Ist der Bundesrat bereit, eine nationale Strategie für die Komplementärmedizin zu erarbeiten?
- ShortId
-
25.1025
- Id
-
20251025
- Updated
-
14.11.2025 02:43
- Language
-
de
- Title
-
Ist der Bundesrat bereit, eine nationale Strategie für die Komplementärmedizin zu erarbeiten?
- AdditionalIndexing
-
2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <span><p><span>1. Der Bundesrat setzt den im Jahr 2009 von Volk und Ständen angenommenen Verfassungsartikel zur Berücksichtigung der Komplementärmedizin um. Darum wurden im Jahr 2017 die ärztlichen komplementärmedizinischen Leistungen der fünf Fachrichtungen in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) und in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) neu geregelt und in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufgenommen.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Gesundheitspolitische Strategien auf nationaler Ebene verfolgen den Zweck, für den jeweiligen Themenbereich übergeordnete und gemeinsam getragene Ziele und Massnahmen für die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen festzulegen. Ausserdem behandeln sie die Bereiche Bildung von Gesundheitsfachpersonen beziehungsweise Sensibilisierung und Information. Sie enthalten jedoch keine Aussagen über einzelne Behandlungsformen, da diese Entscheidungen durch die Gesundheitsfachpersonen im Rahmen des konkreten Behandlungsprozesses zu treffen sind. Gemeinsam mit den zuständigen Akteuren werden jedoch im Rahmen der Umsetzung der Strategien konkrete Massnahmen und Produkte erarbeitet. Diese können durchaus Empfehlungen über Behandlungsformen beinhalten. In diesem Rahmen wird, sofern die entsprechende Evidenz vorliegt, die Komplementärmedizin berücksichtigt. Zum Beispiel sind in der Broschüre «Das interprofessionelle Team in der Palliative Care» Fachpersonen der Komplementärmedizin aufgeführt. Der Homöopathieverband Schweiz HVS ist zudem Mitglied der nationalen Plattform Palliative Care sowie der nationalen Plattform Demenz und kann sich auf diesem Weg in die laufenden Arbeiten einbringen.</span></p></span>
- <p>Die Komplementärmedizin ist in der Schweiz seit Jahren ein fester Bestandteil des Gesundheitssystems und geniesst eine breite und wachsende Akzeptanz in der Bevölkerung. Mit der Annahme von Verfassungsartikel 118a zur Komplementärmedizin durch Volk und Stände wurde ein klarer politischer Auftrag zur Berücksichtigung der Komplementärmedizin in der Gesundheitspolitik erteilt. Seitdem wird dieser Auftrag in verschiedenen Bereichen umgesetzt, beispielsweise in den Bereichen Komplementär- und Phytoarzneimittel, komplementärmedizinische Leistungen in der Grundversicherung oder nationale Diplome für Heilpraktikerinnen und -praktiker sowie Komplementär-Therapeutinnen und -therapeuten. Gleichzeitig versuchen politische Gegner, die Komplementärmedizin zurückzudrängen.</p><p>Mit der Strategie «Gesundheit 2030» hat die Schweiz eine übergeordnete Strategie erlassen. Es gibt eine Strategie zur Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten (NCD). Nichtübertragbare Krankheiten verursachen 80 Prozent der Kosten im Gesundheitswesen. Weitere Strategien bestehen beispielsweise für Antibiotikaresistenzen, Demenz, Krebs, Palliative Care, Qualität im KVG oder Sucht. In all diesen Bereichen kann der Einsatz von Komplementärmedizin dabei helfen, die Krankheitslast zu lindern, die Lebensqualität zu verbessern und die Kosten zu senken.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Anerkennt der Bundesrat den Nutzen der Komplementärmedizin für die Gesundheitsversorgung, die Prävention und die Gesundheitsvorsorge in der Schweiz?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die Komplementärmedizin als eigenes Kapitel oder als Querschnittsaufgabe im Rahmen der Schaffung, Erneuerung bzw. Aktualisierung nationaler Gesundheits-Strategien aufzunehmen, soweit dies angezeigt ist?</p>
- Ist der Bundesrat bereit, eine nationale Strategie für die Komplementärmedizin zu erarbeiten?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>1. Der Bundesrat setzt den im Jahr 2009 von Volk und Ständen angenommenen Verfassungsartikel zur Berücksichtigung der Komplementärmedizin um. Darum wurden im Jahr 2017 die ärztlichen komplementärmedizinischen Leistungen der fünf Fachrichtungen in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) und in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) neu geregelt und in den Leistungskatalog der obligatorischen Krankenpflegeversicherung aufgenommen.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Gesundheitspolitische Strategien auf nationaler Ebene verfolgen den Zweck, für den jeweiligen Themenbereich übergeordnete und gemeinsam getragene Ziele und Massnahmen für die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen festzulegen. Ausserdem behandeln sie die Bereiche Bildung von Gesundheitsfachpersonen beziehungsweise Sensibilisierung und Information. Sie enthalten jedoch keine Aussagen über einzelne Behandlungsformen, da diese Entscheidungen durch die Gesundheitsfachpersonen im Rahmen des konkreten Behandlungsprozesses zu treffen sind. Gemeinsam mit den zuständigen Akteuren werden jedoch im Rahmen der Umsetzung der Strategien konkrete Massnahmen und Produkte erarbeitet. Diese können durchaus Empfehlungen über Behandlungsformen beinhalten. In diesem Rahmen wird, sofern die entsprechende Evidenz vorliegt, die Komplementärmedizin berücksichtigt. Zum Beispiel sind in der Broschüre «Das interprofessionelle Team in der Palliative Care» Fachpersonen der Komplementärmedizin aufgeführt. Der Homöopathieverband Schweiz HVS ist zudem Mitglied der nationalen Plattform Palliative Care sowie der nationalen Plattform Demenz und kann sich auf diesem Weg in die laufenden Arbeiten einbringen.</span></p></span>
- <p>Die Komplementärmedizin ist in der Schweiz seit Jahren ein fester Bestandteil des Gesundheitssystems und geniesst eine breite und wachsende Akzeptanz in der Bevölkerung. Mit der Annahme von Verfassungsartikel 118a zur Komplementärmedizin durch Volk und Stände wurde ein klarer politischer Auftrag zur Berücksichtigung der Komplementärmedizin in der Gesundheitspolitik erteilt. Seitdem wird dieser Auftrag in verschiedenen Bereichen umgesetzt, beispielsweise in den Bereichen Komplementär- und Phytoarzneimittel, komplementärmedizinische Leistungen in der Grundversicherung oder nationale Diplome für Heilpraktikerinnen und -praktiker sowie Komplementär-Therapeutinnen und -therapeuten. Gleichzeitig versuchen politische Gegner, die Komplementärmedizin zurückzudrängen.</p><p>Mit der Strategie «Gesundheit 2030» hat die Schweiz eine übergeordnete Strategie erlassen. Es gibt eine Strategie zur Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten (NCD). Nichtübertragbare Krankheiten verursachen 80 Prozent der Kosten im Gesundheitswesen. Weitere Strategien bestehen beispielsweise für Antibiotikaresistenzen, Demenz, Krebs, Palliative Care, Qualität im KVG oder Sucht. In all diesen Bereichen kann der Einsatz von Komplementärmedizin dabei helfen, die Krankheitslast zu lindern, die Lebensqualität zu verbessern und die Kosten zu senken.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Anerkennt der Bundesrat den Nutzen der Komplementärmedizin für die Gesundheitsversorgung, die Prävention und die Gesundheitsvorsorge in der Schweiz?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, die Komplementärmedizin als eigenes Kapitel oder als Querschnittsaufgabe im Rahmen der Schaffung, Erneuerung bzw. Aktualisierung nationaler Gesundheits-Strategien aufzunehmen, soweit dies angezeigt ist?</p>
- Ist der Bundesrat bereit, eine nationale Strategie für die Komplementärmedizin zu erarbeiten?
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