Frauenquoten im Schweizer Sport. Das Ende des Leistungsprinzips?
- ShortId
-
25.1037
- Id
-
20251037
- Updated
-
14.11.2025 02:39
- Language
-
de
- Title
-
Frauenquoten im Schweizer Sport. Das Ende des Leistungsprinzips?
- AdditionalIndexing
-
28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1.+2. Der Bundesrat befürwortet Vorgaben zur ausgewogenen Geschlechtervertretung in den obersten Leitungsorganen von Sportorganisationen. Auf Ebene der nationalen Verbände sollen beide Geschlechter zu mindestens 40% vertreten sein. Die Einführung von Geschlechterquoten kann ein wirksames Instrument zur Erhöhung der Vertretung von Frauen in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen sein, auch im Sport.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Diese Vorgabe ist allerdings nicht isoliert zu betrachten. Sie stellt nur eines von verschiedenen Elementen zur Sicherstellung einer guten Organisation und Verwaltungsführung (Good Governance) in Sportorganisationen dar. Die Gewährleistung von Good Governance ist anerkanntermassen ein zentrales Element zur Prävention von Fehlverhalten, Misswirtschaft und Korruption in Organisationen und findet sich daher auch in der Ethik-Charta von Swiss Olympic. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zur Konkretisierung der Ethik-Charta hat Swiss Olympic das Ethik Statut und den sogenannten Branchenstandard erlassen. </span><span>Aufgrund der Vorgaben in Artikel</span><span> </span><span>72c</span><span> </span><span>ff. der Sportförderungsverordnung kommt diesen Erlassen eine doppelte Bedeutung zu</span><span>. Eine verwaltungsrechtliche Bedeutung für Sportorganisationen, die unmittelbar mit Finanzhilfen des BASPO unterstützt werden. Diese müssen die Vorgaben des Branchenstandards und des Ethik Statuts einhalten, soweit diese in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Sportförderungsverordnung sind. Zugleich kommt den Vorgaben von Swiss Olympic eine verbandsrechtliche Bedeutung zu. Sie verankern Bedingungen für die Mitgliedsorganisationen. Dies ist aus Sicht des Bundesrats begrüssenswert. Swiss Olympic leistet damit einen wichtigen Beitrag für einen wertvollen Sport auf allen Ebenen. Für die allfällige Kontrolle und Durchsetzung dieser verbandsrechtlichen Vorgaben ist Swiss Olympic allein verantwortlich. Der Bundesrat hat keine Kenntnis davon, dass Swiss Olympic bei Nichterfüllung dieser Vorgaben den Ausschluss oder eine Herabstufung in der Mitgliedschaft einzelner Mitglieder vorgesehen hat.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Branchenstandard von Swiss Olympic stellt jedoch keine staatliche Verpflichtung für private Sportorganisationen für die Ausübung ihrer Aktivitäten dar. Es handelt sich demnach nicht um einen unzulässigen Eingriff in die Vereinigungsfreiheit. Der Bund überprüft die Einhaltung dieser Vorgaben ausschliesslich im Zusammenhang mit der Gewährung von Finanzhilfen. Ob die Nichterfüllung oder die nicht-vollständige Erfüllung einzelner solcher Subventionsbedingungen in der Folge zu einer teilweisen oder gar gänzlichen Verweigerung der Finanzhilfen führt, ist im jeweiligen Gesamtkontext zu beurteilen. Dabei kommt dem Prinzip der Verhältnismässigkeit eine wichtige Bedeutung zu</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Ja; solche Überprüfungen werden im Rahmen der Evaluationen durchgeführt.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>4.+5. Die Vorgaben zur Good Governance dienen der Stärkung der Integrität des Sports insgesamt und haben entsprechend nichts mit Ideologie zu tun. Diese Stärkung erfolgt vielmehr in Übereinstimmung mit verschiedenen Forderungen der Politik und der Zivilgesellschaft, die in den letzten Jahren gegenüber dem Sport erhoben wurden. Sollten die Massnahmen des Sports daher Vorbild für andere Bereiche der Zivilgesellschaft werden, so ist dies aus Sicht des Bundesrats zu begrüssen.</span></p></span>
- <p>Gemäss einem Artikel der NZZ vom 10. Januar 2025 hat Swiss Olympic eine Geschlechterquote eingeführt, die die nationalen Sportverbände unter Androhung von Sanktionen oder Ausschluss verpflichtet, eine «ausgewogene» Vertretung von Männern und Frauen in ihren Führungsgremien zu gewährleisten. Seit dem 1. Januar 2025 zählen nicht konforme Verbände nicht mehr als Vollmitglieder von Swiss Olympic. Derzeit erfüllen nur 19 von 86 Mitgliedern diese neue Anforderung.</p><p> </p><p>Die Massnahme wird mit der «Förderung von Diversität und Gleichstellung» begründet. Sie stellt jedoch einen besorgniserregenden Eingriff in die Grundprinzipien des Schweizer Sports dar: Leistungsprinzip, Eigenverantwortung und Auswahl aufgrund von Kompetenz und Einsatz, nicht aufgrund von Quoten. Sie ist ein klares Zeichen für einen ideologischen Irrglauben, mit dem versucht wird, eine politische Idee durchzusetzen, anstatt die Realität, die Freiheit und die Autonomie der Sportverbände zu respektieren.</p><p> </p><p>Der Schweizer Sport ist seit jeher ein Beispiel für den sozialen Zusammenhalt, das Engagement von der Basis her und die natürliche Auswahl von Talenten. Alles in ein starres Quotensystem zu zwängen, bedeutet, die Chancengleichheit zu verweigern und sie durch eine künstliche Gleichstellung zu ersetzen, die weit von der Realität und den Wünschen der Basis entfernt ist. Der Staat soll nicht Social Engineering betreiben, sondern die Wahlfreiheit und die Autonomie der Organisationen schützen. Quoten dienen nicht der Gleichstellung, sondern der Bürokratisierung und Politisierung des Sports.</p><p> </p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><ol><li>Befürwortet der Bundesrat die Einführung von obligatorischen Geschlechterquoten bei Swiss Olympic für den Zugang zu Mitteln oder zur Vollmitgliedschaft?</li><li>Inwieweit ist diese Praxis mit der in der Bundesverfassung garantierten Vereinigungsfreiheit vereinbar?</li><li>Ist vorgesehen, die tatsächlichen Auswirkungen dieser Quoten auf die Effizienz und die Qualität der Arbeit der Sportverbände zu überprüfen und zu evaluieren?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat zu verhindern, dass solche ideologischen Massnahmen auf andere Bereiche der Zivilgesellschaft ausgeweitet werden, insbesondere auf den Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeit, wo es oft schwierig ist, überhaupt Mitglieder zu finden, die sich engagieren wollen?</li><li>Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass diese Auflagen zu Spaltungen und Fehlanreizen führen und dem Teamgeist im Schweizer Sport schaden, anstatt die Teilnahme von Frauen zu fördern?</li></ol><p>Anfrage in Zusammenarbeit mit Lara Filippini, Mitglied des Grossen Rates des Kantons Tessin, verfasst.</p>
- Frauenquoten im Schweizer Sport. Das Ende des Leistungsprinzips?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>1.+2. Der Bundesrat befürwortet Vorgaben zur ausgewogenen Geschlechtervertretung in den obersten Leitungsorganen von Sportorganisationen. Auf Ebene der nationalen Verbände sollen beide Geschlechter zu mindestens 40% vertreten sein. Die Einführung von Geschlechterquoten kann ein wirksames Instrument zur Erhöhung der Vertretung von Frauen in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen sein, auch im Sport.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Diese Vorgabe ist allerdings nicht isoliert zu betrachten. Sie stellt nur eines von verschiedenen Elementen zur Sicherstellung einer guten Organisation und Verwaltungsführung (Good Governance) in Sportorganisationen dar. Die Gewährleistung von Good Governance ist anerkanntermassen ein zentrales Element zur Prävention von Fehlverhalten, Misswirtschaft und Korruption in Organisationen und findet sich daher auch in der Ethik-Charta von Swiss Olympic. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zur Konkretisierung der Ethik-Charta hat Swiss Olympic das Ethik Statut und den sogenannten Branchenstandard erlassen. </span><span>Aufgrund der Vorgaben in Artikel</span><span> </span><span>72c</span><span> </span><span>ff. der Sportförderungsverordnung kommt diesen Erlassen eine doppelte Bedeutung zu</span><span>. Eine verwaltungsrechtliche Bedeutung für Sportorganisationen, die unmittelbar mit Finanzhilfen des BASPO unterstützt werden. Diese müssen die Vorgaben des Branchenstandards und des Ethik Statuts einhalten, soweit diese in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Sportförderungsverordnung sind. Zugleich kommt den Vorgaben von Swiss Olympic eine verbandsrechtliche Bedeutung zu. Sie verankern Bedingungen für die Mitgliedsorganisationen. Dies ist aus Sicht des Bundesrats begrüssenswert. Swiss Olympic leistet damit einen wichtigen Beitrag für einen wertvollen Sport auf allen Ebenen. Für die allfällige Kontrolle und Durchsetzung dieser verbandsrechtlichen Vorgaben ist Swiss Olympic allein verantwortlich. Der Bundesrat hat keine Kenntnis davon, dass Swiss Olympic bei Nichterfüllung dieser Vorgaben den Ausschluss oder eine Herabstufung in der Mitgliedschaft einzelner Mitglieder vorgesehen hat.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Branchenstandard von Swiss Olympic stellt jedoch keine staatliche Verpflichtung für private Sportorganisationen für die Ausübung ihrer Aktivitäten dar. Es handelt sich demnach nicht um einen unzulässigen Eingriff in die Vereinigungsfreiheit. Der Bund überprüft die Einhaltung dieser Vorgaben ausschliesslich im Zusammenhang mit der Gewährung von Finanzhilfen. Ob die Nichterfüllung oder die nicht-vollständige Erfüllung einzelner solcher Subventionsbedingungen in der Folge zu einer teilweisen oder gar gänzlichen Verweigerung der Finanzhilfen führt, ist im jeweiligen Gesamtkontext zu beurteilen. Dabei kommt dem Prinzip der Verhältnismässigkeit eine wichtige Bedeutung zu</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Ja; solche Überprüfungen werden im Rahmen der Evaluationen durchgeführt.</span><span> </span></p><p><span> </span></p><p><span>4.+5. Die Vorgaben zur Good Governance dienen der Stärkung der Integrität des Sports insgesamt und haben entsprechend nichts mit Ideologie zu tun. Diese Stärkung erfolgt vielmehr in Übereinstimmung mit verschiedenen Forderungen der Politik und der Zivilgesellschaft, die in den letzten Jahren gegenüber dem Sport erhoben wurden. Sollten die Massnahmen des Sports daher Vorbild für andere Bereiche der Zivilgesellschaft werden, so ist dies aus Sicht des Bundesrats zu begrüssen.</span></p></span>
- <p>Gemäss einem Artikel der NZZ vom 10. Januar 2025 hat Swiss Olympic eine Geschlechterquote eingeführt, die die nationalen Sportverbände unter Androhung von Sanktionen oder Ausschluss verpflichtet, eine «ausgewogene» Vertretung von Männern und Frauen in ihren Führungsgremien zu gewährleisten. Seit dem 1. Januar 2025 zählen nicht konforme Verbände nicht mehr als Vollmitglieder von Swiss Olympic. Derzeit erfüllen nur 19 von 86 Mitgliedern diese neue Anforderung.</p><p> </p><p>Die Massnahme wird mit der «Förderung von Diversität und Gleichstellung» begründet. Sie stellt jedoch einen besorgniserregenden Eingriff in die Grundprinzipien des Schweizer Sports dar: Leistungsprinzip, Eigenverantwortung und Auswahl aufgrund von Kompetenz und Einsatz, nicht aufgrund von Quoten. Sie ist ein klares Zeichen für einen ideologischen Irrglauben, mit dem versucht wird, eine politische Idee durchzusetzen, anstatt die Realität, die Freiheit und die Autonomie der Sportverbände zu respektieren.</p><p> </p><p>Der Schweizer Sport ist seit jeher ein Beispiel für den sozialen Zusammenhalt, das Engagement von der Basis her und die natürliche Auswahl von Talenten. Alles in ein starres Quotensystem zu zwängen, bedeutet, die Chancengleichheit zu verweigern und sie durch eine künstliche Gleichstellung zu ersetzen, die weit von der Realität und den Wünschen der Basis entfernt ist. Der Staat soll nicht Social Engineering betreiben, sondern die Wahlfreiheit und die Autonomie der Organisationen schützen. Quoten dienen nicht der Gleichstellung, sondern der Bürokratisierung und Politisierung des Sports.</p><p> </p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><ol><li>Befürwortet der Bundesrat die Einführung von obligatorischen Geschlechterquoten bei Swiss Olympic für den Zugang zu Mitteln oder zur Vollmitgliedschaft?</li><li>Inwieweit ist diese Praxis mit der in der Bundesverfassung garantierten Vereinigungsfreiheit vereinbar?</li><li>Ist vorgesehen, die tatsächlichen Auswirkungen dieser Quoten auf die Effizienz und die Qualität der Arbeit der Sportverbände zu überprüfen und zu evaluieren?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat zu verhindern, dass solche ideologischen Massnahmen auf andere Bereiche der Zivilgesellschaft ausgeweitet werden, insbesondere auf den Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeit, wo es oft schwierig ist, überhaupt Mitglieder zu finden, die sich engagieren wollen?</li><li>Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass diese Auflagen zu Spaltungen und Fehlanreizen führen und dem Teamgeist im Schweizer Sport schaden, anstatt die Teilnahme von Frauen zu fördern?</li></ol><p>Anfrage in Zusammenarbeit mit Lara Filippini, Mitglied des Grossen Rates des Kantons Tessin, verfasst.</p>
- Frauenquoten im Schweizer Sport. Das Ende des Leistungsprinzips?
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