beteiligt.</p><p>Laut Medienberichten haben sich mehrere Abnehmer von Emix-Masken im Strafverfahren als Privatkläger konstituiert, darunter der Kanton Basel-Landschaft. Auch das deutsche Bundesland Bayern hat sich dem Verfahren angeschlossen und den Status eines Privatklägers erhalten. Ebenso hat das deutsche Bundesgesundheitsministerium (BMG) entsprechende Schritte unternommen.</p><p>Wie die Berichterstattung weiter zeigt, geht es in dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Zürich unter anderem um den Vorwurf des Wuchers. Emix habe damals nicht nur von deutschen Kunden, sondern auch von schweizerischen Abnehmern, darunter Kantone, Krankenhäuser und die Armee, äusserst hohe Preise verlangt. Zudem gab es Berichte über Masken mit Qualitätsmängeln.</p><p>Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Ist dem Bundesrat bekannt, ob sich schweizerische Bundesbehörden oder Institutionen, insbesondere das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), als Privatkläger am laufenden Strafverfahren in Zürich beteiligt haben oder eine solche Beteiligung in Erwägung ziehen?</li><li>Falls keine Beteiligung erfolgt ist: Was sind die Gründe dafür, insbesondere im Hinblick auf die hohen Preise, die auch von schweizerischen Abnehmern bezahlt wurden?</li><li>Hat der Bundesrat Erkenntnisse über die Auswirkungen dieser Maskenkäufe auf den Schweizer Staatshaushalt und inwieweit wurden rechtliche Schritte zur Wiedererlangung möglicher Überzahlungen geprüft?</li></ol>
    • Beteiligung des VBS an der Strafuntersuchung zu den Emix-Maskendeals

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