Missbräuchliche Kommissionspreise bei Buchungsplattformen im Tourismus dauerhaft unterbinden

ShortId
25.1032
Id
20251032
Updated
14.11.2025 02:36
Language
de
Title
Missbräuchliche Kommissionspreise bei Buchungsplattformen im Tourismus dauerhaft unterbinden
AdditionalIndexing
15;34;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Ad 1.: Die jährlichen direkten und indirekten Subventionen des Bundes beliefen sich im Jahr 2024 auf folgende a-fonds-perdu-Beiträge: an Schweiz Tourismus in Höhe von 57,1 Millionen Franken, durch Innotour in Höhe von 11,3 Millionen Franken und durch die Neue Regionalpolitik NRP in Höhe von 6,5 Millionen Franken. Zudem wurden Darlehen durch die NRP in Höhe von 35,2 Millionen Franken und durch die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit SGH in Höhe von 30,8 Millionen Franken vergeben. Die Mindereinnahmen aufgrund des MWST-Sondersatzes auf Beherbergungsleistungen werden für das Jahr 2024 auf 280 Millionen Franken geschätzt. Zudem beliefen sich die Mineralölsteuerbefreiungen für Pistenfahrzeuge im Jahr 2024 auf 9,8 Millionen Franken.</span></p><p><span>Spezifisch für die Beherbergung sind der MWST-Sondersatz und die Förderung durch die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Ad 2. und 3.: Marktbeherrschende Unternehmen können ihre Marktmacht missbrauchen und so den Wettbewerb schädigen. Dies ist nicht im Sinne einer marktwirtschaftlich organisierten Wirtschaft. Aus diesem Grund werden missbräuchliche Verhaltensweisen von marktbeherrschenden und relativ marktmächtigen Unternehmen vom Kartellgesetz (KG; SR 251) erfasst. Zusätzlich kann der Preisüberwacher bei marktmächtigen Unternehmen gestützt auf das Preisüberwachungsgesetz (PüG; SR 942.20) eingreifen. Eine Deckelung der Kommissionen «dauerhaft und für alle Plattformen» ist auf Basis der beiden Gesetze aber nicht möglich und nach Ansicht des Bundesrates auch nicht sinnvoll. Die erfolgten Interventionen der Wettbewerbskommission und des Preisüberwachers (noch nicht rechtskräftig) zeigen aber, dass die existierende Regulierung wirksam ist. Weiter existiert bei den Buchungsplattformen eine sektorspezifische Regulierung im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241). Art. 8</span><em><span>a</span></em><span> UWG verbietet Hotelbuchungsplattformen die Verwendung jeglicher Paritätsklauseln. Der Bundesrat sieht keinen Bedarf für weitere Regulierungen in diesem Bereich. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Ad 4.: Das KG und das PüG werden von den zuständigen Behörden angewandt. Im konkreten Fall können sie entsprechende Schätzungen anstellen. Dem Bundesrat sind jedoch keine solchen Schätzungen bekannt.</span><span>&nbsp; </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Ad 5.: Abgesehen von Art. 8</span><em><span>a</span></em><span> UWG existiert keine sektorspezifische Regulierung für Hotelbuchungsplattformen in der Schweiz. Entsprechende Regeln müssten somit in einem neuen Gesetz festgelegt werden oder sie müssten in einem bestehenden horizontalen Gesetz aufgenommen werden. Welche Variante zielführender wäre, müsste im konkreten Fall geprüft werden.</span></p></span>
  • <p>Zwar wird immer behauptet in der Schweiz würde man keine Industriepolitik betreiben, was jedoch in Anbetracht der Landwirdschafts-, der Finanzindustrie sowie der Tourismusindustrie als Mythos entlarvt wird. Insbesondere der Tourismus wird jährlich mit hunderten von Millionen direkt und indirekt subventioniert. Im Mai 2025 verfügte der Preisüberwacher. Dass die Buchungsplattform Booking.com B.V. ihre Preise in der Schweiz senken muss. &nbsp;Seine Analyse hat ergeben, dass die Kommissionssätze des Unternehmens für Schweizer Hotels missbräuchlich hoch sind. Es ist stossend, dass aus Steurergeldern die Tourismusindustrie (aus guten Gründen) subventioniert wird und gleichzeitig Hotelbuchungsplattformen durch missbräuchliche Preise den Hotels finanziell schaden. In diesem Zusammenhang stellen sich folgen Fragen:&nbsp;</p><p>1. Da in der Schweiz Subventionen nicht im Anhang der Rechnung des Bundes separat ausgewiesen werden müssen, wie das in anderen Ländern üblich ist, muss zuerst gefragt werden: Wie hoch sind die jährlichen direkten und indirekten Subventionen an die Tourismusindustrie? Wir bitten um eine detaillierte und vollständige Auflistung inklusive MWST-Rabatte, Mineralölsteuer-Befreiungen für Pistenfahrzeuge, Subventionen im Rahmen der Regionalpolitik und dergleichen, sowie eine gesonderte Auflistung spezifisch für die Hotellerie.</p><p>2. Die Verfügung des Preisüberwachers bezieht sich allein auf Booking.com (mit rund 80% Marktanteil die grösste Plattform) und ist auf drei Jahre befristet. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um den aufgedeckten Misstand durch überhöhte Kommissionssätze dauerhaft und für alle Plattformen zu unterbinden?&nbsp;</p><p>3. Ist dem Bundesrat bewusst, dass missbräuchliche Kommissionssätze das Resultat von Marktmacht und extremen Machtassymetrien ist sowie, dass das jeglicher ordnungspolitischer Wettbewerbsorganisation widerspricht?</p><p>4. Wie hoch schätzt der Bundesrat den finanziellen Schaden für die Hotellerie ein? Und wie hoch schätz er den Schaden für die Konsumentinnen und Konsumenten ein?</p><p>5. Welche Gesetze müssen angepasst werden um die missbräuchlichen Kommissionssätze zu unterbinden und darüber hinaus, weitere verstecke Gebühren (wie zum Beispiel Gebühren für Listenplätze) zu verunmöglichen?</p>
  • Missbräuchliche Kommissionspreise bei Buchungsplattformen im Tourismus dauerhaft unterbinden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Ad 1.: Die jährlichen direkten und indirekten Subventionen des Bundes beliefen sich im Jahr 2024 auf folgende a-fonds-perdu-Beiträge: an Schweiz Tourismus in Höhe von 57,1 Millionen Franken, durch Innotour in Höhe von 11,3 Millionen Franken und durch die Neue Regionalpolitik NRP in Höhe von 6,5 Millionen Franken. Zudem wurden Darlehen durch die NRP in Höhe von 35,2 Millionen Franken und durch die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit SGH in Höhe von 30,8 Millionen Franken vergeben. Die Mindereinnahmen aufgrund des MWST-Sondersatzes auf Beherbergungsleistungen werden für das Jahr 2024 auf 280 Millionen Franken geschätzt. Zudem beliefen sich die Mineralölsteuerbefreiungen für Pistenfahrzeuge im Jahr 2024 auf 9,8 Millionen Franken.</span></p><p><span>Spezifisch für die Beherbergung sind der MWST-Sondersatz und die Förderung durch die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Ad 2. und 3.: Marktbeherrschende Unternehmen können ihre Marktmacht missbrauchen und so den Wettbewerb schädigen. Dies ist nicht im Sinne einer marktwirtschaftlich organisierten Wirtschaft. Aus diesem Grund werden missbräuchliche Verhaltensweisen von marktbeherrschenden und relativ marktmächtigen Unternehmen vom Kartellgesetz (KG; SR 251) erfasst. Zusätzlich kann der Preisüberwacher bei marktmächtigen Unternehmen gestützt auf das Preisüberwachungsgesetz (PüG; SR 942.20) eingreifen. Eine Deckelung der Kommissionen «dauerhaft und für alle Plattformen» ist auf Basis der beiden Gesetze aber nicht möglich und nach Ansicht des Bundesrates auch nicht sinnvoll. Die erfolgten Interventionen der Wettbewerbskommission und des Preisüberwachers (noch nicht rechtskräftig) zeigen aber, dass die existierende Regulierung wirksam ist. Weiter existiert bei den Buchungsplattformen eine sektorspezifische Regulierung im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG; SR 241). Art. 8</span><em><span>a</span></em><span> UWG verbietet Hotelbuchungsplattformen die Verwendung jeglicher Paritätsklauseln. Der Bundesrat sieht keinen Bedarf für weitere Regulierungen in diesem Bereich. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Ad 4.: Das KG und das PüG werden von den zuständigen Behörden angewandt. Im konkreten Fall können sie entsprechende Schätzungen anstellen. Dem Bundesrat sind jedoch keine solchen Schätzungen bekannt.</span><span>&nbsp; </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Ad 5.: Abgesehen von Art. 8</span><em><span>a</span></em><span> UWG existiert keine sektorspezifische Regulierung für Hotelbuchungsplattformen in der Schweiz. Entsprechende Regeln müssten somit in einem neuen Gesetz festgelegt werden oder sie müssten in einem bestehenden horizontalen Gesetz aufgenommen werden. Welche Variante zielführender wäre, müsste im konkreten Fall geprüft werden.</span></p></span>
    • <p>Zwar wird immer behauptet in der Schweiz würde man keine Industriepolitik betreiben, was jedoch in Anbetracht der Landwirdschafts-, der Finanzindustrie sowie der Tourismusindustrie als Mythos entlarvt wird. Insbesondere der Tourismus wird jährlich mit hunderten von Millionen direkt und indirekt subventioniert. Im Mai 2025 verfügte der Preisüberwacher. Dass die Buchungsplattform Booking.com B.V. ihre Preise in der Schweiz senken muss. &nbsp;Seine Analyse hat ergeben, dass die Kommissionssätze des Unternehmens für Schweizer Hotels missbräuchlich hoch sind. Es ist stossend, dass aus Steurergeldern die Tourismusindustrie (aus guten Gründen) subventioniert wird und gleichzeitig Hotelbuchungsplattformen durch missbräuchliche Preise den Hotels finanziell schaden. In diesem Zusammenhang stellen sich folgen Fragen:&nbsp;</p><p>1. Da in der Schweiz Subventionen nicht im Anhang der Rechnung des Bundes separat ausgewiesen werden müssen, wie das in anderen Ländern üblich ist, muss zuerst gefragt werden: Wie hoch sind die jährlichen direkten und indirekten Subventionen an die Tourismusindustrie? Wir bitten um eine detaillierte und vollständige Auflistung inklusive MWST-Rabatte, Mineralölsteuer-Befreiungen für Pistenfahrzeuge, Subventionen im Rahmen der Regionalpolitik und dergleichen, sowie eine gesonderte Auflistung spezifisch für die Hotellerie.</p><p>2. Die Verfügung des Preisüberwachers bezieht sich allein auf Booking.com (mit rund 80% Marktanteil die grösste Plattform) und ist auf drei Jahre befristet. Was gedenkt der Bundesrat zu tun, um den aufgedeckten Misstand durch überhöhte Kommissionssätze dauerhaft und für alle Plattformen zu unterbinden?&nbsp;</p><p>3. Ist dem Bundesrat bewusst, dass missbräuchliche Kommissionssätze das Resultat von Marktmacht und extremen Machtassymetrien ist sowie, dass das jeglicher ordnungspolitischer Wettbewerbsorganisation widerspricht?</p><p>4. Wie hoch schätzt der Bundesrat den finanziellen Schaden für die Hotellerie ein? Und wie hoch schätz er den Schaden für die Konsumentinnen und Konsumenten ein?</p><p>5. Welche Gesetze müssen angepasst werden um die missbräuchlichen Kommissionssätze zu unterbinden und darüber hinaus, weitere verstecke Gebühren (wie zum Beispiel Gebühren für Listenplätze) zu verunmöglichen?</p>
    • Missbräuchliche Kommissionspreise bei Buchungsplattformen im Tourismus dauerhaft unterbinden

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