Unterstützungsfonds für Wanderwege
- ShortId
-
25.1036
- Id
-
20251036
- Updated
-
14.11.2025 02:35
- Language
-
de
- Title
-
Unterstützungsfonds für Wanderwege
- AdditionalIndexing
-
15;24;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <ol><li>Auf Bundesebene gibt es keinen Fonds, der Gemeinden beim Bau und Unterhalt von Wanderwegen finanziell unterstützt. Bei der Fachorganisation «Schweizer Wanderwege» besteht der Wanderweg-Fonds, aus dem Gemeinden und Wanderwegorganisationen die Unterstützung von Projekten beantragen können. Die Gelder im Wanderweg-Fonds stammen aus Spenden und Legaten.</li><li>Gestützt auf Artikel 88 Absatz 2 BV kann der Bund Massnahmen der Kantone und Dritter zur Anlage und Erhaltung von Wanderwegnetzen sowie zur Information über diese unterstützen und koordinieren. Dabei hat er die Zuständigkeiten der Kantone zu wahren. Gemäss Artikel 6 Absatz 1 des Fuss- und Wanderweggesetzes (FWG; SR 704) ist die Anlage und die Erhaltung der Wanderwege Sache der Kantone. Diese können die Zuständigkeit an die Gemeinden delegieren. Die Unterstützung des Bundes bei den Fuss- und Wanderwegen beschränkt sich auf die Beratung der Kantone und auf koordinative Tätigkeiten. Eine finanzielle Beteiligung am Bau und Unterhalt der Anlagen ist im FWG nicht vorgesehen. Dafür müsste eine Subventionsbestimmung im FWG verankert werden. Auch die Errichtung eines Fonds würde die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage im FWG oder in einem eigenständigen Erlass erfordern.</li><li>Der Bund erachtet die im FWG festgelegte Regelung zur Planung, zum Bau und zum Unterhalt der Wanderwege als zielführend. Dazu gehören auch die Finanzierung von Wanderwegen durch die Kantone und die Gemeinden sowie die damit verbundene Beachtung des Subsidiaritätsprinzips in diesem Bereich. Zudem ist Haushaltslage des Bundes angespannt. Für eine weitere finanzielle Entlastung der Kantone und Gemeinden besteht daher kein Handlungsspielraum.</li></ol>
- <p>Die Schweiz ist bekannt für ihr über 60 000 Kilometer umfassendes Wanderwegnetz von weltweit einzigartiger Dichte und Qualität. Einige Abschnitte sind jedoch durch wiederkehrende Naturereignisse an empfindlichen Stellen, wie Schluchten und instabilen Berghängen, gefährdet. Die Gemeinden, die für den Unterhalt verantwortlich sind, sehen sich teils wiederholt mit hohen Sanierungskosten konfrontiert. Dies geht so weit, dass einige Gemeinden erwägen, beliebte, aber den Elementen ausgesetzte Wege endgültig zu schliessen (Villeret oder vor Kurzem auch Broc).</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gibt es einen Unterstützungsfonds für Gemeinden, die mit hohen Kosten konfrontiert sind?</p><p>2. Welche gesetzliche Bestimmung müsste geändert oder eingeführt werden, um auf Bundesebene einen Unterstützungsmechanismus für Gemeinden zu schaffen, die mit immensen Kosten konfrontiert sind?</p><p>3. Wäre der Bundesrat bereit, im Bundeshaushalt Mittel für eine solche Unterstützung auf Kosten anderer Ausgaben einzustellen?</p>
- Unterstützungsfonds für Wanderwege
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <ol><li>Auf Bundesebene gibt es keinen Fonds, der Gemeinden beim Bau und Unterhalt von Wanderwegen finanziell unterstützt. Bei der Fachorganisation «Schweizer Wanderwege» besteht der Wanderweg-Fonds, aus dem Gemeinden und Wanderwegorganisationen die Unterstützung von Projekten beantragen können. Die Gelder im Wanderweg-Fonds stammen aus Spenden und Legaten.</li><li>Gestützt auf Artikel 88 Absatz 2 BV kann der Bund Massnahmen der Kantone und Dritter zur Anlage und Erhaltung von Wanderwegnetzen sowie zur Information über diese unterstützen und koordinieren. Dabei hat er die Zuständigkeiten der Kantone zu wahren. Gemäss Artikel 6 Absatz 1 des Fuss- und Wanderweggesetzes (FWG; SR 704) ist die Anlage und die Erhaltung der Wanderwege Sache der Kantone. Diese können die Zuständigkeit an die Gemeinden delegieren. Die Unterstützung des Bundes bei den Fuss- und Wanderwegen beschränkt sich auf die Beratung der Kantone und auf koordinative Tätigkeiten. Eine finanzielle Beteiligung am Bau und Unterhalt der Anlagen ist im FWG nicht vorgesehen. Dafür müsste eine Subventionsbestimmung im FWG verankert werden. Auch die Errichtung eines Fonds würde die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage im FWG oder in einem eigenständigen Erlass erfordern.</li><li>Der Bund erachtet die im FWG festgelegte Regelung zur Planung, zum Bau und zum Unterhalt der Wanderwege als zielführend. Dazu gehören auch die Finanzierung von Wanderwegen durch die Kantone und die Gemeinden sowie die damit verbundene Beachtung des Subsidiaritätsprinzips in diesem Bereich. Zudem ist Haushaltslage des Bundes angespannt. Für eine weitere finanzielle Entlastung der Kantone und Gemeinden besteht daher kein Handlungsspielraum.</li></ol>
- <p>Die Schweiz ist bekannt für ihr über 60 000 Kilometer umfassendes Wanderwegnetz von weltweit einzigartiger Dichte und Qualität. Einige Abschnitte sind jedoch durch wiederkehrende Naturereignisse an empfindlichen Stellen, wie Schluchten und instabilen Berghängen, gefährdet. Die Gemeinden, die für den Unterhalt verantwortlich sind, sehen sich teils wiederholt mit hohen Sanierungskosten konfrontiert. Dies geht so weit, dass einige Gemeinden erwägen, beliebte, aber den Elementen ausgesetzte Wege endgültig zu schliessen (Villeret oder vor Kurzem auch Broc).</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gibt es einen Unterstützungsfonds für Gemeinden, die mit hohen Kosten konfrontiert sind?</p><p>2. Welche gesetzliche Bestimmung müsste geändert oder eingeführt werden, um auf Bundesebene einen Unterstützungsmechanismus für Gemeinden zu schaffen, die mit immensen Kosten konfrontiert sind?</p><p>3. Wäre der Bundesrat bereit, im Bundeshaushalt Mittel für eine solche Unterstützung auf Kosten anderer Ausgaben einzustellen?</p>
- Unterstützungsfonds für Wanderwege
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